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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Transparenz der EU-Mittelvergabe an Nichtregierungsorganisationen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

13.08.2025

Aktualisiert

18.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/111904.08.2025

Transparenz der EU-Mittelvergabe an Nichtregierungsorganisationen

der Abgeordneten Pierre Lamely, Peter Boehringer, Boris Gamanov, Micha Fehre, Christoph Grimm, Dr. Maximilian Krah, Matthias Moosdorf, Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut einem Bericht der „Tagesschau“ vom 7. Juni 2025 hat die Europäische Kommission (KOM) offenbar mehrere politisch aktive Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit EU-Steuermitteln finanziert, um Kampagnen und Gerichtsverfahren in deren Sinne zu unterstützen (www.tagesschau.de/ausland/europa/ngo-europa-100.html).

Das Mathias Corvinius Collegium veröffentlichte im Februar 2025 den Bericht, „The EU’s propaganda machine: How the EU funds NGOs to promote itself“, der die Finanzierung von NGOs durch die KOM behandelt (brussels.mcc.hu/publication/the-eus-propaganda-machine-how-the-eu-funds-ngos-to-promote-itself). Die EU verwendet demnach NGOs als Helfer, um ihre eigene Politik zu propagieren („Propaganda by proxy“, vgl. brussels.mcc.hu/uploads/default/0001/01/6ee00017bc3d56ca2b6abe8aad12b3fbd09b8d5d.pdf, S. 7), um hierzu die Demokratie in den Mitgliedstaaten zu unterminieren („Democracy undermined“, ebd. S. 8). Der Bericht zeigt diverse Beispiele auf, in denen NGOs sechs- und auch siebenstellige Summen gezahlt wurden (ebd., S. 8 bis 9 und S. 35 bis 37).

Dieses Vorgehen der Kommission stößt auf erhebliche Kritik. Besonders erschreckend seien die „subversiven Pläne“ gewesen, mittels Klagewellen und massiver Verschärfung von Nachweispflichten bäuerliche Betriebe und Kohlekraftwerke so unter Druck zu setzen, dass sie letztlich ihre Tätigkeit einstellen müssten (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-bezahlung-umweltverbaende-100.html, Zitat der Europaabgeordneten Monika Hohlmeier).

Die EU hat Klarheit und Offenheit zu wahren (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2025-11/SR-2025-11_DE.pdf). Insbesondere muss gewährleistet sein, dass ihre Verantwortung offenbar ist.

Die EU-Kommission selbst weist die Vorwürfe zurück (www.tagesschau.de/ausland/europa/ngo-europa-100.html#:~:text=EU%2DKommission%20weist%20Vorw%C3%BCrfe%20zur%C3%BCck,Kommission%20zum%20Finanztransparenzsystem%20%C3%B6ffentlich%20zug%C3%A4nglich.&text=Wie%20es%20weiter%20hei%C3%9Ft%2C%20wies,Institutionen%20oder%20deren%20Vertreter%20richten.). Man agiere sehr transparent bei der Bereitstellung von Finanzmitteln. Alle Empfänger von EU-Geldern und die jeweiligen Beträge seien öffentlich im Finanztransparenzsystem der Kommission einsehbar.

Ungeachtet dieser Beteuerungen hat die Kommission jedoch inzwischen Schritte unternommen, die Kritik zumindest teilweise anzuerkennen. Laut Pressemitteilung hat sie ihre nachgeordneten Dienststellen angewiesen, NGO-Arbeitsprogramme nicht zu genehmigen, wenn diese spezifische Aktivitäten gegen Institutionen oder deren Vertreter beinhalten (ebd.).

Diese Aussage der KOM steht nach Auffassung der Fragesteller schon allein aufgrund der Feststellungen des Europäischen Rechnungshofes (s. o.) auf dünnem Eis. Dieser kommt zu dem Schluss: „Aufgrund des Nichtvorliegens einer zuverlässigen Übersicht über die EU-Ausgaben für Nichtregierungsorganisationen (NROs, vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2025-11/SR-2025-11_DE.pdf auf S. 12) kann keine sachdienliche Analyse vorgenommen werden“ (ebd. S. 23).

