Deutscher Bundestag Drucksache 21/1259
21. Wahlperiode 15.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/922 –
Risiken von Geothermieprojekten und Lithiumgewinnung aus Geothermie in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Geothermieanlagen nutzen Erdwärme aus Tiefenbohrungen zur Wärme- und
Stromerzeugung. In der öffentlichen Debatte werden sowohl die Potenziale
dieser Technologie für die Energieversorgung als auch mögliche
wirtschaftliche und ökologische Risiken, insbesondere hinsichtlich des Schutzes von
Boden und Grundwasser, thematisiert (
www.geothermie.de/bibliothek/lexikon-de
r-geothermie/r/risiko-tiefengeothermischer-projekte). Die Bundesregierung hat
angekündigt, Geothermie durch innovative Techniken weiterzuentwickeln und
als Beitrag zur Energieunabhängigkeit ausbauen zu wollen (
www.bundesregie
rung.de/breg-de/service/archiv/zukunftstechnologie-geothermie-2216006).
Auch die Gewinnung von Lithium aus Geothermieanlagen für die
Batteriefertigung wird als technologische Option betrachtet. Gleichzeitig bestehen nach
Ansicht der Fragesteller Zweifel am tatsächlichen Nutzen und an der
Wirtschaftlichkeit dieser Technologien. Schätzungen zufolge kann die
Lithiumgewinnung aus Geothermieanlagen lediglich einen geringen Anteil des in
Deutschland benötigten Lithiumbedarfs decken. Längst werden
Forschungsvorhaben zur Förderung von Lithium aus Tiefenwasser staatlich gefördert
(
www.vdi-nachrichten.com/wirtschaft/rohstoffe/es-geht-los-lithiumfoerderun
g-im-oberrheingraben/#:~:text=Wie%20Geothermieforschungen%20herausge
funden%20haben%2C%20lagert,Lithium%2DIonen%2DAkkus%20produzier
en.&text=Lithium%20ist%20ein%20wichtiger%20Rohstoff,sagte%20Vulcan
%20Gr%C3%BCnder%20Horst%20Kreuter). Das Karlsruher Institut für
Technologie (KIT) hält bei einer optimistischen Abschätzung eine jährliche
Produktion von ungefähr 2 600 bis 4 700 Tonnen Lithiumkarbonat-Äquivalent
für möglich, wenn alle relevanten Geothermiestandorte mit entsprechenden
Anlagen ausgerüstet werden (
www.kit.edu/kit/pi_2022_092_grenzen-der-lithi
umgewinnung-aus-geothermie.php). Mit dieser Menge erwartet man, 2 bis
13 Prozent des Jahresbedarfs der geplanten Batteriefertigung in Deutschland
zu decken, und kann somit Lithium aus Geothermie nur als Ergänzung
betrachten (ebd.). Bei der Nutzung nur für Geothermie kann der Sole-Kreislauf
geschlossen bleiben, und selbst dann fallen Salze, die zum Teil radioaktiv
sind, aus der Sole u. a. aufgrund der Temperaturdifferenz am Wärmetauscher
aus, sodass der Wärmetauscher regelmäßig gereinigt und die Salze mittels Ra-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 14. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dioaktivtransporten weggebracht werden müssen. Will man der Sole jedoch
Lithium entziehen, muss man den Kreislauf an der Oberfläche öffnen.
Aufgrund der Druckdifferenz gasen dann erhebliche Mengen CO2 aus, der pH-
Wert und damit das Löslichkeitsverhalten ändern sich, sodass die zum Teil
radioaktiven Salze in großen Mengen ausfallen (
www.bfs.de/DE/themen/ion/u
mwelt/rueckstaende/tiefengeothermie/tiefengeothermie_node.html). Zudem
sind die Investitionskosten hoch. Die Versorgungssicherheit bleibt mit Blick
auf die geringe Zahl betriebsfähiger Projekte bislang fraglich. Zusätzlich
werden die Umweltauswirkungen und insbesondere die Sicherheit der Grund- und
Trinkwasservorkommen kritisch bewertet. Vor diesem Hintergrund erscheint
es geboten, den tatsächlichen Beitrag und die mit der Technologie
verbundenen Risiken ausführlich zu untersuchen (
www.kit.edu/kit/pi_2022_092_grenz
en-der-lithiumgewinnung-aus-geothermie.php).
