Deutscher Bundestag Drucksache 21/1739
21. Wahlperiode 22.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm,
Raimond Scheirich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1487 –
Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und
Handelskammer bzw. den Auslandshandelskammern und der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat laut Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache
21/1324 eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) unterzeichnet, um
zusammen mit den Außenhandelskammern (AHKs) im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit zusammenzuarbeiten. Die Kooperationsvereinbarung ist
allerdings nicht öffentlich einsehbar (ebd.). Die Fragesteller halten mehr
Transparenz in der Kooperation zwischen den AHKs und der GIZ GmbH für
geboten.
1. Wann wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der
GIZ GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung geschlossen?
Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ
wurde am 17. November 2021 geschlossen.
2. Welche Ziele und Laufzeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ
GmbH festgelegt?
Ziel der Kooperationsvereinbarung ist die Förderung privatwirtschaftlichen
Engagements deutscher und europäischer Unternehmen in Schwellen- und
Entwicklungsländern. Dies erfolgt stets in Anerkennung der Mandate der
jeweiligen Institutionen. Laufzeitende der Kooperationsvereinbarung ist am 31.
Dezember 2026.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 22. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Warum ist die Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der
GIZ GmbH bisher nicht öffentlich einsehbar?
Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der
betreffenden Kooperationsvereinbarung. Die Website der GIZ, abrufbar unter
www.g
iz.de/de, enthält umfangreiche Angaben zu den weltweiten Kooperationen, so
auch zur Zusammenarbeit mit der DIHK.
4. Wurde das Parlament über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung
zwischen der DIHK und der GIZ GmbH informiert?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Ist die Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung zwischen der
DIHK und der GIZ GmbH durch die Bundesregierung geplant?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Welche rechtliche Grundlage sieht die Bundesregierung für die
Einbindung der DIHK als Kooperationspartner im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit, obwohl es sich dabei nicht um eine
Durchführungsorganisation im Sinne der Vergaberichtlinien des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) handelt (
www.bm
z.de/resource/blob/85392/fz-tz-leitlinien.pdf)?
Die GIZ GmbH ist eine privatrechtlich organisierte GmbH, die im Rahmen
ihres Gesellschaftszwecks der Förderung der internationalen Zusammenarbeit für
nachhaltige Entwicklung und der internationalen Bildungsarbeit auch
Kooperationsvereinbarungen abschließen kann.
Aufgrund der großen Bedeutung der Wirtschaft für die weltweite nachhaltige
Entwicklung stellt die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft einen zentralen
Tätigkeitsbereich der GIZ dar (siehe
www.giz.de/de/partner/kooperationen/wirtsc
haft). Dabei tritt die GIZ als Durchführungsorganisation im Sinne der FZ-TZ-
Leitlinien auf. Die Vertragspartner der GIZ müssen hingegen keine
Durchführungsorganisationen sein. Vielmehr kann die GIZ – wie andere GmbHs auch –
grundsätzlich mit jedem Rechtsträger im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks
Verträge schließen. Zu diesen Rechtsträgern zählen auch Körperschaften des
öffentlichen Rechts wie die DIHK.
Die DIHK hat auf der Grundlage des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) unter anderem die
Aufgabe, das Gesamtinteresse der den IHKs zugehörigen Gewerbetreibenden in der
Bundesrepublik Deutschland nicht nur auf nationaler, sondern auch auf
internationaler Ebene wahrzunehmen (§ 10a Absatz 1 Nummer 1 IHKG). Darüber
hinaus koordiniert und fördert die DIHK gemäß § 10a Absatz 2 IHKG das
Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen
Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik
Deutschland.
Vor diesem Hintergrund entspricht eine Kooperation zwischen der GIZ GmbH
und der DIHK zum Nutzen der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige
Entwicklung sowie der deutschen Wirtschaft nicht nur dem Gesellschaftszweck
der GIZ GmbH, sondern auch den Aufgaben der DIHK.
7. Welche konkreten Projekte oder Programme wurden seit Abschluss der
Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit den AHKs umgesetzt oder
befinden sich aktuell in Vorbereitung, und wie hoch sind die jeweiligen
Kosten des Programms oder des Projekts (bitte auflisten und jährlich
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Zusammenstellung der Kooperationsprojekte mit AHKs seit
Bestehen der oben genannten Kooperationsvereinbarung in Anlage 1* zu dieser
Antwort verwiesen.
Die Zusammenstellung umfasst Kooperationsansätze der Projekte im Kontext
Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren (ZmW), die im Rahmen des
Haushaltstitels „Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft“ (EPW)
gemeinsam mit AHKs umgesetzt werden.
