Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer bzw. den Auslandshandelskammern und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Marc Bernhard, Uwe Schulz, Stefan Henze, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/1324 eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) unterzeichnet, um zusammen mit den Außenhandelskammern (AHKs) im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zusammenzuarbeiten. Die Kooperationsvereinbarung ist allerdings nicht öffentlich einsehbar (ebd.). Die Fragesteller halten mehr Transparenz in der Kooperation zwischen den AHKs und der GIZ GmbH für geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wann wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung geschlossen?
Welche Ziele und Laufzeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH festgelegt?
Warum ist die Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH bisher nicht öffentlich einsehbar?
Wurde das Parlament über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH informiert?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH durch die Bundesregierung geplant?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche rechtliche Grundlage sieht die Bundesregierung für die Einbindung der DIHK als Kooperationspartner im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, obwohl es sich dabei nicht um eine Durchführungsorganisation im Sinne der Vergaberichtlinien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) handelt (www.bmz.de/resource/blob/85392/fz-tz-leitlinien.pdf)?
Welche konkreten Projekte oder Programme wurden seit Abschluss der Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit den AHKs umgesetzt oder befinden sich aktuell in Vorbereitung, und wie hoch sind die jeweiligen Kosten des Programms oder des Projekts (bitte auflisten und jährlich aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden seit Bestehen der Kooperationsvereinbarung Mittel des BMZ im Rahmen dieser Vereinbarung mittelbar oder unmittelbar an die AHKs vergeben (bitte nach Jahr, AHK und Projekt aufschlüsseln)?
Welche Auswahlkriterien gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einbindung von AHKs als Partnerorganisationen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der GIZ GmbH und der DIHK gemäß Kooperationsvereinbarung?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die formelle Registrierung einer AHK im Gastland Voraussetzung für ihre Teilnahme an Projekten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der DIHK und der GIZ GmbH nicht zu einer Doppelförderung derselben AHK durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das BMZ kommt?
Welche interministeriellen Abstimmungsmechanismen bestehen zwischen dem BMWE und dem BMZ, um Doppelförderungen zu vermeiden?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH zu Doppelförderungen von AHKs, wenn ja, in wie vielen Fällen, welche AHKs waren betroffen, und wie hoch war die Doppelförderung jeweils (bitte aufschlüsseln)?
Gab es seit dem Beschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation der Kooperation?
Wenn ja, wann, und durch wen wurde die Zusammenarbeit zwischen der DIHK und der GIZ GmbH zuletzt evaluiert?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, diese Kooperation zwischen der DIHK und der GIZ GmbH auf Basis der Vereinbarung erneut zu evaluieren, wenn ja, wann, und durch wen?