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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Aktivitäten der deutschen Botschafterin in Bulgarien und Wahrung diplomatischer Neutralität

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.09.2025

Aktualisiert

01.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/122713.08.2025

Aktivitäten der deutschen Botschafterin in Bulgarien und Wahrung diplomatischer Neutralität

der Abgeordneten Boris Gamanov, Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 16. Juli 2025 nahm die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Bulgarien, Irene Maria Plank, an einer Protestkundgebung in Sofia teil. Die Demonstration richtete sich gegen die Inhaftierung des Bürgermeisters von Varna, Blagomir Kotsev, und weitete sich zu regierungskritischen Protesten in mehreren Städten aus (https://bnr.bg/de/post/102185864/proteste-im-in-und-ausland-zur-unterstutzung-des-burgermeisters-von-warna). Die Anwesenheit der Botschafterin, beobachtet u. a. vor dem Justizpalast in Sofia, wurde in bulgarischen Medien kontrovers diskutiert (https://bnr.bg/de/post/102186424/aussenministerium-mit-statement-nach-anwesenheit-eines-diplomaten-bei-demonstration-in-sofia).

Das bulgarische Außenministerium reagierte am 17. Juli 2025 mit einer scharfen öffentlichen Stellungnahme. Darin werden ausländische diplomatische Vertretungen ermahnt, besondere Sorgfalt und professionelles Feingefühl bei öffentlichen Auftritten zu üben, um eine Instrumentalisierung für innenpolitische Zwecke zu vermeiden (https://bnr.bg/de/post/102186424/aussenministerium-mit-statement-nach-anwesenheit-eines-diplomaten-bei-demonstration-in-sofia). Jede direkte oder indirekte Einmischung in innere Angelegenheiten Bulgariens berge das Risiko, die diplomatische Rolle und deren Mandat zu kompromittieren (ebd.). In ungewohnt deutlicher Form hob das Ministerium die Präsenz von Botschafterin Irene Maria Plank als Verstoß gegen diplomatische Gepflogenheiten hervor. Bulgarische Regierungsvertreter, darunter Außenminister Georg Georgiev, kritisierten die Botschafterin öffentlich wegen ihrer Teilnahme an der Demonstration. Nach Medienberichten hat das bulgarische Außenministerium Deutschland sogar offiziell mit einer Protestnote adressiert, um gegen das Verhalten der Botschafterin zu protestieren (https://m.novinite.com/articles/233470/Bulgaria%25E2%2580%2599s%2BForeign%2BMinistry%2BCriticizes%2BGerman%2BAmbassador%2Bfor%2B%2527Joining%2527%2BAnti-Government%2BProtest%2B%2528UPDATED%2529).

Diplomaten genießen zwar weitreichende Vorrechte und Immunitäten im Gastland, unterliegen aber klaren völkerrechtlichen Verpflichtungen. Artikel 41 Absatz 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) von 1961, dem sowohl Deutschland als auch Bulgarien beigetreten sind, hält ausdrücklich fest: „Alle Personen, die Vorrechte und Immunität genießen, sind verpflichtet, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften des Empfangsstaates zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in die inneren Angelegenheiten [dieses Staates] einzumischen“.

Dieses Neutralitätsgebot ist fundamentales Prinzip des Diplomatenrechts. Auch das Auswärtige Amt betont auf seiner Website, dass Diplomaten die Gesetze des Gastlandes einhalten und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates einmischen dürfen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/diplomaten-und-konsularrecht-2162952; https://a-specto.bg/bulgaria/skandal-kakvo-tarsi-germanskata-poslanichka-na-politicheski-protest-gruba-namesa-vav-vatreshnite-raboti-na-balgariya).

Das Neutralitätsgebot soll sicherstellen, dass diplomatische Vertreter die Souveränität und die politischen Prozesse des Gastlandes respektieren. Bei Zuwiderhandlung steht es dem Empfangsstaat frei, den betreffenden Diplomaten zur Persona non grata zu erklären und seine Abberufung zu verlangen.

