Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Rainer Rothfuß, Achim Köhler, Rainer Galla, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Knuth Meyer-Soltow, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In jüngerer Zeit mehren sich alarmierende Berichte über das Zwangsverheiraten von minderjährigen Mädchen mit deutlich älteren Männern, die oft im Heimatland der Mädchen stattfinden (www.welt.de/politik/deutschland/plus256259404/Zwangsehe-Vater-sagte-er-gibt-uns-drei-Bilder-und-wir-duerfen-uns-davon-einen-Mann-aussuchen.html). Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis spätestens 30. Juni 2024 gesetzt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für im Ausland geschlossene Kinderehen neu zu regeln. Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2024 eine Gesetzesnovelle zur teilweisen Anerkennung dieser Ehen – unter Auflagen wie späterer Wiederheirat und Unterhaltsansprüchen – beschlossen (Bundestagsdrucksache 20/11367). Die Union warnte ursprünglich vor gesetzlichen Lücken, insbesondere hinsichtlich Kindeswohl, Erbrecht, Beratungspflichten und staatlicher Kontrolle (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-kinderehen-1006104).
Zugleich berichten Frauenrechtsorganisationen wie „Terre des Femmes“ über einen signifikanten Anstieg der Beratungsanfragen – insbesondere vor und während der Sommerferien, in denen junge Mädchen oftmals zur Eheschließung ins Ausland gebracht werden sollen. So warnte „Terre des Femmes“ im Juni 2024 in der „Bild“-Zeitung (m.bild.de/regional/berlin/gegen-kinder-ehenwarnung-vor-zwangsheirat-in-den-sommerferien-68518d47f8b85d77b0ed87bd) vor einem erneuten Anstieg von Kinderehen und Zwangsverheiratungen im Zuge der bevorstehenden Reisesaison, da Betroffene durch Besuche im Herkunftsland oder bei Verwandten besonders gefährdet seien. Das Fehlen einer verpflichtenden Melde- oder Schutzstruktur für potenziell betroffene Minderjährige verschärft nach Auffassung der Fragesteller die Lage zusätzlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Kinderehen sind im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Dezember 2024 erfasst (bitte nach Altersgruppe unter 14 Jahre, 14 bis 15 Jahre, 16 bis 17 Jahre und Herkunftsland aufschlüsseln)?
Wie viele Kinderehen wurden zwischen 2016 und 2024 jährlich nach Kenntnis der Bundesregierung registriert (bitte jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)?
Gibt es heute eine zentrale, bundesweite Erfassung von Kinderehen, und wenn ja, seit wann, bei welcher Behörde, und mit welcher Datentiefe?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zur Dunkelziffer bei Kinderehen in Deutschland (z. B. basierend auf Schul- oder Jugendamtmeldungen, wenn ja, bitte Methodik, Datenquellen und Zahlen benennen)?
Seit wann sind im Ausland geschlossene Kinderehen mit Beteiligung Minderjähriger in Deutschland unwirksam (bitte Zeitpunkt und rechtliche Grundlage benennen)?
Wie viele Fälle von Familiennachzug von Ehefrauen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig oder unter 16 Jahre alt waren, sind der Bundesregierung bekannt?
Wie viele Fälle von Familiennachzug minderjähriger Mütter bzw. minderjähriger Ehefrauen sind der Bundesregierung bekannt?
In welchem Alter kann eine im Ausland geschlossene Ehe aufgehoben werden, und welche rechtsförmliche Instanz prüft dies?
Welche Änderungen enthielt die Gesetzesnovelle „Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ (Bundestagsdrucksache 20/11367) vom 7. Juni 2024 (bitte Rechtsfolgen durch Unterhalt, Wiederheirat, Ehefähigkeitszeugnis etc. detailliert beschreiben)?
Gibt es Fristen für die Wiederheirat nach Volljährigkeit, und wenn ja, wie sind diese gesetzlich geregelt?
Plant die Bundesregierung weitere Änderungen – insbesondere zur Beratungspflicht, Kindsvaterschaft, Erbrecht und Aufnahme ins Ausländerzentralregister (wenn ja, bitte Zeitplan und Inhalte, falls nein, eine Begründung angeben)?
Wie viele Anträge zur Aufhebung von Ehepartnern im Alter von 16 bis 17 Jahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 gestellt, und wie viele wurden genehmigt oder abgelehnt (bitte nach Bundesländern und Jahreszahlen aufschlüsseln)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beratungs- oder Anhörungspflicht für betroffene Minderjährige vor Wiederheirat gesetzlich umgesetzt, und wenn ja, wer führt diese durch, und wie ist das Verfahren gestaltet?
Wie viele familien- oder standesamtliche Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geführt, um Kinderehen im Inland für nichtig oder aufhebbar zu erklären (bitte nach Jahreszahl und Ergebnis aufschlüsseln)?
Fließen Kinderehen nach Kenntnis der Bundesregierung in allgemeine Statistiken zu Zwangsverheiratung oder Kindesmissbrauch ein, oder werden sie separat ausgewiesen (bitte Aufschlüsselung in amtlichen Statistiken darlegen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig veröffentlichte Berichte zu Kinderehen (wenn ja, bitte nach Umfang, Häufigkeit, ausführenden Behörden bzw. Einrichtungen aufschlüsseln)?
Welche staatlichen Präventions- oder Aufklärungsprogramme zur Bekämpfung von Kinderehen existieren seit 2015 (bitte Inhalte, Zielgruppen, Länder, Budgets nennen)?
Kooperiert die Bundesregierung mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie „Terre des Femmes“ zur Kinderehenberatung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, wenn ja, bitte nach Partner, Inhalten, Dauer, Umfang der finanziellen Unterstützung aufschlüsseln)?
Gibt es eine geplante oder bestehende Meldepflicht für Schulen, Lehrkräfte, Jugendämter bei Verdacht auf Kinderehe (wenn ja, bitte nach Details zur Umsetzung, Sanktionen und anonymisierten Zahlen aufschlüsseln)?
Wie viele Aufenthaltstitel wurden zwischen 2015 und 2025 aufgrund von Kinderehen abgelehnt, eingeschränkt oder widerrufen (bitte Zahlen und Gründe nennen)?
Gab es Ausweisungen oder Einreiseverbote bei Kinderehefällen (wenn ja, bitte nach Zahl, Herkunftsland, Entscheidungsgrund, Datum aufschlüsseln)?