1. Wie viele Geothermie- und Lithiumextraktionsprojekte in Deutschland
werden derzeit betrieben, befinden sich im Bau, in der Planung oder
wurden bereits stillgelegt (bitte auflisten), und aus welchen Gründen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung welche Projekte wann stillgelegt?
Die Genehmigung und Aufsicht über diese Vorhaben liegen nach der
grundgesetzlich festgelegten Kompetenzverteilung bei den Ländern. Die
Bundesregierung verfügt nicht über die hier erfragten Informationen.
2. Wie viele Aufsuchungserlaubnisse für Erdwärme und Lithium liegen
aktuell sowie jeweils zu Beginn der Kalenderjahre 2000 bis 2025 vor,
und an welche Unternehmen wurden diese Erlaubnisse erteilt?
Die Genehmigung und Aufsicht über diese Vorhaben liegen nach der
grundgesetzlich festgelegten Kompetenzverteilung bei den Ländern. Die
Bundesregierung verfügt nicht über die hier erfragten Informationen.
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Wirtschaftlichkeit
und der Beitrag der Geothermie und Lithiumgewinnung zum
Gesamtbedarf nach aktuellem Stand begrenzt sind, und welche belastbaren Daten
zur Kosten-Nutzen-Relation dieser Projekte liegen dazu vor?
Die Geothermie als erneuerbare Wärmequelle und die stoffliche Nutzung von
Thermalwässern, insbesondere für die Lithium-Gewinnung, stellen
unterschiedliche Geschäftsmodelle dar, deren jeweilige Wirtschaftlichkeit getrennt
bewertet werden muss.
Die Geothermie wird im Koalitionsvertrag der Bundesregierung als eine
Technologie aufgeführt, von der ein erheblicher Beitrag zur Wärmewende zu
erwarten ist. Sie konnte an verschiedenen geologisch günstigen Standorten, wie z. B.
im Raum München, zudem ihre Wirtschaftlichkeit bereits nachweisen.
Für die benötigte Wärmemenge durch Geothermie ist jedoch die Ertüchtigung
zahlreicher weiterer Standorte notwendig, was in bisher wenig erkundeten
Regionen mit Forschungsvorhaben flankiert wird. Hier setzt die
Explorationsinitiative der Bundesregierung zielgerichtet an.
Zur Wirtschaftlichkeit der Li-Gewinnung; es wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
4. Sieht die Bundesregierung derzeit Risiken für die Planungssicherheit
geothermischer Projekte, beispielsweise durch mögliche Änderungen der
Förderkulisse für „erneuerbare“ Energien (
www.bundestag.de/resource/b
lob/919870/6b9254f2eca950088f8f1ef2b26b8c58/WD-8-034-22-pd
f.pdf )?
Das von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
vorgelegte Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) sieht Vereinfachungen und
Beschleunigungen in den Genehmigungsverfahren vor, die die Wirtschaft
entlasten. Dadurch wird sich die Planungssicherheit geothermischer Projekte
erhöhen. Zudem dient das geplante Instrument zur Absicherung des
Fündigkeitsrisikos dazu, Risiken abzufangen und Investitionshemmnisse abzubauen.
5. Plant die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode
Änderungen am Bergrecht, Wasserrecht oder Umweltrecht im Hinblick auf
Geothermie- und Lithiumgewinnung, insbesondere in Bezug auf den Einsatz
hydraulischer Stimulation (ebd. siehe Frage 4)?
Die Bundesregierung hat am 6. August einen Entwurf eines Geothermie-
Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) im Kabinett beschlossen, welches Änderungen
in den genannten Rechtsgebieten vorsieht.
