BOS-Digitalfunkverfügbarkeit in deutschen Tunnelanlagen
der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Ansicht der Fragesteller ist die vollumfängliche Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunks (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) eine essenzielle Voraussetzung für eine effektive Gefahrenabwehr und Einsatzkoordination. Besonders in Tunnelanlagen, die im Brand- oder Havariefall hohe Risiken für Einsatzkräfte und Betroffene bergen, kann ein Ausfall oder eine Einschränkung der Kommunikationsmittel lebensgefährliche Verzögerungen verursachen. Der bundesweite Ausfall des BOS-Digitalfunknetzes am 6. Mai 2025, verursacht durch ein technisches Netzwerkproblem, verdeutlichte die Verwundbarkeit dieser kritischen Infrastruktur (www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2025/08/AGBF-DFV-Position-Ausfall-Digitalfunk-Aug-25.pdf).
Eine unzureichende Funkabdeckung kann die Koordination und Reaktionsfähigkeit im Ernstfall erheblich beeinträchtigen. Daher ist nach Ansicht der Fragesteller eine umfassende Erfassung des aktuellen Stands der BOS-Funkversorgung sowie die Analyse von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Kommunikation in Tunneln unerlässlich. Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dass das Netz bei der Funkversorgung in Katastrophenlagen Mängel aufweist. Bund und Länder müssten hier dringend Abhilfe schaffen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/sachstand-betrieb-digitalfunk-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Ist der BOS-Digitalfunk zum 1. Juli 2025 vollständig und störungsfrei in Tunneln auf Bundesautobahnen sende- und empfangsseitig verfügbar?
Wenn nein, in welchen Tunnelanlagen ist der BOS-Digitalfunk vollständig nicht verfügbar?
Wenn nein, in welchen Tunnelanlagen ist der BOS-Digitalfunk in Teilen verfügbar?
Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist ein vollständiger Empfang nicht gegeben gewesen?
Ist der BOS-Digitalfunk zum 1. Juli 2025 vollständig und störungsfrei in Tunneln auf Bundesstraßen sende- und empfangsseitig verfügbar?
Wenn nein, in welchen Tunnelanlagen ist der BOS-Digitalfunk vollständig nicht verfügbar?
Wenn nein, in welchen Tunnelanlagen ist der BOS-Digitalfunk in Teilen verfügbar?
Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist ein vollständiger Empfang nicht gegeben gewesen?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnis, welche Tunnelanlagen, die durch die jeweiligen Landesstraßenämter der Bundesländer betreut werden, eine vollständige und nicht vollständige Abdeckung von BOS-Digitalfunk in seinen Tunnelanlagen hat?
Wenn ja, welche Tunnelanlagen, die in der Zuständigkeit der Landesstraßenämter liegen, haben einen unvollständigen Empfang?
Wenn nein, weshalb verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnis des BOS-Digitalfunknetzes in Tunnelanlagen der Landesstraßenzuständigkeit?
Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtliche und operative Verantwortung für die Sicherstellung einer störungsfreien BOS-Digitalfunkversorgung in Tunnelanlagen, insbesondere hinsichtlich der Planung, Finanzierung und Umsetzung von Objektfunkanlagen, und wie sind die Zuständigkeiten zwischen der Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS), dem Bund, den Ländern und den Betreibern von Tunnelinfrastrukturen geregelt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen, organisatorischen und technischen Ursachen, die dazu führen, dass in bestimmten Abschnitten von Tunnelanlagen für Schienen- oder Kraftfahrzeugstraßen keine vollständige BOS-Digitalfunkversorgung gewährleistet ist, und welche Begründungen liegen den maßgeblichen Vorschriften oder Regelungen zugrunde, die den Ausbau in diesen Abschnitten verhindern oder einschränken?
Wurde die Bundesregierung von den unterschiedlichen Betreibern (www.bbbos.bund.de/DE/Aufgaben/Objektversorgung/objektversorgung_node.html#doc41196bodyText1) von Tunnelanlagen über Versorgungslücken des BOS-Digitalfunk informiert?
Wenn ja, welche unterschiedlichen Institutionen haben sich wann und mit welchem konkreten Inhalt bei der Bundesregierung gemeldet?
Wenn nein, weshalb liegen der Bundesregierung keine Meldungen anderer Betreiber vor?
Welche konkreten Einzelmaßnahme sind durch die Bundesregierung ergriffen worden, um eine vollständige und flächendeckende Abdeckung des BOS-Digitalfunks sicherzustellen und zu gewährleisten?
Bis zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung eine vollständige und flächendeckende Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunks innerhalb von Straßentunnelanlagen und Bahntunnelanlagen?