8. In welcher Höhe wurden seit Bestehen der Kooperationsvereinbarung
Mittel des BMZ im Rahmen dieser Vereinbarung mittelbar oder
unmittelbar an die AHKs vergeben (bitte nach Jahr, AHK und Projekt
aufschlüsseln)?
Für den Mittelansatz für Kooperationsprojekte im Rahmen der
Zusammenarbeit mit AHKs im Rahmen des EPW-Titels wird auf die Anlage 1* zu Frage 7
verwiesen.
Für den Mittelansatz für den Einsatz von Integrierten Fachkräften (IF) an AHK
wird auf die Anlage 2* zu dieser Antwort verwiesen.
9. Welche Auswahlkriterien gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Einbindung von AHKs als Partnerorganisationen im Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen der GIZ GmbH und der DIHK gemäß
Kooperationsvereinbarung?
Grundlage für die Kooperation mit den AHK ist das Vorhandensein
entsprechender Ressourcen einer AHK in einem Partnerland der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Zudem sind im Sinne eines gemeinsamen Nutzens
für die deutsche und europäische Wirtschaft sektorale und thematische
Synergien bei der Ausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit in einem Partnerland
entscheidend. Gemeinsame Projekte und Aktivitäten finden demnach in den von der
Bundesregierung vorgegebenen thematisch-sektoralen Schwerpunkten der
deutschen EZ statt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1739 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die formelle Registrierung einer
AHK im Gastland Voraussetzung für ihre Teilnahme an Projekten im
Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ
GmbH?
Zuwendungsmittel werden grundsätzlich nur an rechtsfähige Organisationen im
AHK-Netz vergeben.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es im Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen der DIHK und der GIZ GmbH nicht zu einer
Doppelförderung derselben AHK durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) und das BMZ kommt?
12. Welche interministeriellen Abstimmungsmechanismen bestehen
zwischen dem BMWE und dem BMZ, um Doppelförderungen zu
vermeiden?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Vermeidung möglicher Doppelförderungen erfolgen fortlaufende
Koordinierungsgespräche der GIZ-Projekte mit DIHK (strategisch-operativer Dialog
auf Ebene der Projektleitungen sowie Einbeziehung der relevanten BMZ- und
BMWE-Referate). Durch diese Abstimmungsrunden werden komplementäre
Ansätze, gemeinsame Planungen sowie die Identifikation von
Synergiepotentialen ermöglicht.
13. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beschluss der
Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH zu
Doppelförderungen von AHKs, wenn ja, in wie vielen Fällen, welche AHKs
waren betroffen, und wie hoch war die Doppelförderung jeweils (bitte
aufschlüsseln)?
Derartige Doppelförderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Gab es seit dem Beschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der
DIHK und der GIZ GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Evaluation der Kooperation?
a) Wenn ja, wann, und durch wen wurde die Zusammenarbeit zwischen
der DIHK und der GIZ GmbH zuletzt evaluiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen einer Evaluierung im Jahr 2021 im Kontext der Betrachtung der
Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren (ZmW) wurde auch die Kooperation
zwischen GIZ GmbH und AHKs beurteilt und positiv bewertet.
15. Plant die Bundesregierung, diese Kooperation zwischen der DIHK und
der GIZ GmbH auf Basis der Vereinbarung erneut zu evaluieren, wenn
ja, wann, und durch wen?
Die Beurteilung der Wirksamkeit des Gesamtportfolios der ZmW und der
Beziehungen der Außenwirtschaft zur deutschen EZ ist ein fortlaufender Prozess.