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Absicherung von
Planungshindernissen in öffentlich-rechtlichen Verträgen ein, speziell bei Regelungen zu
Grunddienstbarkeiten für Leitungen und Infrastruktur (wohnen-und-finan
zieren.de/blog/grunddienstbarkeit )?
Die Absicherung von Planungshindernissen in öffentlich-rechtlichen Verträgen,
speziell bei Regelungen zu Grunddienstbarkeiten für Leitungen und
Infrastruktur mit Blick auf diese Vorhaben liegt nach der grundgesetzlich festgelegten
Kompetenzverteilung bei den Ländern.
7. Liegen der Bundesregierung Informationen über anhängige
Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit geplanten Lithiumextraktionsprojekten vor,
und wenn ja, wie verteilen sich diese nach Bundesländern (dokumente.la
ndtag.rlp.de/landtag/drucksachen/8001-18.pdf), und welche Umwelt-
und Naturschutzverbände sind daran nach Kenntnis der Bundesregierung
beteiligt?
Die Genehmigung und Aufsicht liegen bei diesen Vorhaben in der
Zuständigkeit der Länder, die Bundesregierung verfügt nicht über die hier erfragten
Informationen.
8. Welche rechtlichen und administrativen Möglichkeiten sind der
Bundesregierung bekannt, um Konflikte im Rahmen der Berechtigungserteilung
für Rohstoffprojekte frühzeitig zu klären (bereits auf der Verfahrensstufe
der Berechtigungserteilung)?
Das Bundesberggesetz (BBergG), dort speziell der erste Abschnitt „Erlaubnis,
Bewilligung, Bergwerkseigentum“ und der sechste Teil „Berechtsamsbuch,
Berechtsamskarte“, bildet hierfür den entsprechenden rechtlichen Rahmen.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Mengen an radioaktiven
Salzen (in Becquerel – Bq) bei der Nutzung als Geothermieanlage zur
Fernwärme oder Stromerzeugung pro Jahr anfallen, beispielsweise anhand
einer für den Oberrheingraben typischen Anlage zwischen Karlsruhe und
Speyer mit 40 MW Fernwärme oder 5 MW Stromerzeugung, wie vielen
Radioaktiv-Transporten pro Jahr entspricht dies (
www.geopfalz.de/)?
In dem oben zitierten Artikel des Bundesamtes für Strahlenschutz wird
festgestellt: „Rückstände mit einem erhöhten Gehalt natürlicher Radionuklide
entstehen vor allem bei der Nutzung von Tiefenwässern mit einem hohen Salzgehalt
(bis 300 Gramm Salz pro Liter Wasser). Diese Konzentrationen treten nach
bisherigem Kenntnisstand nur in wenigen Tiefenwässern aus Norddeutschland und
im Oberrheingraben auf. In den geothermischen Tiefenwässern des
Voralpenlandes beträgt der Salzgehalt weniger als 1 Gramm pro Liter“.
Die hier genannten Salzmengen beziehen sich im Wesentlichen auf das im
Thermalfluid enthaltene Kochsalz (NaCl) sowie auf weitere anorganische
Verbindungen wie z. B. Ca(CO3)2, also Kalk, und können daher nicht mit
möglichen Mengen radioaktiver Isotope gleichgesetzt werden. Die genannten
Verbindungen wie etwa Kalk können in Geothermie-Anlagen zu Ablagerungen
(Scalings) führen, die dann entfernt werden müssen. In diesen Scalings lagern
sich, soweit vorhanden, radioaktive Isotope entsprechend ihrem natürlichen
Vorkommen mit ab.
Im Rahmen geförderter Forschungsvorhaben, wie etwa SUBITO, ist es bereits
gelungen, die Menge der o. g. Scalings deutlich zu reduzieren, so dass davon
auszugehen ist, dass Scalings im Betrieb geothermischer Anlagen eine
untergeordnete und beherrschbare Fragestellung bilden.
