Fördermittelvergabe an die Außenhandelskammer Irak
der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich, Marc Bernhard, Uwe Schulz, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 2011 existiert die Außenhandelskammer (AHK) Irak mit Büros in Bagdad und Erbil (https://irak.ahk.de/de/Ueber-uns/ahk-irak-die-deutschen-auslandshandelskammern). Die AHK Irak bezeichnet sich selbst als „offizielle Repräsentanz der deutschen Wirtschaft im Irak“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Verfügt die Deutsche Auslandshandelskammer im Irak über eine ordnungsgemäße Registrierung und damit über die erforderliche Rechtsfähigkeit gemäß § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, um rechtsverbindliche Verträge abzuschließen und Fördermittel zu empfangen, und wenn ja, über welche Registrierung verfügt sie?
Hat die AHK Irak direkt oder indirekt seit 2011 Zuwendungen, Mittel oder Vermögensgegenstände erhalten, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Vergabe von Bundesmitteln an die AHK Irak, falls diese nicht rechtsfähig oder nicht ordnungsgemäß registriert ist, insbesondere im Hinblick auf § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)?
Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sicher, dass Fördermittel nur an Organisationen vergeben werden, die den Anforderungen der §§ 7 und 44 BHO entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Rechtsfähigkeit der Fördermittelempfänger?
Welche Maßnahmen ergreift das BMWE, um Verstöße gegen §§ 7 und 44 BHO zu vermeiden, wenn Fördermittel an Organisationen vergeben werden, die keine ordnungsgemäße Registrierung oder Rechtsfähigkeit besitzen, und wie werden Rückforderungen im Falle von unrechtmäßigen Förderungen realisiert?
Sind dem BMWE Fälle bekannt, in denen Fördermittel an nicht registrierte oder nicht rechtsfähige Organisationen (insbesondere die AHK Irak) vergeben wurden, und wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies für die jeweilige Organisation?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die kontinuierliche Vergabe von Bundesmitteln an eine im Gaststaat nicht registrierte und somit rechtlich ungesicherte Organisation einen Anfangsverdacht auf eine haushaltsrechtlich pflichtwidrige Mittelverwendung im Sinne des § 266 des Strafgesetzbuches (Untreue) begründen könnte?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, die irreführende Selbstbezeichnungen der AHK Irak als „offizielle Repräsentanz der deutschen Wirtschaft im Irak“ zu untersagen, klarzustellen oder ggf. zu sanktionieren, um unlautere Wettbewerbsvorteile – insbesondere bei Ausschreibungen oder beim Zugang zu diplomatischen Stellen – zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die AHK Irak zuletzt einer Wirtschaftsprüfung unterzogen?