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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.07.2025

Aktualisiert

16.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/76707.07.2025

Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes

der Abgeordneten Markus Matzerath, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Angaben der Landesregierung Brandenburg werden derzeit in Bund und Ländern rund 3 000 Diensthunde gehalten (Bundesratsdrucksache 218/24).

Gerade der Einsatz von Stachelhalsbändern und Elektroreizgeräten wird dabei sehr kontrovers diskutiert (vgl. ebd.). Die Fragesteller erbitten weitere Informationen zur Diensthundehaltung und Ausbildung von der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Diensthundeführer mit ausgebildetem aktivem Diensthund gibt es in der Bundespolizei und beim Zoll (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?

2

Wie viele zukünftige Diensthunde sind bei der Bundespolizei und dem Zoll zurzeit in Ausbildung (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?

3

Wie lange dauert die durchschnittliche Ausbildung eines Diensthundeführers und seines Diensthundes bei der Bundespolizei und dem Zoll (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?

4

Müssen Diensthundeführer und Diensthunde Prüfungen ablegen?

Wenn ja, welche in welchen Bereichen?

Wie hoch ist jeweils die Quote der bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen?

5

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob sie eine Ausnahme des § 3 Satz 1 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes befürwortet, sofern es sich um einen nur kurzfristigen Reiz im Rahmen der Ausbildung oder des Einsatzes eines Hundes der diensthundeführenden Verwaltungen der Länder oder des Bundes handelt?

Wenn ja, wie lautet diese?

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet, ob sie eine befristete Ausnahme dessen befürwortet?

6

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob sie eine Ausnahme von § 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung dahin gehend befürwortet, dass bei ausgebildeten Diensthunden im Bestand der Bundeswehr, der Polizei und des Zolls beim Training zur Korrektur von Verhalten, das im Einsatzfall zum Nachteil von Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren führen könnte, Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel verwendet werden dürfen, sofern mildere Mittel nicht zielführend sind, und wenn ja, wie lautet die Auffassung?

7

Sind der Bundesregierung bei der Bundespolizei, beim Zoll, der Bundeswehr, insbesondere, aber nicht ausschließlich beim Kommando-Spezial-Kräfte (KSK) oder der anderen Bundesverwaltung seit dem 1. Juli 2013 tatsächliche oder behauptete Verstöße gegen das Verbot zum Einsatz Stachelhalsbändern oder Elektroreizgeräten bekannt geworden, und wenn ja, welche Fälle waren das?

Berlin, den 1. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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