Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025
der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Knuth Meyer-Soltau, Gereon Bollmann, Sascha Lensing, Martina Kempf, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, Thomas Fetsch, Stefan Möller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Angesichts der gescheiterten Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht zeigte sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, gegenüber der Rheinischen Post entsetzt: „Das Amt eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht ist eines der höchsten Ämter in diesem Staat. Für die Besetzung gibt es ein etabliertes Verfahren, das sich jahrzehntelang bewährt hat. Das Verfahren wurde ohne Not beschädigt und beschädigt wurde auch eine sehr gute Kandidatin und anerkannte Wissenschaftlerin“, äußerte Stefanie Hubig gegenüber der „Rheinischen Post“. Der Vorgang sei „beispiellos und verantwortungslos und produziere sehr viele Verlierer“, wird die Bundesministerin weiter zitiert (rp-online.de/politik/deutschland/richterwahl-scheitert-im-bundestag-opposition-schiesst-sich-auf-jens-spahn-ein_aid-130945583).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche konkreten Verfahren der erwähnten Richterwahl nach Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurden nach Ansicht der Bundesregierung durch konkret welche Vorgänge verletzt (bitte auflisten)?
Was versteht die Bundesregierung unter dem „etablierten Verfahren“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welcher Rechtsgrundlage beruht es?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich das Vorschlagsrecht der Bundesverfassungsrichter nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Deutschen Bundestag richten sollte, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Welche Verlierer hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig als Mitglied der Bundesregierung angesichts der Absetzung der Wahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht mithilfe welcher Methoden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte auflisten)?
Wie begründet die Bundesregierung die Aussage von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Absetzung der Wahl von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages sei „verantwortungslos“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Kriterien definiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die eine „sehr gute Kandidatin“ für die Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht ausmachen, und was ist jeweils die gesetzliche Grundlage?