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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Steuerliche Förderungen bei Hofübergaben in der Land-, Forst- und Weinwirtschaft

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.09.2025

Aktualisiert

25.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/101608.09.2025

Steuerliche Förderungen bei Hofübergaben in der Land-, Forst- und Weinwirtschaft

der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Jan-Wenzel Schmidt, Hauke Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Diana Zimmer, Gerrit Huy, Thomas Korell, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Hofübergabe ist für viele land-, forst- und weinwirtschaftliche Betriebe entscheidend, um die Fortführung in die nächste Generation zu sichern (vgl. Bundestagsdrucksache 20/9100).

Steuerliche Vergünstigungen wie Freibeträge oder die Buchwertfortführung sollen dabei Liquiditätsbelastungen mindern und die Stabilität familiengeführter Betriebe gewährleisten (vgl. §§ 13, 13a des Einkommensteuergesetzes (EstG)).

Gleichzeitig sorgen steigende Betriebswerte, die Umstellung der Bewertungsmaßstäbe (Abschaffung der Einheitswerte, Abstellen auf Grundsteuerwerte) sowie strukturelle Veränderungen für neue Herausforderungen, auch hinsichtlich der Abfindung weichender Erben (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12788).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung zur tatsächlichen Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen bei Hofübergaben in den letzten zehn Jahren Auswertungen durchgeführt, und wenn ja, welche (bitte ggf. jeweils getrennt nach Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau und Art der Datenquellen, z. B. Testbetriebsnetz, Auswertungen der Landesfinanzverwaltungen, §§ 6 Absatz 3, 6 Absatz 5, 13, 13a, 14 EStG angeben)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden einkommensteuerlichen Regelungen bei Hofübergaben im Hinblick auf Fortführungsquoten, Liquiditätsbelastungen der Übernehmer und die Vermeidung von Zwangsveräußerungen (§§ 13, 13a, 14 EStG)?

3

Welche fiskalischen Auswirkungen hatten die einschlägigen steuerlichen Vergünstigungen bei Hofübergaben auf das Aufkommen der Einkommensteuer in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Steuerarten sowie nach Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau differenziert, §§ 13, 13a, 14 EStG ausführen)?

4

Liegen der Bundesregierung Prognosen zur Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen und zu den fiskalischen Effekten für die kommenden fünf Jahre vor, und wenn ja, welche, und welche Annahmen (z. B. Preis- bzw. Wertentwicklung von Betrieben, Zinsniveau) liegen diesen Prognosen ggf. zugrunde (§§ 13, 13a, 14 EStG)?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu regionalen Unterschieden in der Anwendungspraxis der Finanzämter bei Hofübergaben (z. B. Anerkennung von Familiengesellschaften, Nachweispflichten) vor, und welche Maßnahmen zur Vereinheitlichung sind ggf. vorgesehen (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch (EStH) 2024 zu § 13/§ 13a/§ 14, Abschnitt „Land- und Forstwirtschaft“)?

6

Welche Risiken von Rückforderungen bzw. rückwirkenden Versagungen von Vergünstigungen bei Hofübergaben wurden in den letzten fünf Jahren von der Bundesregierung ggf. identifiziert, aus welchen Gründen traten diese auf, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für eine rechtssichere Ausgestaltung (§§ 13, 13a, 14 EStG)?

7

Welche steuerpolitischen Zielkonflikte sieht die Bundesregierung ggf. zwischen der Sicherung der Hofnachfolge in Familienbetrieben und der Gleichbehandlung außerfamiliärer Übernahmen, und wie sollen diese bei künftigen Anpassungen ggf. adressiert werden?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., bestehende steuerliche Vergünstigungen bei Hofübergaben zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Planungssicherheit für Übergeber und Übernehmer zu erhöhen?

9

Inwieweit sind steuerliche Regelungen zur Hofübergabe mit agrarpolitischen Instrumenten (Junglandwirteförderung, Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik) verzahnt, und welche Evaluationen zur kombinierten Wirkung auf die Generationenfolge liegen vor (vgl. Bundestagsdrucksache 20/9100)?

10

Welche aktuellen europarechtlichen Entwicklungen sieht die Bundesregierung mit Bezug auf steuer- oder beihilferechtliche Flankierungen von Hofübergaben, und wie positioniert sie sich dazu in den einschlägigen EU-Gremien?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung des Grundsteuerwerts (inklusive Modifikator) als Bemessungsgrundlage für Abfindungen weichender Erben im Sinne einer betriebswirtschaftlich tragfähigen Fortführung und einer angemessenen Beteiligung weichender Erben (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12788)?

12

Plant die Bundesregierung ein Monitoringkonzept (z. B. jährliche Berichte) zur Wirkung der steuerlichen Übergaberegelungen, einschließlich der Nutzung administrativer Daten und des Testbetriebsnetzes, und wann ist ggf. mit einer ersten Veröffentlichung zu rechnen (ebd.)?

Berlin, den 27. August 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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