Verkehrssicherheit und Infrastrukturkonflikt an der Bundesstraße 8 bei Emskirchen-West
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Gemeinde Emskirchen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (Bayern) fordert seit Jahren den kreuzungsfreien Ausbau der Bundesstraße 8 (B 8) an der Anschlussstelle Emskirchen-West (www.flz.de/das-eisenbahn-bundesamt-muss-entscheiden/cnt-id-ps-27df71aa-8864-4c39-ba92-4bfafebd633a). Eine gefährliche, niveaugleiche Kreuzung – an der die Kreisstraße 22 im Landkreis Neustadt an der Aisch (NEA 22) ebenerdig in die stark befahrene B 8 einmündet – soll durch eine Überführung in Form eines Brückenbauwerks mit verlegter Zufahrt entschärft werden (ebd.). An diesem Verkehrsknoten treffen die B 8, die NEA 22 und die Gemeindestraße zum Gewerbegebiet zusammen.
Trotz Tempolimit und dreistreifigen Ausbaus kam es dort wiederholt zu schweren Unfällen (ebd.). Für die kreuzungsfreie Ausbaumaßnahme müssten Bahnflächen in Anspruch genommen und durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) freigestellt werden. Diese Freigabe nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) steht bislang aus (ebd.). Die Deutsche Bahn AG (DB AG) plant in diesem Bereich eigene Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, darunter ein zusätzliches Überholgleis entlang der Strecke Fürth – Würzburg. In diesem Zusammenhang müsste die bestehende Bahnüberführung (Wulkersdorfer Brücke) voraussichtlich abgerissen werden (ebd.). Sollte zugleich keine neue Überführung an der B 8 realisiert werden, wäre die Zufahrt zum Gewerbegebiet Emskirchen-West nur noch über die innerörtliche Strecke möglich – mit erheblichen Belastungen für die Gemeinde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Sachstand des kreuzungsfreien Ausbaus der B 8 an der Anschlussstelle Emskirchen-West, insbesondere hinsichtlich der Planungsreife und verkehrlichen Notwendigkeit?
Erkennt die Bundesregierung ein überragendes öffentliches Interesse an der Schaffung einer kreuzungsfreien Einmündung der NEA 22 in die B 8?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes über die Freistellung der für das Projekt benötigten Bahnflächen nach § 23 AEG zu rechnen?
Steht die zeitliche Verzögerung bei der Entwidmung im Zusammenhang mit den Ausbauüberlegungen der DB AG im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gibt es Aktivitäten der Bundesregierung, um das Vorhaben des Ausbaus der Bundesstraße aktiv zu unterstützen oder zu beschleunigen, und wenn ja, welche?
Welche verkehrlichen und strukturellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Gemeinde Emskirchen, sollte der Ausbau der B 8 nicht realisiert und die bestehende Bahnüberführung (Wulkersdorfer Brücke; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Zuge eines Bahnausbaus entfernt werden?
Welche Optionen sieht die Bundesregierung, den geplanten Ausbau der B 8 trotz möglicher Flächenkonflikte mit der Eisenbahninfrastruktur zu realisieren, etwa durch koordinierte Planung beider Vorhaben oder Anpassung von Prioritäten?