Durch die bereits verfügbaren Inhibitoren ist es jetzt schon möglich, den weit
überwiegenden Teil der im Wasser enthaltenen Salze in Lösung zu halten und
so wieder in den Untergrund zurückzuführen.
a) Wie lautet – sofern entsprechende Berechnungen vorliegen – die
Antwort zu Frage 9, wenn die genannte Beispielanlage mit offenem
Kreislauf und Lithiumentzug betrieben wird (bitte die Antwort sowohl in
Bq pro Jahr und in kg pro Jahr angeben und die Anzahl der pro Jahr
benötigten Radioaktivtransporte nennen)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine konkreten Berechnungen vor. Aus dem
oben Genannten geht die Bundesregierung aber davon aus, dass eigens
benötigte Radioaktivtransporte im Zusammenhang mit geothermischen Anlagen nicht
zu erwarten sind.
b) Wie viel CO2 entweicht bei diesem Prozess (bei Kreisläufen, die an
der Oberfläche offen sind, gasen aufgrund der Druckdifferenz
erhebliche Mengen CO2 aus; bitte in kg CO2 pro MWh elektrisch angeben)?
Der Prozess der Li-Extraktion wird so geführt, dass das Thermalwasser immer
unter Druck bleibt und keine CO2-Entgasung stattfindet. Aus
verfahrenstechnischen und wirtschaftlichen Gründen müssen zusätzliche Ausfällungen durch
den Extraktionsprozess vermieden werden. Dies ist auch wesentlicher
Gegenstand von F&E-Untersuchungen.
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Thema „induzierte
Seismizität im Zusammenhang mit Geothermieprojekten“, insbesondere im
Hinblick auf hydraulische Stimulationstechniken und den laufenden
Betrieb (
www.handelsblatt.com/audio/bto/bto-2-0-der-oekonomie-
podcastmit-dr-daniel-stelter-zu-viel-angst-vorm-fracking/28763802.html )?
Das Bundesbergesetz (BBergG) mit seinen entsprechenden Bergverordnungen
stellt den adäquaten Regelungsrahmen für den sicheren Betrieb entsprechender
Projekte bereit.
Das Thema der induzierten Seismizität wurde etwa über die letzten zehn Jahre
verteilt bereits in mehreren geförderten Forschungsvorhaben untersucht. Dabei
wurden entsprechende Messstationen aufgebaut, Risikofaktoren identifiziert
und erfolgreich Strategien entwickelt, die Risiken zu minimieren.
11. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Kosten und
Nutzen der Lithiumgewinnung aus Geothermie angesichts des tatsächlichen
realisierbaren Anteils am nationalen Bedarf für die Batteriefertigung und
angesichts möglicher Umwelt- und Gesundheitsrisiken (
www.kit.edu/kit/
pi_2022_092_grenzen-der-lithiumgewinnung-aus-geothermie.php)?
Zur Li-Gewinnung wurden bzw. werden mehrere Forschungsvorhaben
durchgeführt, die sowohl die technischen Fragen der Gewinnung von Lithium aus
Thermalwasser adressieren wie auch die Frage der Nachhaltigkeit einer solchen
Technologie (Li-Fluids, UnLimited, Thermion). Generell lässt sich aber
feststellen, wie im o. g. Papier des Karlsruher Institutes für Technologie genannt:
„… die Technologie zur Extraktion befindet sich noch in einem frühen bis
mittleren Entwicklungsstadium – entscheidende Entwicklungsstufen sowie
Langzeittests stehen noch aus.“
12. In welchen Regionen und bei welchen Projekten hat die Bundesregierung
Kenntnis von seismischer Aktivität infolge der Inbetriebnahme solcher
Anlagen (
www.zukunft-geowaerme.de/seismizitaet-kann-geothermie-erd
beben-ausloesen )?
a) Wenn Kenntnis besteht, wie hoch sind die daraus entstandenen
Schäden zu bewerten, wer entschädigt, und wie wird der genaue monetäre
und zeitliche Ablauf der Entschädigungszahlungen umgesetzt?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Die stärksten Erdbeben, die im Zusammenhang mit Betrieb und hydraulischer
Stimulation in der tiefen Geothermie in Deutschland aufgetreten waren, wiesen
Lokalmagnituden (ML) von 2,7 bzw. 2,4 auf (Landau, 15. August 2009 bzw.
