Deutscher Bundestag Drucksache 21/911
21. Wahlperiode 16.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Matzerath, Sascha Lensing und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/767 –
Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben der Landesregierung Brandenburg werden derzeit in Bund und
Ländern rund 3 000 Diensthunde gehalten (Bundesratsdrucksache 218/24).
Gerade der Einsatz von Stachelhalsbändern und Elektroreizgeräten wird dabei
sehr kontrovers diskutiert (vgl. ebd.). Die Fragesteller erbitten weitere
Informationen zur Diensthundehaltung und Ausbildung von der Bundesregierung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Diensthundehaltung und die Ausbildung der Diensthunde in der
Bundesverwaltung erfolgt unter Beachtung der Tierschutzhundeverordnung
(TierSchHuV). Die Hunde werden frei von Zwängen und unangenehmen
Einwirkungen (z. B. Stachelhalsband), insbesondere durch die Einflussnahme
positiver Verstärkung, ausgebildet. Im Fokus des täglichen Dienstes steht der
tierwohlkonforme Umgang mit den Diensthunden.
1. Wie viele Diensthundeführer mit ausgebildetem aktivem Diensthund gibt
es in der Bundespolizei und beim Zoll (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
Die Zollverwaltung verfügt derzeit über 270 Diensthundeführer mit
ausgebildetem aktivem Diensthund.
Die Bundespolizei verfügt derzeit über 301 Diensthundeführer mit
ausgebildetem aktivem Diensthund.
2. Wie viele zukünftige Diensthunde sind bei der Bundespolizei und dem
Zoll zurzeit in Ausbildung (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
In der Zollverwaltung sind derzeit 52 Diensthunde in der Ausbildung.
Bei der Bundespolizei sind derzeit 69 Diensthunde in Ausbildung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 16. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie lange dauert die durchschnittliche Ausbildung eines
Diensthundeführers und seines Diensthundes bei der Bundespolizei und dem Zoll (bitte
nach Ressort aufschlüsseln)?
Die Ausbildung eines Hundeteams beim Zoll dauert vom Ankauf des
Diensthundes bis zu dessen Einsatzreife im Durchschnitt 1,5 Jahre.
Die Bundespolizei bildet derzeit Schutzhundeteams in einem zwei mal fünf
Wochen dauernden Ausbildungslehrgang aus. Für die Ausbildung zum
Sprengstoffspürhundteam sind zusätzlich zwei Mal sieben Wochen notwendig. Hinzu
kommt eine Vorbereitungszeit ab dem Ankauf und der Zuordnung des
Diensthundes zu einer Diensthundeführerin/einem Diensthundeführer vor der
Teilnahme an dem jeweiligen Ausbildungslehrgang.
4. Müssen Diensthundeführer und Diensthunde Prüfungen ablegen?
a) Wenn ja, welche in welchen Bereichen?
b) Wie hoch ist jeweils die Quote der bestandenen und nicht bestandenen
Prüfungen?
Die Antworten zu den Fragen 4, 4a und 4b werden zusammengefasst und für
die jeweilige Behörde beantwortet:
Bundeswehr
Die Bundeswehr verfügt über verschiedene Diensthundetypen, die im Rahmen
einer Zertifizierung regelmäßig überprüft werden. Die Zertifizierung erfolgt im
Diensthundeteam. Ein Diensthundeteam besteht aus dem
Diensthundeführer/der Diensthundeführerin und dem entsprechenden Diensthund. Die Quote
der bestandenen Prüfungen liegt je nach Einsatzzweck zwischen 80 Prozent
und 100 Prozent.
Zoll
Zum Abschluss der Ausbildung muss ein Diensthundeteam des Zolls je nach
Einsatzbereich verschiedene Prüfungen ablegen. Alle Teams müssen eine
Prüfung im Bereich Gehorsam/Unterordnung und eine auf die jeweilige
Geruchsstoffkonditionierung bezogene Prüfung absolvieren. Die kombiniert als Spür-
und Schutzhunde eingesetzten Diensthunde legen zusätzlich eine Prüfung im
Schutzdienst ab.
Während der aktiven Dienstzeit legt das Diensthundeteam jährlich eine
Leistungsüberprüfung ab. Zudem finden alle zwei Jahre Wiederholungslehrgänge
an den Hundeschulen des Zolls statt.