Außerdem kündigte die Kommission im Mai 2025 an, die Regeln für NGO-Förderungen deutlich zu verschärfen – es solle künftig keine Vereinbarungen mehr geben, die so ausgelegt werden könnten, dass NGOs Lobbyarbeit für bestimmte politische Anliegen bei EU-Kommissionsmitgliedern oder Europaabgeordneten leisten. Des Weiteren sollen NGOs die Verwendung der Mittel nachverfolgbar machen und ihre Geldgeber in einem EU-Transparenzregister ausweisen (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-bezahlung-umweltverbaende-100.html). Darüber hinaus soll eine Prüfungsinstanz geschaffen werden, um zukünftig die missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern zu vermeiden. Auch das EU-Parlament prüft die NGO Finanzierung (www.welt.de/wirtschaft/article256281800/Nach-WELT-Bericht-EU-Parlament-prueft-NGO-Finanzierung.html).

Die Mitglieder der Bundesregierung sind auf das Grundgesetz vereidigt. Auf europäischer Ebene sind sie Mitglieder des Rats bzw. im Fall des Bundeskanzlers des Europäischen Rats. „Allgemein gilt, dass der Rat grundsätzlich gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig wird und gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse ausübt, Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 EUV. Zu seinen Aufgaben gehört nach Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 EUV zudem die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verträge“ (EU 6-3000-019/24; S. 22).

Die KOM erklärte, im Zeitraum von 2021 bis 2023 Mittel in Höhe von 4,8 Mrd. Euro für NGOs in den internen Politikbereichen gebunden zu haben. Darüber hinaus gaben die Behörden der Mitgliedstaaten an, Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) – den beiden im Rahmen der Prüfung untersuchten Fonds mit geteilter Mittelverwaltung – in Höhe von 2,6 Mrd. Euro gebunden zu haben. Die Mittelbindungen der EU beliefen sich für diese Politikbereiche somit insgesamt auf 7,4 Mrd. Euro (www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2025-11/SR-2025-11_DE.pdf, S. 5 bis 6).

Angesichts dieser Summen sind die NGO-Finanzierungen eine relevante Größe im EU-Haushalt, und auch bei der Ausführung ergibt sich eine Mitverantwortung. Insofern ist eine Zuständigkeit der Bundesregierung für diesen Themenkomplex gegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung unter Einschluss der zugeordneten Bundesministerien über die oben beschriebenen Vorgänge – insbesondere über Art, Umfang, Empfängerkreise und Zweckbindungen der finanziellen Förderung politisch aktiver NGOs durch die EU-Kommission, und seit wann sind der Bundesregierung entsprechende Informationen bekannt?

2

Hat die Bundesregierung unter Einschluss der zugeordneten Bundesministerien Kenntnisse über die Gewährleistung der Mittelvergabe von der EU-Kommission an NGOs, und wenn ja, welche sind dies, und welche Mechanismen zur Kontrolle der Mittelverwendung dieser NGOs existieren nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Wie viele juristische Klagen gegen deutsche Unternehmen oder staatliche Organe wurden in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) nach Kenntnis der Bundesregierung von NGOs initiiert oder unterstützt, und welche zehn NGOs waren dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die aktivsten Kläger (bitte mit jeweiliger Fallzahl aufführen)?

4

Hat sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen der EU-NGO-Finanzierung auf die deutsche Wirtschaft eine Auffassung erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese?

5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum finanziellen Schaden für die betroffenen Unternehmen, Institutionen oder den Steuerzahler infolge dieser Verfahren, und wenn ja, welche?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Höhe der EU-Mittel, die diesen NGOs zur juristischen oder politischen Einflussnahme gewährt wurden?

7

Hält es die Bundesregierung für mit dem Prinzip der Gewaltenteilung vereinbar, wenn NGOs mit EU-Geldern strategische Klagen gegen nationale Unternehmen und politische Prozesse führen?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass durch diese Praxis deutsche Wirtschaftsinteressen unterminiert und politische Entscheidungen indirekt beeinflusst werden?

9

Sieht die Bundesregierung das Vertrauen in die Neutralität der EU-Institutionen durch eine solche Mittelvergabe beeinträchtigt, und teilt sie die dargestellte Kritik an diesem Vorgehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)?

10

Welche Schritte hat die Bundesregierung ggf. unternommen oder wird sie ggf. unternehmen, um die Finanzierung von NGOs zur Durchsetzung einer Politik ohne Offenheit und Transparenz zu unterbinden?

11

Wird die Bundesregierung nach Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen die EU-Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Überschreitung ihrer Kompetenzen oder durch die Nichtbeachtung von EU-Rechtsvorschriften einlegen?

12

Wird die Bundesregierung im EU-Rat weitere Maßnahmen, die über eine Prüfungsinstanz hinausgehen, vorschlagen, um zukünftig die missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern aus dem EU-Haushalt zu unterbinden, und wenn ja, welche?

Berlin, den 29. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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