Im vorliegenden Fall hat das bulgarische Außenministerium zwar noch keine Persona-non-grata-Erklärung abgegeben, jedoch mit der Protestnote und öffentlichen Rüge ein deutliches Signal gesetzt, dass es das Verhalten der deutschen Botschafterin als grenzüberschreitend erachtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Ist der Bundesregierung der Vorfall bekannt, bei dem die deutsche Botschafterin Irene Maria Plank am 16. Juli 2025 an einem Protest in Sofia gegen die bulgarische Regierung bzw. gegen die Festnahme des Varnaer Bürgermeisters Blagomir Kotsev teilgenommen hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Teilnahme?

2

Erfolgte, wenn Frage 1 bejaht wurde, die Anwesenheit von Botschafterin Irene Maria Plank bei der genannten Protestkundgebung auf Weisung oder in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt in Berlin, wenn ja, inwieweit, und gab es seitens der Bundesregierung oder der Botschaft eine dienstliche Anordnung oder Genehmigung, an diesem Protest teilzunehmen, und wenn es keine dienstliche Anordnung zur Teilnahme gab, wie beurteilt die Bundesregierung das eigenmächtige Handeln der Botschafterin, sieht die Bundesregierung hierin ein Überschreiten des diplomatischen Auftrags, und welche internen Konsequenzen hätten unautorisierte politische Aktionen von Botschaftspersonal ggf.?

3

Sofern die Teilnahme der Botschafterin (vgl. Frage 1) bekannt ist, wie verträgt sich diese Teilnahme nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Umstand, dass eine Botschafterin auch außerhalb formeller Termine im Gastland stets wahrnehmbar die Bundesrepublik Deutschland repräsentiert?

4

Sofern die Teilnahme der Botschafterin (vgl. Frage 1) an der Demonstration bekannt ist, wie vereinbart die Bundesregierung das Verhalten von Botschafterin Irene Maria Plank mit dem Grundsatz der Nichteinmischung gemäß Artikel 41 WÜD?

5

Sieht die Bundesregierung die Teilnahme an einer innenpolitischen Protestveranstaltung als vereinbar mit den völkerrechtlichen Pflichten eines diplomatischen Vertreters an, und wenn ja, mit welcher Begründung, und wenn nein, warum nicht?

6

Gab es seit 2017 Botschafter, Geschäftsträger oder anderes diplomatisches Personal auswärtiger Staaten, das nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland an regierungskritischen, oppositionellen Demonstrationen oder Kundgebungen teilgenommen hat, und wenn ja, wer, wann und wo, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?

7

Welche Positionierung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Kritik des bulgarischen Außenministeriums ein, wonach die Botschafter-Präsenz als unangebracht und potenziell politisch instrumentalisierbar angesehen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Teilt die Bundesregierung die vom bulgarischen Außenministerium geäußerten Bedenken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, in welchen Punkten, und in welchen ggf. nicht?

9

Welche Inhalte und Forderungen wurden in der bulgarischen Protestnote übermittelt (bitte Protestnote zitieren bzw. beifügen)?

10

Hat die Bundesregierung auf die Protestnote des bulgarischen Außenministeriums eine Antwort gegeben, und wenn ja, welche (bitte den Wortlaut der deutschen Antwort zitieren bzw. beifügen)?

11

Sieht die Bundesregierung in dem geschilderten Vorgang einen Verstoß gegen geltendes Recht oder diplomatische Übereinkommen seitens der deutschen Botschafterin, und wenn ja, welche konkreten Rechtsnormen oder Dienstanweisungen wurden verletzt, und wenn nein, warum nicht?

12

Welche dienstrechtlichen oder disziplinarischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Erwägung, sollte festgestellt werden, dass Botschafterin Irene Maria Plank mit ihrer Teilnahme gegen ihre Pflichten verstoßen hat?

13

Wenn Frage 1 bejaht wird, welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verhaftung des unter Korruptionsverdacht stehenden Bürgermeisters von Varna bei, dass ihre Botschafterin daran teilnimmt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn keine, aus welchem Grund hat die Botschafterin den Protest überhaupt begleitet, insbesondere an der Seite des hochrangigen bulgarischen Politikers Asen Vasilev?

14

Plant die Bundesregierung, angesichts dieses Vorfalls ihre internen Leitlinien für diplomatisches Personal zu überprüfen oder zu präzisieren, insbesondere was die Teilnahme an politischen Veranstaltungen im Gastland betrifft, wenn ja, welche Änderungen erwägt sie, und wenn nein, warum sieht sie keinen Anpassungsbedarf?

Berlin, den 12. August 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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