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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche Nachvollziehbarkeit der Nutzung der digitalen Identität durch die ausstellende Behörde

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

19.08.2025

Aktualisiert

03.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/111704.08.2025

Mögliche Nachvollziehbarkeit der Nutzung der digitalen Identität durch die ausstellende Behörde

der Abgeordneten Tobias Ebenberger, Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union Folge leistend, kündigen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag an, dass jeder Bürger eine digitale Identität erhalten solle; dies sei „verpflichtend“ vorgesehen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 1805). Dafür werde mit der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) zeitgleich eine digitale Brieftasche eingeführt, „mit der Identifikation, Authentifizierung und Zahlungen ermöglicht werden“ (ebd., Zeilen 1806 f.). Die Federführung hierfür liegt beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/digitale-identitaeten/eidas-2-0/eidas-2-0.html). Dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, zufolge könne in dieser Wallet nicht nur der digitale Personalausweis stecken, sondern auch „der Führerschein, das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, Zeugnisse, berufliche Abschlüsse, Bankvollmachten, Kreditkarten“ (www.bild.de/politik/inland/digitalminister-will-digitale-identitaet-fuer-buerger-6836a8981572f10f9457d0dc).

Doch offenbar gibt es auch Schattenseiten: Am 2. Juni 2025 veröffentlichte eine breite Allianz aus US-amerikanischen Bürgerrechtsgruppen, Datenschutzexperten und Techunternehmern einen Appell, potenziellem Missbrauch durch digitale Identitätssysteme vorzubeugen (nophonehome.com/). Konkret wird kritisiert, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage seien, die Verwendung der digitalen Identität nachzuverfolgen, wenn der Identitätsprüfer oder die Anwendung des Nutzers „nach Hause telefoniert“ (phones home). Dies erleichtere die zentralisierte Verfolgung und Kontrolle, den Eingriff in die Privatsphäre und andere potenzielle Missbräuche. Durch den internationalen Standard ISO mDL/mDOC 18013-5 sei die Phone-Home-Funktion in der für die Europäische Union vorgesehenen EUDI-Wallet als Serverabrufoption quasi vorinstalliert (identitywoman.net/no-phone-home-what-it-means-and-why-it-is-important/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wird die für Deutschland vorgesehene Implementierung der EUDI-Wallet den ISO-Standard mDL/mDOC 18013-5 verwenden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Phone-Home-Funktionen der EUDI-Wallet vor, und wenn ja, welche (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Phone-Home-Funktionen der jeweiligen digitalen Identitätsnachweissysteme in Indien, Singapur und Estland, und wenn ja, welche?

4

Will die Bundesregierung gewährleisten, dass die digitale Identität die Bewegungen und Aktivitäten ihrer Nutzer der ausstellenden Behörde gegenüber nicht freilegt und auch in Zukunft nicht wird freilegen können, und wenn ja, wie?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die pakistanische Regierung als Reaktion auf regierungskritische Proteste kürzlich Tausende computerisierte nationale Personalausweise sperren ließ, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. daraus für ihr eigenes Handeln (vgl. tribune.com.pk/story/2548783/id-cards-passports-of-thousands-of-individuals-blocked-over-involvement-in-may-9-riots)?

6

Will die Bundesregierung gewährleisten, dass eine zentralisierte Verfolgung und Kontrolle von Nutzern der digitalen Identität ausgeschlossen wird, und wenn ja, wie?

7

Will die Bundesregierung gewährleisten, dass den Bürgern auch unter zukünftigen Regierungen keine finanziellen, unternehmerischen oder alltäglichen Abhängigkeiten von der digitalen Identität bzw. Benachteiligungen durch deren Nichtnutzung entstehen können, und wenn ja, wie?

8

Wie verträgt sich der unmittelbar geltende Artikel 5a Absatz 15 Satz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014, laut dem natürliche oder juristische Personen, die die europäische Brieftasche für die digitale Identität nicht nutzen, in ihrem Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden dürfen, mit der Aussage des Bundesdigitalministers Dr. Karsten Wildberger, mit der digitalen Geldbörse ließen sich im Einzelhandel „Treueprogramme“ durchführen (vgl. ab 15:10 www.youtube.com/watch?v=p4dDkEuDbwE&t=1679s)?

Berlin, den 21. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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