Eine Evaluierung des gesamten sektoralen Ansatzes der Zusammenarbeit mit
Wirtschaftsakteuren wird auch in Zukunft in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Anlage 1 – Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage (BT-Drs. Nr. 21/1487) der Fraktion der AfD
„Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer bzw. den Auslandshandelskammern und der Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit“
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Kooperationsprojekte mit AHKs seit Bestehen der Kooperationsvereinbarung (2021-2025)
Jahr* Kooperationsprojekt
Vertragswert in
Euro
2022 Intra-African Desk 80.332,00
2022 Dekarbonisierungsmanager 99.999,49
2022 Hydrogene Business Desk 95.158,57
2022 Lieferkettentraining 98.775,62
2022 Lieferkettentraining 56.728,00
2022 B2B Plattform 22.153,60
2022 Lieferkettentraining 117.240,49
2022 Cashew Farming 96.320,00
2022 Food and Nutrition Security 21.711,20
2022 Internal Sustainability Manager 99.875,34
2022 Ecological Gap Analysis Clothing 19.996,48
2022 #EmprendedorasPY 76.627,42
2022 Intra-African Desk 92.606,40
2022 Diversity Manager 121.835,08
2022 Professional Orientation Tools 26.432,00
2022 Green Finance & Investment Consultant on Renewables and Energy Efficiency 58.240,00
2022 Weiterbildung Photovoltaik 98.661,95
2022 Innovation Workshops Water Projects in Industries (IWAPI) 59.124,80
2023 Green Jobs for Green Recovery 506.563,14
2023 H2 Business Desk 78.375,36
2023 Sustainable Sourcing Desk 105.127,14
2024 Supply Chain Due Diligence Risk Assessment Advisory Tool (RAAT) 17.516,80
2024 Career Guidance for Students 55.479,76
2024 Inclusive Transformation 80.836,00
Anlage 1 – Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage (BT-Drs. Nr. 21/1487) der Fraktion der AfD
„Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer bzw. den Auslandshandelskammern und der Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit“
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2024 Prevention of violence against women in companies 54.920,48
2024 German-African Business Summit 28.561,00
2025 Lab of tomorrow 9.344,00
2025 TVET institutions 14.593,00
2025 Lieferanten-Netzwerk 15.000,00
2025 InfoDesk Ukraine 143.000,00
2025 Lieferantentraining 6.125,00
2025 Trainings 2.657,78
In Vorbereitung: DIE Solution 84.560,00
In Vorbereitung: Gender-based violence training 24.864,00
In Vorbereitung: Deep techs for Industry Decarbonization (D4iD) 82.626,00
*Projektende
Anlage 2 – Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage (BT-Drs. Nr. 21/1487) der Fraktion der AfD
„Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer bzw. den Auslandshandelskammern und der Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit“
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Mittelansatz für IF-Einsätze an AHK seit Bestehen der Kooperationsvereinbarung (2021-2025)
Jahr Projekt Mittel in Euro (brutto) AHK-Kooperationen im Umsetzungsjahr
2021 (im
gesamten
Jahr)
Business Scouts for
Development (BSfD)
2.400.369 AHK Ägypten, AHK Algerien, AHK Argentinien, AHK Aserbaidschan, AHK
Bolivien, AHK Brasilien (Rio de Janeiro, Sao Paulo), AHK Ecuador, AHK
Kolumbien, AHK Indien, AHK Indonesien, AHK Marokko, AHK Mexiko, AHK
Myanmar, AHK Nigeria, AHK Paraguay, AHK Peru, AHK Serbien, AHK Sri
Lanka, AHK Südliches Afrika (Südafrika, Sambia, Mosambik), AHK Thailand,
AHK Tunesien, AHK Ukraine, Delegation der Deutschen Wirtschaft in
Ghana, Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ostafrika (Kenia, Tansania)
2022 Business Scouts for
Development (BSfD)
1.968.997 AHK Ägypten, AHK Argentinien, AHK Brasilien (Rio de Janeiro, Sao Paulo),
AHK Ecuador, AHK Kolumbien, AHK Indien, AHK Indonesien, AHK Marokko,
AHK Mexiko, AHK Nigeria, AHK Paraguay, AHK Peru, AHK Serbien, AHK Sri
Lanka, AHK Südliches Afrika (Südafrika, Sambia, Mosambik), AHK Thailand,
AHK Vietnam, Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana, Delegation
der Deutschen Wirtschaft in Ostafrika (Kenia, Tansania)
2023 Business Scouts for
Development (BSfD)
1.379.075 AHK Ägypten, AHK Argentinien, AHK Brasilien (Sao Paulo), AHK Ecuador,
AHK Kolumbien, AHK Indien, AHK Indonesien, AHK Marokko, AHK Mexiko,
AHK Nigeria, AHK Paraguay, AHK Peru, AHK Serbien, AHK Südliches Afrika
(Südafrika, Mosambik), Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana,
Delegation der Dt. Wirtschaft in Ostafrika (Kenia)
2024 Agentur für Wirtschaft
und Entwicklung (AWE)
939.877 AHK Brasilien (Sao Paulo), AHK Ecuador, AHK Kolumbien, AHK Indien, AHK
Marokko, AHK Mexiko, AHK Nigeria, AHK Peru, AHK Südliches Afrika
(Südafrika), AHK Ukraine, AHK Vietnam, Delegation der Deutschen
Wirtschaft in Ghana, Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ostafrika
(Kenia)
2025 Agentur für Wirtschaft
und Entwicklung (AWE)
333.522 AHK Brasilien (Sao Paulo), Kolumbien, AHK Indien, AHK Südliches Afrika
(Südafrika), AHK Ukraine, AHK Vietnam
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333