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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Förderung des Vereins "Integrationsarbeit Kronsberg e. V."

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.09.2025

Aktualisiert

24.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/141129.08.2025

Förderung des Vereins „Integrationsarbeit Kronsberg e. V.“

der Abgeordneten Jörn König, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Christian Douglas, Hauke Finger, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes, Marcel Queckemeyer, Christian Reck, Claudia Weiss und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die staatliche Förderlandschaft in Deutschland ist stark zersplittert. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen erhalten gleichzeitig Mittel aus Programmen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Europäischen Union. Diese parallelen Förderströme erschweren nach Auffassung der Fragesteller eine transparente und umfassende Kontrolle über Umfang, Zweckbindung und tatsächliche Verwendung öffentlicher Gelder. Besonders problematisch wird dies in den Augen der Fragesteller, wenn Organisationen mit nur wenigen Mitgliedern erhebliche Zuwendungen erhalten und gleichzeitig personelle bzw. strukturelle Nähe zu politischen Parteien aufweisen. Solche Konstellationen werfen für die Fragesteller Fragen zur parteipolitischen Neutralität und Wirksamkeit bestehender Kontrollmechanismen auf.

Ein Fall für diese strukturellen Herausforderungen ist der „Verein Integrationsarbeit Kronsberg e. V.“ mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, Vereinsregister 203088). Der Verein betreibt ein Integrationsbüro und unterstützt nach eigenen Angaben Menschen mit Migrationshintergrund. Trotz einer lokalen Ausrichtung hat er seit seiner Gründung umfangreiche öffentliche Förderungen erhalten. So erhält der Verein im Besonderen über den Bund aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 Zuwendungen in Höhe von 924 479,88 Euro für das Projekt „Respekt Café Kronsberg – Hannover“ (Organisationsnummer: BAMF-TRG1150). Diese Mittel entsprechen bei Ausgaben von 1 027 199,88 Euro einer Förderquote aus dem AMIF von rund 90 Prozent (Vorhabenliste 2021 – 2027, Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds; www.eu-migrationsfonds.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Projekte/vorhabenliste.xlsx?__blob=publicationFile&v=27). Des Weiteren interessiert die Fragesteller, ob der Verein mögliche Förderungen aus dem Haushalt Niedersachsens und aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Hannover erhält.

Vor diesem Hintergrund ist auch ein Blick in die Förderrichtlinie des AMIF selbst geboten (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021 – 2027; GMBl. 2022, Nummer 24 bis 26, S. 600 ff.). Diese enthält keine Vorgaben zur parteipolitischen Unabhängigkeit der geförderten Organisationen. Ein Ausschluss als Zuwendungsempfänger erfolgt lediglich dann, wenn sich eine Organisation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet (Richtlinie a. a. O., § 4 Absatz 2 Satz 1). Im vorliegenden Fall wirft die fehlende Regelung zur parteipolitischen Unabhängigkeit nach Ansicht der Fragesteller die Frage auf, ob mit der derzeitigen Förderpraxis Transparenz, politische Neutralität und Gemeinwohlorientierung sichergestellt werden können.

Ziel der Kleinen Anfrage ist es, die Fördervergabe an den genannten Verein näher zu betrachten, auch hinsichtlich möglicher struktureller Defizite.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Fördermittel hat der genannte Verein seit 2019 bundesseitig insgesamt erhalten (bitte nach Jahren, Höhe, Förderprogrammen und Art der Förderung [Projektförderung mit Namensnennung bzw. institutionelle Förderung] aufschlüsseln)?

2

Hat der genannte Verein nach dem vorzulegenden Finanzplan (für den AMIF wird auch nachfolgend jeweils die Fundstelle zitiert nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen, hier Richtlinie a. a. O., § 12) Fördermittel vom Land Niedersachsen und von der Landeshauptstadt Hannover, zusätzlich zu den über den Bund ausgereichten Mitteln, seit 2019 erhalten, wenn ja, welche, und handelte es sich dabei um Projektförderungen oder institutionelle Förderungen (bitte nach Jahren, Zuwendungsgeber, Höhe und Zweck aufschlüsseln)?

3

Gab es bei den möglichen Förderungen des Vereins gemäß Finanzplan durch verschiedene staatliche Stellen Kofinanzierungen (Richtlinie a. a. O., § 12 und § 14 Absatz 4) mit inhaltlichen Zielüberschneidungen bzw. identischen Projektförderungen (bitte nach Jahren seit 2019, Höhe, Zuwendungsgebern und Projekten aufschlüsseln)?

4

Wurde bundesseitig sichergestellt, dass es bei möglichen gleichzeitigen Förderungen durch mehrere Zuwendungsgeber nicht zu Doppelförderungen kommt (Richtlinie a. a. O., § 14 Absatz 4; bitte nach Projekten und Zuwendungsgebern seit 2019 aufschlüsseln)?

5

Wie groß ist der Anteil der staatlichen Fördermittel an der Gesamtfinanzierung des Vereins seit 2019 gemäß Finanzplan (Richtlinie a. a. O., § 12; absolut und relativ, bitte nach Jahren, Zuwendungsgebern, Höhe und Zweckbindung aufschlüsseln)?

