Zum Prinzip digital only bei der Digitalisierung der Verwaltung
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung tritt unter anderem mit dem Ziel an, „einen funktionierenden, handlungsfähigen Staat, der digitaler und effizienter als bisher arbeitet“, zu schaffen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier S. 2). Im Kapitel „Digitales“ heißt es präzisierend: „Unser Leitbild: eine vorausschauende, vernetzte, leistungsfähige und nutzerzentrierte Verwaltung – zunehmend antragslos, lebenslagenorientiert und rein digital (digital only) mit gezielten Unterstützungsangeboten“ (ebd., hier S. 67).
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sekundiert: „Der Staat der Zukunft ist vorausschauend, vernetzt, leistungsfähig und orientiert sich an den Bedürfnissen seiner Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Unser Leitbild ist klar: ‚Digital First‘. Wir möchten Verwaltungsleistungen vollständig digital anbieten – schnell, einfach und ohne unnötige Anträge“ (vgl. bmds.bund.de/themen/digitaler-staat).
Dieses Setzen auf eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung soll im politischen Bereich nachholen, was sich auf gesellschaftlichen Feldern bereits vollzieht: So sind bei der Deutschen Bahn AG die verschiedenen Ausführungen der BahnCard (mit Ausnahme der Netzkarte) nur noch digital erhältlich, ebenso das Deutschlandticket; die elektronische Patientenakte (ePA) kann vom Patienten ausschließlich über eine App auf dem Mobiltelefon verwaltet werden; Banken dünnen ihr Filialnetz aus und drängen ihre Kunden in Richtung Onlinebanking; das Buchen von Flügen und Hotels ist zumal im Ausland fast nur noch online möglich, inklusive des Bezahlens per Kreditkarte.
Doch nicht alle Menschen profitieren gleichermaßen von den fraglos vorhandenen Vorteilen der Digitalisierung. Ein limitierender Faktor diesbezüglich scheint das Alter zu sein, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren (BAGSO) in einem Kommentar zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festhält: „Viele ältere Menschen verfügen über keine digitale Ausstattung, sind nicht sicher im Umgang mit digitalen Anwendungen oder entscheiden sich bewusst gegen deren Nutzung. Neben fehlenden Unterstützungsangeboten spielen auch finanzielle Gründe eine Rolle. Sie verstärken bestehende soziale Ungleichheiten bei der digitalen Teilhabe. Eine ausschließlich digitale Ausrichtung von Dienstleistungen birgt deshalb das Risiko struktureller Ausgrenzungen. Der Grundsatz der Wahlfreiheit – digital oder analog – muss erhalten bleiben“ (www.bagso.de/fileadmin/user_upload/bagso/06_Veroeffentlichungen/2025/BAGSO-Stellungnahme_Digitalisierung_und_KI_inklusiv_gestalten.pdf, hier S. 2).
Die Fragesteller begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung im Allgemeinen und des BMDS im Besonderen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Leistungen des Staates vollständig digital anzubieten. Allerdings sind sie auch der Auffassung, dass „vollständig digital“ nicht „ausschließlich digital“ bedeuten kann – der analoge Kontakt mit Behörden muss weiterhin möglich sein, ohne dass die Nutzung dieses Kommunikationskanals des Bürgers mit dem Staat aktiv seitens des Letzteren erschwert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen den Begriffen „digital only“ und „digital first“, jeweils bezogen auf die projektierte Digitalisierung der Verwaltung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Liegen der Bundesregierung Informationen zur Zahl der Erwachsenen in Deutschland vor, die das Internet weder stationär noch mobil nutzen?
a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung darüber hinaus Informationen zu den Gründen dieser Internetabstinenz vor (bitte ggf. ausführen)?
b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung alsbald um diese Informationen bemühen?
Welche Informationen hat der „Staat der Zukunft“, repräsentiert durch die Bundesregierung, zu „den Bedürfnissen seiner Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen“ in Bezug auf die projektierte umfassende Digitalisierung der Verwaltung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und differenzieren diese Informationen, soweit vorhanden, hinsichtlich des Alters, der Bildung, und der sozio-ökonomischen Lage der Bürger (bitte ausführen)?
