Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes
der Abgeordneten Dario Seifert, Sascha Lensing, Sebastian Münzenmaier, Erhard Brucker, Marcel Queckemeyer, Manfred Schiller, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrem letztjährigen Bericht zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für den Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/1028030/aeab09d7a051a921a90ba38c4249d980/79-16-10-2024-Anlage.pdf) auf eine Vielzahl rechtlicher Anpassungen und Pilotprojekte hingewiesen. Unter anderem wurde hinsichtlich der sogenannten Engpassberufe im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie mitgeteilt, dass im August 2024 etwa 34 000 Personen mit Zielberufen in diesem Bereich in Deutschland arbeitslos seien, während der Bundesagentur für Arbeit etwa 16 000 unbesetzte Stellen im selben Bereich gemeldet waren (ebd.). Die Lösung zur Besetzung dieser Stellen sah die damalige Bundesregierung in vermehrter Anwerbung ausländischer Fachkräfte sowie in einer Lockerung der Voraussetzungen für die Einwanderung dieser. Unter anderem wurden hierfür die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung – BeschV) entfristet und das jährliche Kontingent für die Inanspruchnahme der Regelung von 25 000 auf 50 000 verdoppelt (ebd.). Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden außerdem der Sachzusammenhang akademischer oder berufsqualifizierender Abschlüsse sowie in bestimmten Fällen Sprachkenntnisse als Voraussetzungen für Einwanderung gestrichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hoch ist die Zahl der seit der Kontingenterhöhung am 1. Juni 2024 durch die entfristete Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern) eingewanderten Personen, und wie hoch ist der Anteil derer in dieser Gruppe, die keine in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation nachweisen?
Wie lange befanden sich diese Personen (vgl. Frage 1) nach erstmaliger Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in dieser (bitte nach bis heute andauernden Tätigkeiten und abgebrochenen Tätigkeiten sowie nach Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
Welchen Anteil der Einbürgerungsantragszustimmungen (außerhalb der Westbalkanregelung und des Chancenaufenthaltsgesetzes) entfielen im vergangenen Kalenderjahr auf sogenannte Quereinsteiger, die die Regelung zur Streichung des berufsfachlichen Zusammenhangs (§§ 18a f. des Aufenthaltsgesetzes) in Anspruch nahmen?
Über welche durchschnittlichen sprachlichen Qualifikationen verfügen Einwanderer seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. Dezember 2023 bzw. nach der Streichung von Sprachkenntnissen als Zustimmungskriterium bis heute (bitte jährlich nach Herkunftsland und Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben einen Aufenthaltstitel durch Übertragung des Chancenaufenthaltsrechts auf die Kernfamilie gemäß dem Chancenaufenthaltsgesetz bis heute erhalten?
In welcher Höhe wurden seit Beginn des Jahres 2024 Gelder für geförderte Projekte zur Gewinnung noch auszubildender Arbeitskräfte aus dem Ausland für den Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie aufgewendet (bitte nach Ressort und Jahr aufschlüsseln)?
In welchem Verhältnis befindet sich die Zahl angeworbener Ausländer mit Zielberuf im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie zu den nach Kenntnis der Bundesregierung unbesetzten Stellen in diesem Bereich in Deutschland (bitte Anzahl der Stellen nach jeweils genanntem Unterbereich aufschlüsseln)?
Wie viele deutsche Staatsangehörige mit Zielberuf im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung unbeschäftigt (vgl. Vorbemerkung der Fragensteller)?