Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, Hans-Jürgen Goßner, Gerrit Huy, Jan Feser, Achim Köhler, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI). Die Rente wird gewährt, wenn neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen. Versicherte dürfen aufgrund von Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Beträgt das Restleistungsvermögen weniger als drei Stunden täglich, wird eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt.
Kritikpunkte sind insbesondere die Rentenhöhe (www.vdk.de/themen/rente/erwerbsminderungsrente/#c3346) sowie der erschwerte Zugang zur Erwerbsminderungsrente. Das Antragsverfahren gilt als komplex; auch Widerspruchs- und Klageverfahren sind häufig langwierig und für die Versicherten belastend (www.swr.de/swrkultur/doku-und-feature/lost-in-sozialversicherung-doku-ueber-den-schwierigen-zugang-zur-erwerbsminderungsrente-feature-2024-09-06-100.html).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 heißt es: „Wir wollen mit Reha-Leistungen diejenigen zielgenauer erreichen, die bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf#page=22). Diese Aussage wirft bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung auf.
Soweit Zahlen zu Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente erfragt werden, beziehen sich diese auf reguläre Anträge, nicht enthalten sind nach § 116 Absatz 2 SGB VI fingierte Anträge, die ursprünglich auf Rehabilitations- oder Teilhabeleistungen gerichtet waren, sowie Anträge auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie viele Versicherte bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 eine Erwerbsminderungsrente (bitte jährlich, nach voller und teilweiser Erwerbsminderung, Geschlecht und den Rententrägern Deutsche Rentenversicherung [DRV] Bund, Deutsche Rentenversicherung Regionalträger, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See [DRV KBS] aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum jeweils die durchschnittlichen Zahlbeträge im Rentenzugang und Rentenbestand, getrennt nach voller und teilweiser EM-Rente, Geschlecht und den Rententrägern DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS?
Wie viele Renten wegen voller Erwerbsminderung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 als sogenannte Arbeitsmarktrenten gewährt, getrennt nach den Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS?
Wie viele Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 gewährt, getrennt nach den Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS?
Wie viele Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsminderung (bitte Entwicklung seit 2015 darstellen)?
Wie viele Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Bürgergeld; bitte Entwicklung seit 2015 darstellen)?
Wie viele Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente sind in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung auf psychische Erkrankungen zurückzuführen (bitte absolute und prozentuale Werte tabellarisch angeben)?
Welche weiteren zehn Krankheitsbilder – abgesehen von psychischen Erkrankungen – waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren am häufigsten Ursache für eine Berentung wegen Erwerbsminderung (bitte absolute und relative Zahlen tabellarisch angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 jeweils das durchschnittliche Alter beim Rentenzugang in eine Erwerbsminderungsrente, getrennt nach Geschlecht (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie hoch war in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Alter bei Rentenzugang in eine Erwerbsminderungsrente, differenziert nach den wichtigsten Indikationsgruppen der Hauptdiagnose (z. B. psychische Störungen, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems, Herz-Kreislauf-Erkrankungen), jeweils getrennt nach Geschlecht (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie viele Anträge auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 gestellt (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 nach § 116 Absatz 2 SGB VI als Rentenantrag wegen Erwerbsminderung fingiert (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 die durchschnittliche Verfahrensdauer von Neuanträgen auf eine Erwerbsminderungsrente bis zur Erstentscheidung (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, die einzelnen DRV Regionalträger und DRV KBS und mit einem Ranking der Rententräger darstellen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Rentenversicherungsträgern ein Verfahren zur vorrangigen Bearbeitung medizinisch eindeutig gelagerter Leistungsfälle, wenn ja, wie wirkt sich dies auf die durchschnittliche Bearbeitungszeit aus, und wird die Einführung eines solchen Fast-Track-Verfahrens geprüft?
Wie haben sich in den Jahren von 2015 bis 2024 die Bewilligungen und Ablehnungen von Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 der prozentuale Anteil der abgelehnten Anträge auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente, bezogen auf alle in diesen Jahren gestellten Weiterzahlungsanträge, getrennt nach den Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS?
Wie haben sich in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungen von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente nach den folgenden Ablehnungsgründen entwickelt: nicht erfüllte versicherungsrechtliche Voraussetzungen, fehlende gesundheitliche Voraussetzungen, mangelnde Mitwirkung (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Wie viele Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 geführt (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 die Erfolgsquote der Widersprüche gegen ablehnende EM-Renten-Bescheide (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, die einzelnen DRV Regionalträger, DRV KBS, einschließlich eines Rankings nach Rententräger, darstellen)?
Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 die durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren zu den Neuanträgen auf eine Erwerbsminderungsrente (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, die einzelnen DRV Regionalträger und DRV KBS, einschließlich eines Rankings nach Rententräger, darstellen)?
Sieht die Bundesregierung einen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass bei den möglicherweise über viele Jahre andauernden gerichtlichen Verfahren auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 43 SGB VI entfallen, die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Leistungsfall jedoch erst zu einem Zeitpunkt nach dem Wegfall der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt werden können?
Sieht die Bundesregierung einen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auch nach Ablehnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung – also während eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens – fortbestehen kann?
Wie haben sich seit 2015 die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung entwickelt?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2023 geltenden dynamisierten Hinzuverdienstgrenzen auf die Erwerbsbeteiligung und Einkommenssituation von EM-Rentnern, und welche statistischen Entwicklungen sind seitdem feststellbar?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2024 bestehende Möglichkeit zur Arbeitserprobung (www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrentner-koennen-auf-probe-arbeiten) in Anspruch genommen, und wie viele Erwerbsminderungsrentner konnten so wieder in das Berufsleben zurückkehren?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Auswirkungen der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen und der Arbeitserprobung wissenschaftlich zu evaluieren, und wenn ja, wann werden dazu Ergebnisse vorgelegt?
Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausweitung der Zurechnungszeit auf die durchschnittliche Rentenhöhe im Neuzugang seit 2019 (bitte jährlich differenzieren)?
In welchem Umfang erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandsrentner, deren Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat, seit dem 1. Juli 2024 den pauschalen Zuschlag, und in welchem Umfang wird damit der Unterschied zu Neurentnern infolge der verlängerten Zurechnungszeit ausgeglichen?
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 zur Stärkung des Grundsatzes „Prävention vor Reha vor Rente“ angekündigte flächendeckende Umsetzung des „Ü45-Checks“ umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten sozialmedizinischen Untersuchungskapazitäten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 angekündigten Maßnahme, Reha-Leistungen gezielter bei Personen einzusetzen, die bereits eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Plant die Bundesregierung, befristete Erwerbsminderungsrenten künftig systematisch zu überprüfen und ggf. durch verpflichtende Reha-Maßnahmen zu hinterfragen?
Nach welchen Kriterien soll nach Kenntnis der Bundesregierung künftig über den Einsatz von Reha-Leistungen bei Beziehern einer befristeten Erwerbsminderungsrente entschieden werden?