Verwendung von Mitteln der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz
der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der fortschreitende Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland wird insbesondere durch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) maßgeblich vorangetrieben. Mit der Novellierung des WindSeeG im Jahr 2022 wurde unter anderem eine sogenannte Fischereikomponente eingeführt, um die Belange der deutschen Fischerei im Zuge des Offshore-Windkraftausbaus angeblich stärker zu berücksichtigen. Vertreter der Fischerei sowie verschiedene Interessengruppen äußern jedoch zunehmend Kritik an der tatsächlichen Ausgestaltung und Wirksamkeit dieser Komponente (www.fr.de/wirtschaft/fischer-besorgt-windparks-verkleinern-fanggebiete-zr-93265047.html?utm_source=openai).
Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Zweifel, ob und inwieweit die vorgesehene Fischereikomponente tatsächlich geeignet ist, die berechtigten Interessen der heimischen Fischereiwirtschaft gegenüber der Offshore-Windindustrie zu schützen und einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten (ebd.). Zudem stellen sich den Fragestellern Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung, der finanziellen Ausgestaltung sowie der Einbindung der betroffenen Akteure.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Ziel gesetzt, die Mittel der Meeresnaturschutz- und der Fischereikomponente (WindSeeG) als Zustiftung für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), dem Meeresnaturschutz und der nachhaltigen Fischerei zur Verfügung zu stellen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 38 ff.). Die Fragesteller möchten in Erfahrung bringen, mit welchen Strategien und Maßnahmen die Bundesregierung die Interessen von Fischerei und Meeresnaturschutz vereinen möchte, ohne den bereits vorhandenen Nutzungskonflikt in Nord- und Ostsee weiter zuzuspitzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hoch waren die im Jahr 2024 tatsächlich vergebenen Mittel aus der sogenannten Fischereikomponente, und wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer?
Auf welcher Grundlage wurde die Kürzung der ursprünglich vorgesehenen Mittel für die Fischerei im Rahmen der Offshore-Flächenversteigerungen vorgenommen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Entscheidung?
Hat sich die Bundesregierung zu der Kritik von Fischereiverbänden, wonach die Summe der bereitgestellten Mittel als unzureichend angesehen wird, um die negativen Auswirkungen des Offshore-Ausbaus auf die deutsche Fischerei zu kompensieren, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/meeresnaturschutz-fischerei-bundeshaushalt-finanzierung-100.html?utm_source=openai)?
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden bislang durch die Mittel aus der Fischereikomponente seit ihrer Einführung gefördert?
Wird sichergestellt, dass die Mittel tatsächlich den betroffenen Fischereibetrieben zugutekommen und nicht überwiegend für Verwaltung oder übergeordnete Zwecke verwendet werden, und wenn ja, wie?
Werden die Fischereiverbände und Fischereibetriebe in die Entscheidungs- und Auswahlprozesse für die Mittelvergabe eingebunden, und wenn ja, wie?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den ökologischen Auswirkungen des Offshore-Windenergieausbaus auf Fischbestände sowie auf traditionelle Fanggebiete vor?
Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass die Bedürfnisse der Fischerei im Vergleich zum Meeresnaturschutz politisch und finanziell nachrangig behandelt würden, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (www.fr.de/wirtschaft/fischer-besorgt-windparks-verkleinern-fanggebiete-zr-93265047.html?utm_source=openai)?
Plant die Bundesregierung Anpassungen bei der Ausgestaltung oder Finanzierung der Fischereikomponente im WindSeeG, um den Forderungen der Fischereiwirtschaft besser Rechnung zu tragen?
Wenn ja, welche Anpassungen sind hier zu nennen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Fischereikomponente an die tatsächlichen Auswirkungen des Offshore-Windkraftausbaus vorgesehen, und wenn ja, wie wird diese Überprüfung umgesetzt?
Welche spezifischen Aufgaben übernimmt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt bei der Verwaltung, Vergabe und Kontrolle der Mittel als Zustiftung aus der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz?
Welche Entscheidungsbefugnisse hat die DBU im Hinblick auf die Vergabe der Mittel an Fischereibetriebe und Meeresnaturschutzprojekte, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die DBU die Interessen der Fischerei angemessen berücksichtigt?
Wie hoch ist das von der DBU verwaltete Gesamtvolumen an Mitteln aus den Offshore-Flächenversteigerungen für das Jahr 2025, und wie verteilen sich diese Mittel prozentual und absolut zwischen Fischerei- und Meeresnaturschutzprojekten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien Förderanträge aus der Fischereikomponente und aus der Meeresnaturschutzkomponente durch die DBU bewertet und ggf. priorisiert werden, und gibt es hierfür festgelegte Richtlinien oder Ermessensspielräume?
Wie viele Fischerbetriebe, Verbände oder Projekte haben bisher von der DBU eine Förderung aus der Fischereikomponente tatsächlich erhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung Risiken einer Benachteiligung der Fischerei im Vergleich zum Meeresnaturschutz bei der Vergabepraxis der DBU, und wenn ja, wie wird dem entgegengewirkt?
Plant die Bundesregierung, Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderbedingungen oder die Besetzung der zuständigen Gremien der DBU zu nehmen, um eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Fischerei- und Meeresnaturschutzinteressen sicherzustellen?
Wie hoch sind die Verwaltungskosten und sonstigen Aufwendungen der DBU bei der Abwicklung der Mittelvergabe, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ein möglichst großer Anteil der Mittel unmittelbar für die geförderten Fischerei- und Naturschutzprojekte zur Verfügung steht?