Betreuung von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan, Christoph Grimm, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Als Bundesopferbeauftragter ist Roland Weber die zentrale Anlaufstelle für alle, die in Deutschland durch terroristische oder extremistische Anschläge zu Schaden gekommen sind und Unterstützung suchen (www.bmjv.de/themen/praevention_opferhilfe/opferbeauftragter/opferbeauftragter_node.html). „Der Bundesopferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für alle Betroffenen von extremistischen oder terroristischen Anschlägen im Inland“ (Hinterbliebene, Verletzte, Tatzeugen, Ersthelfer und auch Besitzer von Geschäften oder Einrichtungen, die durch das Anschlagsgeschehen zu Tatorten wurden) (ebd.). „Er kümmert sich um die Anliegen der Betroffenen und vermittelt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Der Bundesopferbeauftragte unterstützt Betroffene im Umgang mit Behörden bei der Klärung ihrer anschlagsbezogenen Anliegen. Zudem ist er ‚politische Stimme‘ der Betroffenen und setzt sich in Politik und Öffentlichkeit für ihre Interessen und Bedürfnisse ein“ (ebd.).
Am 2. November 2021 wurde der letzte Abschlussbericht des damaligen Bundesopferbeauftragten veröffentlicht (ebd.). Der Bundesopferbeauftragte unterstützt insbesondere die Betroffenen der Anschläge vom 19. Dezember 2016 in Berlin (Breitscheidplatz), vom 9. Oktober 2019 in Halle (Saale) und Landsberg, vom 19. Februar 2020 in Hanau und vom Oktober 2020 in Dresden (ebd.).
Fraglich ist in den Augen der Fragesteller, wie sich die Arbeit des Bundesopferbeauftragten seitdem fortentwickelt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Die Betreuung der Opfer welcher Terroranschläge und extremistischer Anschläge übernahm der Bundesopferbeauftragte seit Erstellung des Abschlussberichts im Jahr 2021 (bitte einzeln auflisten)?
Nach welchen Kriterien entscheidet der Bundesopferbeauftragte, ob er die Betreuung der Opfer übernimmt (vgl. z. B. www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Abschlussbericht_Opferbeauftragter.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 18)?
Wie viele Opfer wurden jeweils durch den Opferbeauftragten in welcher Form betreut (bitte einzeln auflisten)?
Wie und in welcher Form fand jeweils die Vernetzung des Bundesopferbeauftragten mit den Landesopferbeauftragten statt (bitte nach Fall auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen wurde das Beratungstelefon des Bundesopferbeauftragten geschaltet (vgl. www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Abschlussbericht_Opferbeauftragter.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 30)?
Inwieweit wurden die Vorschläge des Bundesopferbeauftragten zur Verbesserung der Situation von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge aus dem Abschlussbericht 2021 (vgl. www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Abschlussbericht_Opferbeauftragter.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 79 ff.) umgesetzt beziehungsweise sollen in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden (bitte einzeln auflisten), und wenn Vorschläge nicht umgesetzt werden sollen, wie begründet die Bundesregierung dies?