Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2010
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Fall Schlecker vor einem Jahr äußerte sich die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wiederholt öffentlich kritisch gegenüber Fehlentwicklungen und Missbräuchen bei der Leiharbeit. Die Frage ist, welche Konsequenzen das für die Beschäftigungspolitik im eigenen Haus hatte. Denn seit Jahren steigt kontinuierlich die Zahl der in den Bundesministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden beschäftigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Die zunehmende Beschäftigung von Leiharbeitskräften beim Bund setzte mit dem Jahr 2005 ein. Davor war dieses prekäre Arbeitsverhältnis noch eine Randerscheinung. Mit 1 343 lag die Zahl der beschäftigten Leiharbeitskräfte im Jahr 2010 erstmals im vierstelligen Bereich und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt (vergleiche die Ergebnisse der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 16/11546, 17/736).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wurden im Jahr 2010 in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden)?
Wie viele der im Jahr 2010 beschäftigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen übernommen worden?
Welchem Anteil an allen im Jahr 2010 beschäftigten Leiharbeitern und Leiharbeiterinnen entspricht dies?
Wie hoch war im Jahr 2010 der Anteil von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern an allen Beschäftigten, die in oben genannten Bundesministerien bzw. Ämtern/Behörden arbeiten?
Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2010 Leiharbeitskräfte eingesetzt (bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)?
Für welche Tätigkeiten wurden im Jahr 2010 die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)?
Wie lange war im Jahr 2010 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von den eingesetzten Leiharbeitskräften?
Zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter Vollzeit bzw. Teilzeit?
Wie setzen sich die Leiharbeitskräfte nach Geschlecht, Alter und Staatsbürgerschaft zusammen?
Erhalten die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter weniger Lohn als die regulär Beschäftigten?
Wenn ja, wie viel?
Wenn nein, welche tarifvertraglichen Regelungen zur Gleichbezahlung gibt es?
Wie hoch ist der Stundenlohn, den die Beschäftigten erhalten, und wie viel Geld erhalten die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde?
Für den Fall, dass die Bundesregierung wiederholt die Aussage darüber verweigert und auf Datenschutz und Vertraulichkeit verweist (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/736), wie begründet sie diese Vorrangstellung gegenüber dem öffentlichen Interesse, und welche rechtlichen Auseinandersetzungen hat es zu diesem Problem, mit welchem Ausgang, gegeben?
Kann die Bundesregierung weiterhin nicht ausschließen, dass unter den beschäftigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern in den oben genannten Dienststellen des Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden muss?
Kann sie ausschließen, dass es solche Fälle auch für Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Mitglied gibt, welches Vollzeit tätig ist?
Mit wie vielen Firmen gab es im Jahr 2010 Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung?
Befinden oder befanden sich unter den Tarifverträgen, nach denen die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bezahlt wurden, auch Verträge mit der Scheingewerkschaft CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen)?
Wie viele Leiharbeitskräfte waren bzw. sind davon betroffen, und nach welchen Tarifverträgen werden bzw. sollen diese künftig bezahlt werden?
Nimmt die Bundesregierung, ausgehend vom jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Nichttariffähigkeit der CGZP, Rückstellungen für die Sozialversicherungsbeiträge vor?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hoch sind diese für die zurückliegenden Jahre?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass vormals bei den Bundesministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden befristet Beschäftigte nach Auslaufen ihres Vertrages für gleiche oder ähnliche Tätigkeiten als Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter beschäftigt werden bzw. wurden?
Wie hoch ist gegebenenfalls die Zahl dieser Fälle, und wo sind diese aufgetreten?
In welchem Ausmaß und für welche Arbeiten will die Bundesregierung künftig auf Leiharbeit im eigenen Haus zurückgreifen, und wie begründet sie ihre Antwort?