Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr
der Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Stefan Möller, Peter Bohnhof, Sascha Lensing, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis Leonard Giersch, Martina Kempf, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das in der vergangenen Legislaturperiode durch Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossene und davor von der damaligen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Cannabisgesetz (CanG) und seine Umsetzung weisen nach Ansicht vieler verschiedener und nach Auffassung der Fragesteller wesentlicher Fachleute und Organisationen zahlreiche Mängel auf, besonders hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Automobilklubs, der Deutsche Verkehrsgerichtstag (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/cannabis-strassenverkehr-mischkonsum-schaerfere-regelungen), die Deutsche Polizeigewerkschaft (www.gdp.de/Bundesvorstand/Dokumente/Positionspapiere/250313%20Positionspapier%20Cannabis_WEB.pdf) sowie Verkehrssicherheitsfachleute und Mediziner (www.presseportal.de/pm/58964/6002971) bemängeln, dass etwa die Grenzwerte unzureichend seien und die Gefahr von Fahrtüchtigkeitseinbußen unterschätzt werde. Sie fordern eine strengere Regulierung, da die aktuelle Gesetzeslage die Unfallprävention und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer gefährde. Auch im Bereich Genauigkeit von Kontrollen und Messtechnik sowie der statistischen Auswertung werden Verbesserungen gefordert.
Des Weiteren äußern Mediziner und Psychologen Bedenken hinsichtlich des steigenden Konsums und der daraus resultierenden Gefahren, gerade bei Kindern und Jugendlichen, Gewohnheitsnutzern und psychisch belasteten Menschen (www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/psychiater-beobachtet-zunahme-von-cannabis-konsum/#; www.n-tv.de/wissen/Psychiater-beobachtet-Zunahme-des-Cannabis-Konsums-article25653691.html).
Die Bundesregierung hat mit dem Cannabisgesetz umfassende bundesgesetzliche Regelungen zur Teillegalisierung geschaffen, die neben dem Betäubungsmittelrecht zugleich Auswirkungen auf das Straßenverkehrsrecht, die Erhebung bundeseinheitlicher Unfallstatistiken und die Bußgeldrahmen haben. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (GG) obliegt dem Bund die ausschließliche Gesetzgebung über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz (BtMG)). Ebenso bestimmt der Bund über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Grenzwerte zur Fahreignung, die Sanktionen bei Verstößen sowie die Anforderungen an Mess- und Nachweistechnologien. Hinzu kommen Evaluations- und Berichtspflichten sowie die Zuständigkeit für bundeseinheitliche Messtechnik und Statistik (Destatis). Damit liegen sowohl die zentralen Regelungsbefugnisse als auch die Rechtsfolgen des CanG eindeutig im Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung durch Evaluations- und Berichtspflichten unmittelbar gebunden: Die im CanG verankerten Evaluationsklauseln verpflichten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) zur regelmäßigen Analyse und Vorlage umfassender Berichte zu Konsum, Gesundheitsfolgen und Verkehrssicherheit. Das Statistische Bundesamt (Destatis) erstellt bundeseinheitliche Methodenvorgaben für die Verkehrsunfallstatistik und sammelt die Ländererhebungen, um belastbare Vergleichsdaten zu gewährleisten. Nur der Bund kann so verbindliche Standards vorgeben – von der Probenentnahme über die Auswahl geeigneter Schnelltests (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)) bis hin zur Datenaggregation.
Ergänzend steuert die Bundesregierung auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zum Schutze Jugendlicher und vulnerabler Gruppen bundesweite Präventions- und Aufklärungskampagnen (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMBFSFJ], BMG) und koordiniert im Bundesministerium des Innern (BMI) Maßnahmen gegen den illegalen Drogenhandel. Angesichts dieser ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen, Evaluationsvorgaben und fachbehördlichen Koordinationsaufgaben ist die Bundesregierung unmittelbar für die Verkehrs- und Gesundheitsrisiken des Cannabisgesetzes verantwortlich.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die geplanten bundesweiten Statistiken ab Juli 2025 tatsächlich zuverlässige und vergleichbare Daten liefern, um die tatsächlichen Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf den Straßenverkehr zu bewerten?
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die steigenden Unfallzahlen unter Drogeneinfluss, insbesondere durch Cannabis, wirksam zu reduzieren, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Was unternimmt die Bundesregierung ggf., um den bestehenden Grenzwert von 3,5 ng Tetrahydrocannabinol (THC)/ml im Blutserum zu überprüfen und gegebenenfalls auf eine Nulltoleranzgrenze für alle Fahrer, inklusive Fahranfänger und Berufskraftfahrer, umzusteigen?
Wie will die Bundesregierung ggf. den Umgang mit Mischkonsum von Cannabis und Alkohol regeln, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit, um Unfälle durch gleichzeitigen Konsum wirksam zu verhindern?
Unternimmt die Bundesregierung Vorstöße, und wenn ja, welche, um den in der Kritik stehenden zweistufigen Verfahrensweg bei Drogenverstößen (erstes Vergehen mit symbolischer Strafe, zweiter Verstoß mit Führerscheinentzug) zu reformieren, damit Menschen mit Missbrauchsproblemen beim ersten Verstoß konsequent aus dem Verkehr gezogen werden?
Gedenkt die Bundesregierung, die Erfassung und Statistik von Unfällen unter Einfluss von explizit der Droge Cannabis, insbesondere bei Mischkonsum, in der offiziellen Verkehrsunfallstatistik zu verbessern, um ein realistisches Bild der Gefahrenlage zu erhalten, und wenn ja, wie?
Sind seitens der Bundesregierung Aufklärungskampagnen und Schulungsmaßnahmen geplant, um insbesondere Fahranfänger und Berufskraftfahrer über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr umfassend zu informieren (wenn ja, bitte ausführen)?
Verfolgt die Bundesregierung Strategien, um die Entwicklung und den Einsatz zuverlässiger Schnelltests zu fördern, die den genauen THC-Gehalt im Blut bestimmen, anstatt nur den Nachweis des Stoffs zu ermöglichen, und wenn ja, welche?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen für den Straßenverkehr auch für Fahrradfahrer, Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr klar geregelt werden, um Lücken im Rechtssystem zu schließen und die Verkehrssicherheit umfassend zu gewährleisten?
Welche spezifischen Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um den erleichterten Zugang und erhöhten Konsum von Cannabis bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verhindern, insbesondere vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Hinweise auf negative Auswirkungen auf das sich noch entwickelnde Gehirn?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der u. a. von der Charité (www.tagesspiegel.de/berlin/ein-jahr-cannabisgesetz-ein-jahr-legal-kiffen-was-hat-sich-in-berlin-getan-13453999.html) festgestellten Zunahme des Cannabiskonsums durch Gewohnheitsnutzer und Menschen mit psychischer Belastung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der Teillegalisierung von Cannabis auf die erhoffte Reduzierung des illegalen Drogenhandels, besonders angesichts gestiegener sichergestellter Mengen an Schwarzmarktcannabis?