6

Wurde im Rahmen der Zuwendungsvergabe beim vorzulegenden Gesamtfinanzplan (Richtlinie a. a. O., § 12 Absatz 1) überprüft, ob der Verein über weitere Einnahmequellen wie Drittmittel (Richtlinie a. a. O., §§ 13 Absatz 2 und 14 Absatz 3) verfügt, und wenn ja, welche, zum Beispiel Spenden von Unternehmen, Einzelspendern oder anderen privaten Trägern (bitte nach Jahren seit 2019 und Höhe aufschlüsseln)?

7

Wurden von den bundesseitig an den Verein ausgereichten Mitteln seit 2019 – unmittelbar oder mittelbar – Mieten und Mietnebenkosten (Ausgaben für Mieten und Mietnebenkosten sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig; siehe Richtlinie a. a. O., § 20) ganz oder teilweise finanziert (bitte nach Jahren, Projekten bzw. institutioneller Förderung, Höhe der Miete und der Mietnebenkosten aufschlüsseln)?

8

Wurden von den an den Verein ausgereichten Bundesmitteln seit 2019 – unmittelbar oder mittelbar – Immobilienkäufe (die Aufzählung der nicht förderfähigen Ausgaben ist nicht abschließend; siehe Richtlinie a. a. O., § 22) ganz oder teilweise finanziert (bitte nach Jahren, Projekten bzw. institutioneller Förderung, Höhe des Kaufpreises und Lage der Immobilie aufschlüsseln), bzw. werden derartige Käufe als förderfähig betrachtet?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine Anschlussförderung beantragt bzw. bewilligt wurde (der Förderzeitraum des Projekts durch den AMIF endet am 31. Dezember 2025; Vorhabenliste 2021 – 2027, Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds; www.eu-migrationsfonds.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Projekte/vorhabenliste.xlsx?__blob=publicationFile&v=27), und wenn ja, für welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und für welche Art der Förderung (bitte mit Projektbeschreibung angeben)?

10

Gegenüber wem waren die Verwendungsnachweise für die über den Bund ausgereichten Mittel seit 2019 zu erbringen (bei den AMIF-Mitteln ist dies beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Richtlinie a. a. O., § 2 Absatz 2 Satz 1 und § 14 Absatz 5), und sind diese fristgemäß sowie vollständig erbracht worden (bitte nach Jahren und Verwaltungsbehörden aufschlüsseln)?

11

Wurden auf Bundesseite seit 2019 alle Verwendungsnachweise geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (Richtlinie a. a. O., § 28 Absatz 2; bitte nach Jahren und Verwaltungsbehörden aufschlüsseln)?

12

Hat der Bund bei dem Verein seit 2019 hinsichtlich der ausgereichten Fördermittel von seinen Prüfungs- und Kontrollrechten (Richtlinie a. a. O., § 32) Gebrauch gemacht und bzw. oder ein Monitoring sowie Evaluierungen (Richtlinie a. a. O., § 33) durchgeführt (wenn ja, bitte nach Jahren, Prüf- bzw. Verwaltungsbehörden sowie Ergebnissen aufschlüsseln)?

13

Sind der Bundesregierung mögliche parteipolitische Verbindungen zwischen Organen des Vereins und politischen Parteien bekannt, auch im Hinblick auf Vorstandsmitglieder, und ist hierbei der Bundesregierung insbesondere bekannt,

a) dass die frühere Vereinsvorsitzende und Gründerin des Vereins zugleich als Integrationsmanagerin hauptberuflich im praktisch identischen Tätigkeitsfeld arbeitet, SPD-Kommunalpolitikerin in Hannover ist, insbesondere Ratsfrau der SPD und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion,

b) dass auch die seit Ende 2024 amtierende Vorsitzende Funktionen innerhalb der SPD wahrnimmt, so als Co-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in der Region Hannover und als Mitglied des erweiterten Vorstands des SPD-Stadtverbands Hannover?

14

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die in den Fragen 13a und 13b genannten Tätigkeiten der Vereinsvorsitzenden voneinander abgegrenzt wurden, hinsichtlich der parteipolitischen Tätigkeit und der Abgrenzung der hauptberuflichen Tätigkeit von der Vereinsarbeit?

15

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob der Verein parteipolitisch geprägte Positionierungen vorgenommen hat bzw. öffentlich in einer Weise politisch Stellung genommen hat, die über den nach § 52 der Abgabenordnung (AO) gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Rahmen hinausgeht, etwa durch Wahlempfehlungen oder Aufrufe gegen einzelne politische Parteien?

16

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um potenzielle Interessenkonflikte bei Personalunion zwischen Vereinsfunktionsträgern und parteipolitisch aktiven Amtsträgern zu vermeiden?

17

Hält die Bundesregierung die einschlägige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des AMIF 2021 – 2027 für ausreichend, als dass lediglich Organisationen von einer Förderung ausgeschlossen werden, welche sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten (Richtlinie a. a. O., § 4 Absatz 2 Satz 1)?

Berlin, den 5. August 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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