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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Stand und Umsetzbarkeit der kommunalen Wärmeplanung

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.08.2025

Aktualisiert

05.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/111504.08.2025

Stand und Umsetzbarkeit der kommunalen Wärmeplanung

der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat die Kommunen mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, bekannt als Wärmeplanungsgesetz (WPG), zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es gibt einige Bundesländer, die eigene Gesetze zur Wärmeplanung erlassen haben, die noch strengere Vorgaben enthalten. Ziel ist, bis 2045 die Wärmeversorgung „treibhausgasneutral“ zu gestalten. Die Länder können frühere Zieljahre festlegen.

Die Bundesregierung bezieht sich auf das Pariser Abkommen als verbindliche internationale Vorgabe, obwohl mit den USA der weltweit zweitgrößte Emittent ausgestiegen ist und sich China als größter Emittent bis 2030 selbst kaum Einschränkungen auferlegt und die Energiegewinnung aus Kohle weiter ausbaut (www.ifw-kiel.de/de/publikationen/aktuelles/pariser-klimaabkommen-einseitig-er-rueckzug-der-usa-und-chinas-kann-groessten-schaden-anrichten/). Indien als drittgrößter Emittent verlangt erhebliche internationale finanzielle Unterstützung zur Umsetzung des Pariser Abkommens (www.gtai.de/de/trade/indien/specials/indien-setzt-beim-klimaschutz-auf-erneuerbare-energien-807554), hat aber als Ziel die Klimaneutralität erst für 2070 gesetzt. Derzeit baut Indien ebenfalls die Stromerzeugung aus Kohle aus (https://table.media/climate/news/indien-so-viele-neue-kohlekraftwerke-sind-bis-2025-geplant/).

Umgesetzt werden muss die Kommunale Wärmeplanung (KWP) durch die Kommunen. Die Finanzierung soll für die Kommunen über das „Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz (FAG))“ erfolgen. (www.gesetze-im-internet.de/finausglg_2005/BJNR395600001.html). Die Länder bekommen von 2024 bis 2028 500 Mio. Euro über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer. Dieses Geld ist zweckgebunden und wird von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet. Nach einer Umfrage sehen 56 Prozent der Kommunen die Finanzierung bzw. Förderung als Herausforderung an (www.dena.de/infocenter/kww-kommunenbefragung-2024-zur-kommunalen-waermeplanung-kwp/#:~:text=KWW%2DKommunenbefragung%202024%20zur%20Kommunalen%20W%C3%A4rmeplanung%20(KWP),-Ergebniss%20der%20Umfrage&text=Die%20Umfrage%20ergab%2C%20dass%20im,dennoch%20fehlen%20Finanzierungsdetails%20und%20Zeitpl%C3%A4ne).

Der Fachkräftemangel ist ein weiteres großes Hindernis bei der KWP. Etwa 55 Prozent der Kommunen beklagen in der o. g. Befragung fehlendes Personal in der Verwaltung. Das Angebot an externen, fachlich qualifizierten Dienstleistern ist begrenzt und treibt die Kosten weiter in die Höhe.

Für die weitere Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Zuge der Wärmewende fehlen praktisch in allen Bereichen die Voraussetzungen (www.welt.de/wirtschaft/plus256026608/Solar-Wind-Wasserstoff-Diese-12-Charts-offenbaren-die-Wahrheit-ueber-unsere-Energiewende.html?icid=search.product.onsitesearch). Das notwendige Stromnetz wurde erst zu einem Fünftel gebaut. Es fehlen 40 große 500-Megawatt-Gaskraftwerke. Wasserstoffproduktion gibt es nur für 66 Megawatt, diese Kapazität müsste um das 150-Fache gesteigert werden. Nennenswerte Batteriespeicherkapazitäten sind nicht vorhanden. Mehr als zwei Drittel der kommunalen Unternehmen halten das deutsche Klimaziel 2045 unter diesen Bedingungen für unrealistisch (www.vku.de/presse/pressemitteilungen/vku-umfrage-mehrheit-der-kommunalen-unternehmen-sieht-klimaneutralitaet-2045-aktuell-unrealistisch-wegen-zu-hoher-kosten-an/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Beruft sich die Bundesregierung wie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7758 auf das Pariser Abkommen als verbindliche Grundlage für die Wärmewende, trotz der aktuellen internationalen Entwicklungen, und wenn ja, warum?

2

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass laut Kommunalumfrage zum Baukulturbericht (www.bundesstiftung-baukultur.de/fileadmin/files/BKB-24/Baukulturbericht_202425_Infrastrukturen.pdf) nur 7 Prozent der Kommunen die gesetzlichen Anforderungen bei der kommunalen Wärmeplanung als machbar einschätzen?

