Weitere Fragen zu aktuellen Problematiken der Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/546)
der Abgeordneten Stefan Keuter, Steffen Kotré, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zur o. g. Antwort der Bundesregierung stellen sich den Fragestellern mehrere Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wurden bzw. werden Projekte aus dem Solidaritätsfonds Belarus BYSOL in Deutschland finanziert (vgl. Antwort zu Frage 3 der genannten Bundestagsdrucksache; wenn ja, welche, seit wann, und mit welchen Summen)?
Gab es hinsichtlich des geplanten Dokumentationszentrums Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa Gespräche mit weißrussischen, russischen oder ukrainischen Nichtregierungsorganisationen oder Regierungen, wenn ja, wann, mit welchen, und hinsichtlich welcher Thematik (vgl. Antwort zu Frage 10 der genannten Bundestagsdrucksache)?
Fließen aus den Bundesmitteln für „ehemalige politische Gefangene“ auch Gelder an solche belarussischen ehemaligen Gefangenen, die sich in Deutschland aufhalten, wenn ja, an wie viele, und in welcher Höhe (vgl. Antwort zu Frage 15 der genannten Bundestagsdrucksache)?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum diplomatischen Erfolg der Vereinigten Staaten gebildet, die durch den Sondergesandten Keith Kellogg die Freilassung von Sergej Tichanowskij und 13 weiteren Gefangenen erreicht haben, wenn ja, wie lautet diese, insbesondere im Hinblick darauf, ob, und wenn ja, was Deutschland und ggf. die Europäische Union von der US-Diplomatie lernen können (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/tichanowski-interview-100.html)?
Hat die weißrussische Generalstaatsanwaltschaft im Hinblick auf die Ermittlungen zu den nationalsozialistischen Verbrechen auf weißrussischem Territorium Rechtshilfeersuchen an Deutschland gerichtet, wenn ja, wann, wie viele, in welchen Fällen, und mit welchem Ergebnis (vgl. globalbridge.ch/weg-frei-zum-naechsten-praeventivkrieg/)?