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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Abschiebeflug mit Straftätern nach Afghanistan

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.08.2025

Aktualisiert

28.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/122513.08.2025

Abschiebeflug mit Straftätern nach Afghanistan

des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 18. Juli 2025 startete am Flughafen Leipzig ein Abschiebeflug mit einem Charterflugzeug der Fluglinie Qatar, der 81 Straftäter in ihr Herkunftsland Afghanistan zurückbrachte. Im ARD-Morgenmagazin sagte der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt, dass es sich bei den Abgeschobenen um „schwere und schwerste Straftäter“ handeln würde (www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesregierung-schiebt-straftaeter-nach-afghanistan-ab-110596564.html). Unklar bleibt in den Presseberichten, in welchem Umfang diese Straftäter ihre Haftstrafen bereits in Deutschland verbüßt haben und ob sie gegebenenfalls in Afghanistan ihre Reststrafe verbüßen werden. Laut einem weiteren Pressebericht haben die abgeschobenen Straftäter ein sogenanntes Handgeld in Höhe von 100 bis 1 000 Euro erhalten (www.focus.de/politik/deutschland/81-straftaeter-abgeschoben-nach-landung-machen-afghanen-deutschland-ansage_23cbca06-a148-4d4c-ab12-c355b45f4a79.html). Einige der abgeschobenen Afghanen haben laut diesem Pressebericht angekündigt, wieder nach Deutschland zurückkehren zu wollen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wegen welcher Strafdelikte wurden die 81 am 18. Juli 2025 abgeschobenen Afghanen in Deutschland verurteilt, welches Strafmaß verhängte das Gericht, und in welchem Umfang wurde die Strafe in Deutschland bis zur Abschiebung verbüßt (bitte tabellarisch für alle 81 Straftäter einzeln aufführen)?

2

Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die abgeschobenen Straftäter etwaige Reststrafen im Strafvollzug in Afghanistan verbüßen, und wenn nein, warum nicht?

3

Haben die 81 abgeschobenen Straftäter finanzielle Hilfen in Form eines Handgeldes oder in anderer Form erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte für alle 81 Straftäter einzeln angeben, wenn es individuelle Abweichungen in der Höhe gibt)?

4

Wird das Handgeld, sofern ein solches ausgehändigt wurde, vom Bund oder von den Bundesländern getragen?

5

Auf welcher Rechtsgrundlage wird ein solches Handgeld (vgl. Fragen 4 und 5) ausgehändigt, wenn ein solches tatsächlich ausgehändigt wurde?

6

Aus welchen Bundesländern wurden die 81 Straftäter jeweils zur Abschiebung übergeben (bitte jeweils die Anzahl der Abgeschobenen pro Bundesland nennen)?

7

Wurden den afghanischen Behörden Zusagen über finanzielle Zahlungen gemacht, damit die 81 Straftäter nach Afghanistan einreisen dürfen, und wenn ja, in welcher Höhe?

8

Wurden in den Verhandlungen mit den afghanischen Behörden anderweitige Zusagen seitens der Bundesregierung gemacht, damit die 81 Afghanen nach Afghanistan einreisen durften?

9

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass die abgeschobenen Afghanen nicht nach Deutschland zurückkommen werden?

10

Welche Kosten hat der Abschiebecharterflug der 81 Afghanen insgesamt verursacht?

11

Wurden die 81 abgeschobenen Afghanen für die Kosten der Abschiebung ganz oder zumindest teilweise in Anspruch genommen, und wenn nein, warum nicht?

12

Wie viele afghanische Staatsbürger halten sich derzeit in Deutschland auf, deren Asylantrag abgelehnt wurde?

13

Wie viele afghanische Staatsbürger halten sich derzeit in Deutschland auf, die bereits strafrechtlich verurteilt wurden?

14

Wie viele afghanische Staatsbürger verbüßen derzeit in Deutschland eine Haftstrafe?

15

Wie viele afghanische Staatsbürger möchte die Bundesregierung nach Afghanistan abschieben, und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen?

Berlin, den 12. August 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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