Sind Anpassungen bei den gesetzlichen Vorgaben bzw. Fristen geplant?

Plant die Bundesregierung Maßnahmen für den Fall, dass eine Kommune nicht fristgemäß die KWP durchführt, bzw. gibt es hierzu Absprachen mit den Ländern?

3

Liegen der Bundesregierung Daten zur Akzeptanz bei Kommunen und Bürgern mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung vor, und wenn ja, welche Daten liegen vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

4

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die vorgesehenen 500 Mio. Euro für die Finanzierung ausreichen, und wenn nein, welchen Anteil erwartet sie von den Ländern und Kommunen, und berücksichtigt sie dabei die aktuelle finanzielle Lage der Kommunen und Länder?

5

Gibt es Rückmeldungen aus den Ländern über den Mittelabfluss des vergangenen Jahres 2024 und daraus mögliche Rückschlüsse, ob ausreichend Geld in den kommenden Jahren zur Verfügung steht?

6

Plant die Bundesregierung Fördermaßnahmen für die Umsetzung der Wärmewende, will sie bestehende weiterführen oder neu aufsetzen (bitte ggf. nach Programmen, Initiativen, Maßnahmen, Projekten und jeweiligen Fördermitteln aufschlüsseln)?

7

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur datenschutzkonformen Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten, insbesondere da verschiedene Länder unterschiedliche Datenschutzbestimmungen anwenden (www.kww-halle.de/fokusthemen/daten-in-der-kwp/ermaechtigung-zur-datenerhebung, vgl. www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Aktuelle-Information-zur-gueltigen-Rechtsgrundlage-der-Datenerhebungin-der-Kommunalen-Waermeplanung-3838)?

8

Wie unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der praktischen Umsetzung der Datenerhebung, insbesondere beim Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Dienstleistern (www.kww-halle.de/fokusthemen/daten-in-der-kwp/ermaechtigung-zur-datenerhebung)?

9

Wie nutzt die Bundesregierung die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erhobenen Daten?

10

Welchen Stellenwert hat die praktische Umsetzbarkeit einer kommunalen Wärmeplanung für die Bundesregierung angesichts der einleitend geschilderten Probleme?

Sieht die Bundesregierung kommende Probleme bei der Stromversorgung der geplanten Wärmepumpen wegen des stark steigenden Strombedarfs?

Sieht die Bundesregierung kommende Probleme bei der Stromversorgung wegen fehlender Backup-Kraftwerke?

Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Planungen gezielt Backup-Kapazitäten aus dem Ausland (beispielsweise französischen Atomstrom) zur Stabilisierung des deutschen Stromnetzes?

Wie schätzt die Bundesregierung die Ausbaukapazitäten von Speichersystemen in Deutschland ein (bitte getrennt nach Technologie und in Fünfjahresentwicklungen bis 2045 angeben)?

Plant die Bundesregierung den Einsatz von Wasserstoff zur Wärmeversorgung von Gebäuden, und wie hoch schätzt sie den maximalen Marktanteil 2045 ein?

11

Welches Bundesressort bzw. welche Gremien sind konkret verantwortlich für die Zusammenführung der regionalen Wärmeplanergebnisse zu einer bundesweiten Strategie?

12

Wie plant die Regierung, die Zeit zu überbrücken, bis die praktischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Wärmeplanung vorliegen, bzw. gibt es aus diesen Gründen Überlegungen, die Fristen zur Erstellung der KWP für die Kommunen zu verlängern?

13

Plant die Bundesregierung eine zwingende Umsetzung der Ergebnisse aus der KWP für die Kommunen, und wenn ja, über welche Maßnahmen?

14

Welche Mehrkosten für Heizung und Warmwasser werden auf die Bürger durch den geplanten massenhaften Ausbau von Fernwärmenetzen voraussichtlich zukommen (bitte kurzfristige, mittelfristige und langfristige Entwicklungsprognosen nennen)?

15

Worauf führt die Bundesregierung die Unterschiede im prozentualen Fortschritt bei der KWP zurück, die laut dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärme wende in den einzelnen Bundesländern zwischen 14 Prozent und 100 Prozent liegen (www.kww-halle.de/praxis-kommunale-waermewende/status-quo-der-kwp)?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer unterschiedlichen Qualität der erstellten Wärmepläne, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur Verbesserung der Qualitätssicherung der kommunalen Wärmepläne, insbesondere bei der vorgeschriebenen Fortschreibung, die auch für verkürzte Wärmepläne gilt (www.kww-halle.de/kwp-prozess/eignungspruefung-verkuerzte-waermeplanung)?

Berlin, den 31. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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