Meint die Bundesregierung, wenn sie in Bezug auf die angestrebte Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen von „digital only“ spricht, damit auch einen „mobile only“-Zugang zu diesen Leistungen, also einen Zugang ausschließlich über eine App über das mobile Telefon (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
An wen richten sich die projektierten „gezielten Unterstützungsangebote“ im Zusammenhang mit einer rein digitalen Verwaltung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie sehen diese Angebote konkret aus, und wer macht sie (bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung angeben, wie viel Geld über welchen Zeitraum die angestrebte umfassende Digitalisierung der Verwaltung den Bund kosten wird (wenn ja, bitte nach Hardware, Software, Schulungen, Personal aufschlüsseln)?
Hat sich die Bundesregierung im Zuge der angestrebten umfassenden Digitalisierung der Verwaltung mit Ländern ausgetauscht, deren Verwaltungen praktisch vollständig digitalisiert sind, in Europa etwa Dänemark, Estland oder Finnland?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erfahrungen anderer Länder?
b) Wenn ja, welche technischen, sozialen, demografischen und administrativen Bedingungen waren beziehungsweise sind nach Einschätzung der Bundesregierung in diesen Ländern für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung gegeben?
c) Wenn ja, wie gehen diese Länder nach Einsicht der Bundesregierung mit den Bedürfnissen digital abstinenter Bürger um?
d) Wenn ja, hält die Bundesregierung die angestrebte umfassende Digitalisierung der Verwaltung vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen für alternativlos?
e) Wenn nein, plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Austausch dazu mit anderen Ländern (bitte ausführen)?
Sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung des von ihr projektierten Prinzips „digital only“ bei Verwaltungsleistungen die Gefahr einer „digitalen Spaltung der Gesellschaft“, vor der das Land Rheinland-Pfalz in einer Protokollnotiz zum Beschluss der dritten Digitalministerkonferenz (dmk.rlp.de/fileadmin/dmk/Beschluesse_3_DMK/TOP_6.15_BY_SH_Digital_Only-Prinzip_fuer_die_gesamte_Verwaltung_form.pdf) warnt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung, gegebenenfalls in Kooperation mit den Bundesländern und Kommunen, ergreifen, damit es nicht zu dieser „digitalen Spaltung“ kommt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Voraussetzungen seitens der Bürger braucht es nach Einschätzung der Bundesregierung, um die nach dem Prinzip „digital only“ aufbereiteten Verwaltungsleistungen tatsächlich nutzen zu können (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)
a) bei der individuellen Ausstattung mit IT und Hardware,
b) beim Umgang mit einschlägiger Software,
c) bei „digitalen Kompetenzen“,
d) bei finanziellen Möglichkeiten?
Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung des projektierten Prinzips „digital only“ bei der Nutzung von Verwaltungsleistungen den Bürgern eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen analog und digital lassen?
a) Wenn ja, wie wird diese Wahlfreiheit seitens der Bundesregierung organisiert und kommuniziert?
b) Wenn ja, wird diese Wahlfreiheit zeitlich befristet sein?
c) Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung, genauer das BMDS, in der Projektierung des Prinzips „digital only“ bei Verwaltungsleistungen einen „Digitalzwang“ erkennen (vgl. www.heise.de/news/Digitalzwang-Auch-Bundeslaender-fuer-Digital-Only-nur-Rheinland-Pfalz-warnt-10385738.html, Antwort bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung die Digitalstrategie ihrer Vorgängerin (Bundestagsdrucksache 20/3329), die überprüfbare Maßnahmen bis zum Jahr 2025 auflistet, evaluieren und gegebenenfalls aktualisieren beziehungsweise durch eine eigene Digitalstrategie ersetzen?
a) Wenn ja, wird das Prinzip „digital only“ bei der Digitalisierung der Verwaltung, das in der genannten Bundestagsdrucksache nicht vorkommt, ein Kernelement einer eigenen Digitalstrategie der Bundesregierung sein beziehungsweise werden?
b) Wenn ja, an welchen überprüfbaren Zielen wird sich die Bundesregierung in ihrem digitalpolitischen Handeln bis zum Ende der 21. Legislatur des Deutschen Bundestages messen lassen?
c) Wenn ja, behält das Bekenntnis „Die Orientierung an Nutzerinnen und Nutzern ist unser oberstes Prinzip bei der Digitalisierung des Verwaltungshandelns.“ (Bundestagsdrucksache 20/3329, hier S. 31) seine Gültigkeit auch für das projektierte Prinzip „digital only“ der Bundesregierung?
d) Wenn nein, warum nicht?