Die Durchfallquote liegt aktuell unter 2 Prozent.
Bundespolizei
Zum Abschluss des jeweiligen Lehrganges werden die Fähigkeiten des
Schutzhundes in Bezug auf Gehorsam, Unterordnung und Fährte sowie des
Sprengstoffspürhundes in Bezug Geruchsstoffkonditionierung als auch
Anzeigeverfahren geprüft. Diese Prüfungen werden jährlich wiederholt.
Die Quote der bestandenen Prüfungen lag im Jahr 2024 bei ca. 98 Prozent
(erfolgreiche Nachprüfungen einberechnet).
5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob sie eine
Ausnahme des § 3 Satz 1 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes befürwortet,
sofern es sich um einen nur kurzfristigen Reiz im Rahmen der Ausbildung
oder des Einsatzes eines Hundes der diensthundeführenden Verwaltungen
der Länder oder des Bundes handelt?
a) Wenn ja, wie lautet diese?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet, ob sie eine
befristete Ausnahme dessen befürwortet?
Die Antworten zu den Fragen 5, 5a und 5b werden zusammengefasst
beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit kein Bedarf, eine Ausnahme des
§ 3 Satz 1 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes zu erwirken.
Die Aus- und Fortbildung der Diensthunde des Bundes sowie deren Einsatz
erfolgen nach modernen Erkenntnissen insbesondere unter Nutzung der
Methoden der positiven Verstärkung unter Beachtung und Einhaltung der
tierschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere des Tierschutzgesetzes und der
Tierschutzhundeverordnung.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu
diensthundeführenden Verwaltungen der Länder vor.
6. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob sie eine
Ausnahme von § 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung dahin
gehend befürwortet, dass bei ausgebildeten Diensthunden im Bestand der
Bundeswehr, der Polizei und des Zolls beim Training zur Korrektur von
Verhalten, das im Einsatzfall zum Nachteil von Leben und Gesundheit von
Menschen oder Tieren führen könnte, Stachelhalsbänder oder andere
schmerzhafte Mittel verwendet werden dürfen, sofern mildere Mittel nicht
zielführend sind, und wenn ja, wie lautet die Auffassung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Sind der Bundesregierung bei der Bundespolizei, beim Zoll, der
Bundeswehr, insbesondere, aber nicht ausschließlich beim Kommando-Spezial-
Kräfte (KSK) oder der anderen Bundesverwaltung seit dem 1. Juli 2013
tatsächliche oder behauptete Verstöße gegen das Verbot zum Einsatz
Stachelhalsbändern oder Elektroreizgeräten bekannt geworden, und wenn ja,
welche Fälle waren das?
Bundeswehr
In den Jahren 2013 bis 2024 sind in der Bundeswehr zwei Verstöße gegen das
Verbot zum Einsatz von Stachelhalsbändern oder Elektroreizgeräten bei der
Hundeausbildung aufgetreten.
1. Verstoß: Im Jahr 2022 wurde ein Soldat beschuldigt, ein Reizstromgerät bei
der Ausbildung an Diensthunden eingesetzt zu haben. Die Anwendung des
Reizstromgeräts konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
2. Verstoß: Im Jahr 2023 wurde gegen einen Soldaten ermittelt. Vorgeworfen
wurde sowohl die Verwendung eines Elektroreizgerätes als auch die
Anwendung eines Stachelhalsbandes an zwei Diensthunden. Nach Ansicht der
Aufsichtsbehörde sind die Verstöße zweifelsfrei erwiesen. Ein
Bußgeldbescheid wurde erlassen, das Verfahren ist jedoch einspruchsbedingt noch
nicht abgeschlossen.
Den beschriebenen Einzelfällen wird mit verwaltungsrechtlichen aber auch
dienstrechtlichen Maßnahmen begegnet, zudem wird, da die Vorschriftenlage in
der Bundeswehr den Einsatz der o. a. Maßnahmen eindeutig verbietet, mittels
erhöhter Dienstaufsicht dem Auftreten weiterer Fälle entgegengewirkt.
Zoll
Verstöße gegen das o. g. Verbot sind nicht bekannt.
Bundespolizei
Verstöße gegen das o. g. Verbot sind nicht bekannt.
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