Insheim, 9. April 2010). Mit Blick auf diese Ereignisse wurden
makroseismische Erhebungen durchgeführt. Einige Sachschäden wurden gemeldet, die nicht
eindeutig auf die seismischen Ereignisse zurückgeführt werden konnten; keines
der Ereignisse hat zu Personenschäden geführt.
b) Wie können gegebenenfalls Geschädigte nach Kenntnis der
Bundesregierung die entsprechenden Kompensationen beantragen, und
welche Schwierigkeiten (insbesondere Nachweisverfahren) sieht die
Bundesregierung hier?
Führen bergbauliche Aktivitäten im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes
(BBergG) zu sogenannten Bergschäden, so sind entsprechende
Haftungsregelungen in den §§ 114 ff. BBergG aufgeführt. Der Entwurf des BMWE für ein
Geothermie-Beschleunigungsgesetz enthält zudem eine Regelung, nach der die
Bergbehörde den Nachweis einer Deckungsvorsorge für Bergschäden vom
Geothermieunternehmen verlangen kann.
Die Einwirkungsbereich-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) regelt die
Geltendmachung von Schädigungen durch Anwohner im Fall induzierter
Seismizität. Die Festlegung des Einwirkungsbereichs obliegt den zuständigen
Bergbehörden der Bundesländer, ebenso die Regelung für mögliche Entschädigungen
nach der EinwirkungsBergV.
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Projekte vor, bei denen es
zu Leckage oder zur Beeinträchtigung von Grund- oder
Oberflächenwasser durch Tiefengeothermiebohrungen gekommen ist, und wenn ja, wo,
wann, und in welchem Umfang?
Es ist ein Schadensfall aus dem Jahr 2014 vom Geothermiekraftwerk in Landau
bekannt, in dem geothermisches Tiefenwasser durch ein technisches Problem in
einer Bohrung in einen oberflächennahen Grundwasserleiter eingedrungen ist
und Bodenhebungen verursacht hat (
www.tiefegeothermie.de/news/kraftwerk-l
andau-wegen-bodenhebungen-abgeschaltet). Der Betrieb der Anlage wurde
daraufhin gestoppt. Erst viele Jahre später und nach Behebung der Ursache
wurde der Geothermiebetrieb wieder aufgenommen.
14. Ist der Bundesregierung der Fall des Projektes der Vulcan Energie/
Natürlich Insheim GmbH – Tiefengeothermieprojekt in Schleidberg (
www.sta
atsanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/vulcan-energy-baut-bohranlage-fue
r-geothermie-auf/) bekannt, bei dem der Betrieb von Geothermieanlagen
nach Angaben einer Bürgerinitiative zu einem seismischen Ereignis
geführt hat (bundesverband-tiefengeothermie.de/index.php?view=article&i
d=41&catid=2), und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung ggf. zu Ursache und Stärke der seismischen Ereignisse sowie
daraus resultierenden Schäden vor?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es im besagten Fall zu seismischen
Ereignissen gekommen ist. Wie dem Zeitungsartikel zu entnehmen ist, war der
Beginn der Bohrarbeiten für das zweite Quartal 2025 avisiert, entsprechend ist
mit einem Betrieb der tiefengeothermischen Anlage nicht vor 2027 zu rechnen.
Bei den vom Erdbebendienst-Südwest der Bundesländer Rheinland-Pfalz und
Baden-Württemberg gemeldeten seismischen Ereignissen, die hier als
vermutlich induziert charakterisiert werden, handelt es sich um solche, die im
Zusammenhang mit bereits bestehenden Anlagen der tiefen Geothermie in dieser
Region stehen. Bei den aufgelisteten Lokalmagnituden der sieben Erdbeben im
Jahr 2025 werden Werte zwischen 1,0 und 1,6 angegeben. Diese Magnituden
liegen deutlich unterhalb der menschlichen Spürbarkeit und weisen damit auch
keinerlei Schadenwirkung auf.
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