Mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine und die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, René Springer, Jan Wenzel Schmidt, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Heinrich Koch, Diana Zimmer, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut einem Bericht des „Wall Street Journal“ hat der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald Trump mit Bundeskanzler Friedrich Merz und weiteren europäischen Regierungschefs mögliche Szenarien für einen künftigen Friedensvertrag zwischen der Ukraine und Russland erörtert (vgl. www.wsj.com/world/europe/trump-tells-europeans-he-is-open-to-u-s-security-guarantees-in-ukraine-347892f6). Demnach stehen insbesondere Sicherheitsgarantien für die Ukraine im Zentrum der Überlegungen.
Dabei wurden laut dem genannten Bericht sowohl die Stationierung europäischer Truppen in der Ukraine (der Bericht lässt offen, ob darunter auch Soldaten der Bundeswehr wären), als sogenannte Stolperdraht-Truppen, logistisch unterstützt von den USA, als auch eine Beistandsklausel nach dem Vorbild von Artikel 5 des NATO-Vertrags diskutiert (ebd.). Letztere könnte im Fall eines erneuten russischen Angriffs möglicherweise eine direkte Kriegsbeteiligung europäischer Staaten nach sich ziehen (ebd.).
Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die Sicherstellung der robusten Sicherheitsgarantien für die Ukraine, auf die sich mehrere europäische Staats- und Regierungschefs nach dem Alaska-Gipfel geeinigt haben, auf einem deutschen Entwurf basiert (vgl. www.zdfheute.de/politik/trump-putin-alaska-gipfel-ukraine-friedrich-merz-100.html).
Während die Ukraine weiterhin auf einer Waffenruhe vor Beginn von Verhandlungen besteht, hält Bundeskanzler Friedrich Merz mittlerweile ein schnelles Friedensabkommen für wertvoller als einen Waffenstillstand (vgl. www.zdfheute.de/politik/trump-putin-alaska-gipfel-ukraine-friedrich-merz-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Gespräche mit US-Präsident Donald Trump über mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine stattgefunden haben, und wenn ja, a) welche konkreten Szenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei diskutiert, b) welche Vereinbarungen oder Zusagen hat der Bundeskanzler im Rahmen dieser Gespräche gemacht?
Welche Folgen sieht die Bundesregierung in solchen Szenarien (vgl. Frage 1) für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Stationierung von Bundeswehrsoldaten in der Ukraine als Bestandteil möglicher Sicherheitsgarantien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sieht die Bundesregierung in der Stationierung sogenannter Stolperdraht-Truppen eine Option zur Abschreckung russischer Angriffe, und wenn ja, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ein Mandat zur Stationierung deutscher Soldaten in der Ukraine zur Abstimmung vorlegen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Beteiligt sich die Bundesregierung an Überlegungen zu einer Beistandsklausel für die Ukraine nach dem Vorbild von Artikel 5 des NATO-Vertrags, und wenn ja, inwiefern?
Hat sich die Bundesregierung zur Vereinbarkeit einer solchen Stationierung mit geltendem nationalen und internationalen Recht (vgl. Frage 3) juristischen Rat eingeholt, und wenn ja, wie lautet dieser?
Auf welchem deutschen Entwurf beruhen die robusten Sicherheitsgarantien für die Ukraine, auf die sich mehrere europäische Staaten in einer gemeinsamen Stellungnahme nach dem Alaska-Gipfel geeinigt haben, und wo ist dieser Entwurf einsehbar (vgl. www.zdfheute.de/politik/trump-putin-alaska-gipfel-ukraine-friedrich-merz-100.html)?
Plant die Bundesregierung, eine breite gesellschaftliche Debatte über ein mögliches militärisches Engagement in der Ukraine anzustoßen oder zu fördern, und wenn ja, in welcher Form (wenn nein, bitte begründen)?
Zieht die Bundesregierung Alternativen zu militärischen Sicherheitsgarantien in Betracht, um die Sicherheit der Ukraine zu gewährleisten, beispielsweise eine stärkere Einbindung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und wenn ja, welche?
Erwägt die Bundesregierung neue Maßnahmen, um diplomatische Kanäle zur Deeskalation offenzuhalten, gibt es direkte Gesprächskanäle oder Kontakte mit der russischen Regierung, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, mit der russischen Regierung in Kontakt zu treten, um Friedensverhandlungen zu ermöglichen?
Welche konkreten Erwartungen hat die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung an Deutschland im Hinblick auf Sicherheitsgarantien, und in welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, diese Erwartungen finanziell und militärisch zu erfüllen?
Erwägt die Bundesregierung, die eingefrorenen russischen Vermögen für den Wiederaufbau in der Ukraine einzusetzen?