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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Unabhängigkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.07.2025

Aktualisiert

04.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/86414.07.2025

Unabhängigkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung

der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Gereon Bollmann, Hauke Finger, Jörg Zirwes, Dr. Malte Kaufmann, Rainer Galla, Rainer Groß, Bernd Schattner, Heinrich Koch, Stefan Keuter, Carina Schießl, Stefan Henze, Kay-Uwe Ziegler, Jörn König, Dr. Daniel Zerbin, René Bochmann, Marcel Queckemeyer, Sven Wendorf, Maximilian Kneller, Edgar Naujok, Dr. Michael Blos, Alexis Leonard Giersch, Thomas Dietz, Rocco Kever, Jan Feser, Peter Bohnhof, Dr. Christina Baum, Sergej Minich, Lukas Rehm, Jan Wenzel Schmidt, Sebastian Maack, Kay Gottschalk, Erhard Brucker, Tobias Teich, Otto Strauß, Birgit Bessin, Pierre Lamely, Knuth Meyer-Soltau, Gerrit Huy, Volker Scheurell, Lars Haise, Achim Köhler, Julian Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollten die Verwaltungsgerichte entlastet werden. In diesem Zusammenhang wurde auch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/beschleunigung-asylgerichtsverfahren.html).

Hierzu wurde der neue § 12a ins Asylgesetz (AsylG) implementiert. Dort heißt es:

  • (1) Der Bund fördert eine behördenunabhängige, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.
  • (2) Die Asylverfahrensberatung umfasst Auskünfte zum Verfahren und kann nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes auch Rechtsdienstleistungen zum Gegenstand haben. Die Beratung berücksichtigt die besonderen Umstände des Ausländers, insbesondere, ob dieser besondere Verfahrensgarantien oder besondere Garantien bei der Aufnahme benötigt. Die Beratung soll möglichst bereits vor der Anhörung erfolgen und kann bis zum unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens durchgeführt werden.
  • (3) Die Träger der Asylverfahrensberatung übermitteln dem Bundesamt und der obersten Landesbehörde oder der von der obersten Landesbehörde bestimmten Stelle personenbezogene Daten, die darauf hinweisen, dass der Ausländer besondere Verfahrensgarantien benötigt oder besondere Bedürfnisse bei der Aufnahme hat, wenn der Ausländer in die Übermittlung der Daten eingewilligt hat. Die Daten dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden und sind danach unverzüglich zu löschen.“

In einer Meldung des Bundesministerium des Innern (BMI) vom 2. Januar 2024 heißt es bezüglich der Kosten der Asylverfahrensberatung: „Deshalb gestaltet die Bundesregierung die Beratung bei Asylverfahren seit 2023 behördenunabhängig machen [sic!]. Für 2024 stehen dafür 25 Mio. Euro zur Verfügung“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/01/beratung-asylsuchende.html). In Nordrhein-Westfalen ist u. a. in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum eine derartige Asylverfahrensberatung eingerichtet worden. Der Träger ist hierbei die Diakonie (www.diakonie-ruhr.de/einrichtungen/fachdienst-migration-und-flucht).

Auf der Homepage (ebd.) sowie in einem vor Ort verteilten Flyer heißt es: „Die Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum bietet in der Landesaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung an. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und freiwillig. Die Asylverfahrensberatung unterstützt Asylsuchende dabei, das Asylverfahren hinreichend zu verstehen. Ratsuchende werden über ihre Rechte und Mitwirkungspflichten im Asylverfahren beraten. Sie erhalten unter anderem Informationen zur Vorbereitung auf die Anhörung, zum Dublin-Verfahren oder zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten in den Unterkünften. Unsere Beraterinnen und Berater sitzen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum und beraten ausschließlich die sich dort befindlichen Asylsuchenden. Die Asylverfahrensberatung wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.“

Bei der Auswahl des Trägers in Nordrhein-Westfalen (NRW) ergeben sich in den Augen der Fragesteller Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und der Ergebnisoffenheit der Beratungsleistung. Insbesondere stellt sich ihnen die Frage, warum keine unabhängigen Juristen mit der Aufgabe betraut werden, die also abgesehen von der Asylverfahrensberatung keinerlei staatliche Fördermittel erhalten, und inwiefern möglicherweise auch in anderen Bundesländern Mitgliedsorganisationen der Wohlfahrtsverbände oder Organisationen mit ähnlicher Interessenlage in der Vergangenheit zum Zuge gekommen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

In welchem Umfang wurden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Mittel für das in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführte Programm der Asylverfahrensberatung verausgabt?

2

Mit welchem Haushaltsansatz plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang derzeit für die Haushaltsjahre 2025 und 2026?

3

Plant die Bundesregierung überhaupt, das Programm weiter fortzuführen, und wenn ja, inwiefern?

4

Gibt es derzeit seitens der Bundesregierung Pläne, die 2023 vollzogene Gesetzesänderung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zurückzunehmen und das Programm anzupassen bzw. einzustellen, und wenn ja, inwiefern?

5

Gibt es derzeit seitens der Bundesregierung Pläne, die Höhe der Fördermittel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 den geringeren Zugangszahlen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylzahlen-halbjahr-100.html) anzupassen, und wenn ja, inwiefern?

6

Wie verteilten sich die in den Jahren 2023 und 2024 verausgabten Mittel auf die Bundesländer (bitte differenziert nach Haushaltsjahr, Bundesland und Betrag auflisten)?

7

Wie sind die Asylverfahrensberatungsstellen angegliedert (z. B. Nordrhein-Westfalen/Landeserstaufnahme LEA, bitte einzeln listen)?

8

Welche Träger betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratungsstellen jeweils (z. B. LEA Bochum die Diakonie, bitte differenziert nach Beratungsstelle, Bundesland und Träger auflisten)?

9

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welchem Umfang in den jeweiligen Beratungsstellen in den Jahren 2023 und 2024 Mittel verausgabt wurden (wenn ja, bitte differenziert nach Beratungsstelle und Betrag listen)?

10

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele Personen in den einzelnen Beratungsstellen (umgerechnet in Vollzeitstellen) beschäftigt sind (wenn ja, bitte differenziert nach Beratungsstelle und Vollzeitstelle listen)?

11

Wie viele Personen haben in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung von den Angeboten der einzelnen Asylverfahrensberatungsstellen Gebrauch gemacht (bitte differenziert nach Beratungsstellen, Haushaltsjahr und Anzahl der beratenden Personen auflisten)?

12

Erachtet die Bundesregierung ganz generell die Wohlfahrtsverbände oder Organisationen mit ähnlicher Interessenlage als geeignete, neutrale, ergebnisoffene und zuverlässige Träger, und wenn ja, inwiefern?

13

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, stattdessen (vgl. Frage 12) unabhängige Juristen mit der Aufgabe zu betrauen, die abgesehen von der Asylverfahrensberatung keinerlei staatliche Fördermittel erhalten, und wenn ja, inwiefern?

14

Gedenkt die Bundesregierung, die bisher vorgesehenen Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro im Jahr zukünftig mindestens zu reduzieren, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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