Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/670)
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Peter Bohnhof, Ulrich von Zons, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan, Sascha Lensing, Gereon Bollmann, Beatrix von Storch, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Alexander Wolf, Uwe Schulz, Pierre Lamely, Andreas Paul, Kay Gottschalk, Christian Reck, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Alexis L. Giersch, Kay-Uwe Ziegler, Hans-Jürgen Goßner, Bernd Schattner, Thomas Korell, Lukas Rehm, Achim Köhler, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Blos, Dr. Maximilian Krah, Jörn König, Andreas Mayer, Joachim Bloch, Mirco Hanker, Otto Strauß, Tobias Teich, Dr. Christina Baum, Hauke Finger, Reinhard Mixl, Volker Scheurell und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Hinsichtlich der Antwort des Auswärtigen Amts (AA) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/202) ergeben sich Nachfragen.
Laut Antwort der Bundesregierung werden die Gerichtsverfahren im AA von „fachlich spezialisierten Organisationseinheiten“ in der Zentralabteilung und der Rechtsabteilung geführt (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/670). Ein zentrales Justitiariat existiert nicht (s. o.). Eine einheitliche Erfassung der Verfahren erfolge nicht (s. o.).
Das AA war im ersten Quartal 2025 an insgesamt 4 030 laufenden Verfahren als Beklagte bzw. Antragsgegnerin beteiligt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/670). Dafür sind Kosten aus Verträgen für gerichtsbezogene Rechtsberatung und Vertretung in Höhe von 213 454,95 Euro entstanden (s. o.). Davon waren insgesamt 3 903 Gerichtsverfahren in Visumsangelegenheiten anhängig, in denen sich das AA ausschließlich durch eigene Beamte und Tarifbeschäftigte vertreten lässt (s. o.). Die Kosten für die Vertretung erfolgten somit für insgesamt 127 Verfahren.
Im ersten Quartal 2025 haben die damalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock und das AA 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen gestellt (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/670). Diese werden wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt (s. o.). Eine Aufschlüsselung nach etwaigen Straftatbeständen oder eine statistische Erfassung solcher durch das AA erfolgte nicht (s. o.). Kosten für anwaltliche Vertretung seien nicht entstanden (s. o.)
Zusätzlich wird auch nach den rechtlichen Verfahren unter Beteiligung des AA im zweiten Quartal 2025 gefragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Gerichtsverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter beteiligt ist, sind im zweiten Quartal 2025 bei Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig?
Welche Leistungen wurden für die „gerichtsbezogene Rechtsberatung und Vertretung“ im ersten Quartal 2025 in Höhe von 213 454,95 Euro für die insgesamt 127 Gerichts- und einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundeminister Beklagter bzw. Antragsgegner sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/670), erbracht, und aus welchen Gründen erfolgte die Beauftragung?
Um was für Verfahren handelt es sich bei den in der Frage 2 genannten Gerichts- und einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzw. was war Gegenstand dieser Verfahren, wenn es sich hierbei nicht um Visumsangelegenheiten handelt?
Wie viele Gerichtsverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter beteiligt ist, sind im zweiten Quartal 2025 bei Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit anhängig?
Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien wurden im ersten Quartal und im zweiten Quartal 2025 vom AA mit der Prozessvertretung beauftragt (vgl. Frage 4)?
In wie vielen gerichtlichen Verfahren, die gegen das AA bzw. gegen den zuständigen Bundesminister im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 geführt werden bzw. wurden, findet bzw. fand eine Vertretung durch Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien statt (bitte nach Anzahl, Quartal und der Angabe, in wie vielen dieser Verfahren Anwaltszwang besteht bzw. bestand, aufschlüsseln)?
Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die Prozessvertretung, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im erfragten Zeitraum?
Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die Beratung ohne Prozessvertretung, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im erfragten Zeitraum?
Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das AA bzw. der zuständige Bundesminister im zweiten Quartal 2025 gestellt?
Wie viele Strafanträge wurden von Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag des AA im zweiten Quartal 2025 gestellt, und wie hoch waren die Rechtsanwaltskosten insgesamt im erfragten Zeitraum?
Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA im zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die Strafantragstellung im Auftrag des AA, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im erfragten Zeitraum?
Wie viele der im ersten Quartal 2025 gestellten 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen wurden von der damaligen Bundesministerin des Auswärtigen gestellt?
Hat das AA alle im ersten Quartal 2025 gestellten 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen gestellt, ohne der zuständigen Staatsanwaltschaft mitzuteilen, welche Straftatbestände durch den angezeigten Sachverhalt möglicherweise verletzt sein könnten, und wenn nein, welche Straftatbestände wurden vom AA angegeben, die möglicherweise durch den angezeigten Sachverhalt verletzt sein könnten?
Was ist unter „fachlich spezialisierten Organisationseinheiten“ in der Zentralabteilung und in der Rechtsabteilung im AA zu verstehen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/670), wie setzen sich diese Einheiten zusammen, wie viele Personen gehören ihr insgesamt an, und wie viele dieser Personen besitzen die Befähigung zum Richteramt?
Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim AA aktuell beschäftigt, und in welchen Abteilungen werden sie eingesetzt?
Wie viele Disziplinarverfahren führt das AA aktuell, und wie viele Beamte sind hiervon betroffen?