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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Übersicht aller Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit 2020 sowie Darlegung der erzielten Ergebnisse und Erfolge

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.08.2025

Aktualisiert

29.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/122613.08.2025

Übersicht aller Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit 2020 sowie Darlegung der erzielten Ergebnisse und Erfolge

der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Tobias Ebenberger, Otto Strauß, Martina Kempf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf Grundlage von § 25 des seit dem Jahr 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geschaffen, die zunächst beim damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt war. Die Aufgaben der Stelle sind in § 27 AGG geregelt (www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/gesetzliche-grundlagen/gesetzliche-grundlagen-node.html). Demnach soll die Antidiskriminierungsstelle Maßnahmen gegen Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ durchführen, Öffentlichkeitsarbeit betreiben und wissenschaftliche Untersuchungen zu diesen Benachteiligungen durchführen (www.gesetze-im-internet.de/agg/__27.html).

Zu einer bundesweiten Debatte über die Auslegung des Antidiskriminierungsbegriffs durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes führten die im Jahr 2020 getätigten Äußerungen der späteren Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman: „Aber selbst Zeitgenossen, die sich als weltoffen und liberal sehen, mutieren mitunter zu dünnhäutigen Emodeutschen, wenn sie als Weiße*r, Alman oder Kartoffel bezeichnet werden. Erstaunlich viele werten das als beleidigende Diskriminierung. Warum nur?“ (www.spiegel.de/kultur/almanis-oder-wie-nennen-wir-kartoffeln-a-5553fe6b-baa4-4cbe-993c-3daff61199bf).

Seit dem Jahr 2006 hat sich das Budget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in der Gesamttendenz rasant erhöht: Von 2 814 000 Euro im Jahr 2006 (Bundestagsdrucksache 20/6940) stieg der Betrag auf 14 145 000 Euro im Jahr 2024 (Bundestagsdrucksache 21/308), sodass mehr als eine Verfünffachung zu verzeichnen ist.

Die Beantwortung der Schriftlichen Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf Bundestagsdrucksache 21/747 liefert einige Erkenntnisse über die Projekte, die mit diesen Geldern gefördert wurden. Gefragt wurde, welche beiden Projekte jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 mit den höchsten Geldbeträgen gefördert wurden. In der Antwort des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend wird hierzu ausgeführt, dass unter anderem folgende Projekte mit Zuwendungen gemäß den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung gefördert wurden:

  • ÖPNV für Alle – Wie kann eine diskriminierungsfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelingen (2022; gefördert mit 44 794,05 Euro)
  • AutoCheck – Handlungsanleitung für den Umgang mit automatisierten Entscheidungssystemen für Antidiskriminierungsberatungsstellen (2022; gefördert mit 41 074,64 Euro)
  • Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg (2023; gefördert mit 344 758,31 Euro)
  • Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg (2024; gefördert mit 343 339,57 Euro).

Auffallend ist für die Fragesteller hierbei, dass allein drei der vier hier aufgelisteten Projekte ausweislich ihres Titels offenbar primär nicht die Beratung oder Unterstützung der Betroffenen von Diskriminierung als Ziel haben, sondern Handlungsanleitungen und Beratungen für die Diskriminierungsstellen und Diskriminierungsberatungen selbst; mehrfach ist diesbezüglich die Rede von „Antidiskriminierungsberatungsberatung“, deren Weiterentwicklung jeweils mit sechsstelligen Beträgen gefördert wurde (s. o.).

Vor dem Hintergrund des – wie oben stehend geschildert – in der Gesamttendenz rasant zunehmenden Budgets der Antidiskriminierungsstelle des Bundes besteht nach Auffassung der Fragesteller eine besonders große Notwendigkeit, die Legitimität dieser Ausgaben zu überprüfen und festzustellen, ob die erzielten Erfolge und Ergebnisse der Projekte den hohen finanziellen Aufwand rechtfertigen. Die Kleine Anfrage verfolgt daher das Ziel, eine gegenüber der Beantwortung der Schriftlichen Frage (s. o.) detailliertere Übersicht über die geförderten Projekte und über die durch diese Projekte erzielten Ergebnisse zu erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden seit dem Jahr 2020 mit Bundesmitteln finanziert, und wie hoch war jeweils die finanzielle Förderung (bitte alle seit dem Jahr 2020 finanzierten Projekte mit Titel, Start- und Enddatum sowie dem Fördervolumen aus Bundesmitteln auflisten)?

2

Welche konkreten Ergebnisse und Erfolge wurden durch die in der Antwort zu Frage 1 genannten Projekte erzielt?

3

Welche konkreten projektbezogenen Ziele wurden durch das Projekt „Auto-Check – Handlungsanleitung für den Umgang mit automatisierten Entscheidungssystemen für Antidiskriminierungsberatungsstellen“ (2022; gefördert mit 41 074,64 Euro) verfolgt, und welche konkreten Ergebnisse und Erfolge wurden im Hinblick auf diese projektbezogenen Ziele erreicht?

4

Welche konkreten projektbezogenen Ziele wurden durch das Projekt „Aufbau von spezialisierten Schwerpunktberatungsstellen. Eine Weiterentwicklung des horizontalen Beratungsansatzes der LAG Antidiskriminierungsberatungsberatung Baden-Württemberg“ (2023; gefördert mit 344 758,31 Euro) verfolgt, und welche konkreten Ergebnisse und Erfolge wurden im Hinblick auf diese projektbezogenen Ziele erreicht?

5

Warum tauchen einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Projekten mit besonders hohem Fördervolumen mehrfach auf, und gibt es in der Förderung ein Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Bundesländern?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller dieser Kleinen Anfrage genannten Projekte mit einem besonders hohen Fördervolumen sich ausweislich ihres Titels in mehreren Fällen nicht primär mit der Unterstützung von Betroffenen von Diskriminierung befasst haben, sondern primär mit der Unterstützung von Antidiskriminierungsstellen und entsprechenden Beratungsangeboten selbst?

7

Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für die Unterstützung von „Antidiskriminierungsberatungsberatung“ seit dem Jahr 2020?

8

Wurden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit dem Jahr 2020 neben Maßnahmen für die Unterstützung von „Antidiskriminierungsberatungsberatung“ auch Maßnahmen für die Unterstützung von „Antidiskriminierungsberatungsberatungsberatung“ unterstützt, und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln insgesamt?

9

Wird sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter ihrer neuen Hausleitung mit Bundesministerin Karin Prien an der Annahme der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes ausrichten, dass die Begriffe „Kartoffeln“, „Alman“ und „Emodeutsche“ als Bezeichnung für deutsche Staatsbürger keineswegs diskriminierend seien?

Berlin, den 12. August 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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