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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994)

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.10.2025

Aktualisiert

27.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/169517.09.2025

Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch und des Ergänzenden Hilfesystems (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994)

der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Johann Martel, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Dr. Anna Rathert, Claudia Weiss, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994 bleiben zentrale Fragen zur künftigen Ausgestaltung, Finanzierung und politischen Umsetzung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) und des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) unbeantwortet oder unkonkret.

Insbesondere bestehen für die Fragesteller weiterhin Unklarheiten zu den vom Bundesrechnungshof festgestellten haushaltsrechtlichen Problemen, den internen Planungen zur Fortführung nach 2028 sowie zur Beteiligung des Betroffenenrats. Zudem wurde ein rückwirkender Antragsstopp eingeführt, dessen Begründung und Kommunikation gegenüber Betroffenen nach Auffassung der Fragesteller nicht hinreichend erläutert wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/994).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche konkreten Modelle oder Szenarien zur Fortführung des FSM über 2028 hinaus liegen der Bundesregierung derzeit vor (bitte mit Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsstand nennen)?

2

Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung über die künftige Ausgestaltung des FSM zu rechnen?

3

Welche konkreten Verstöße gegen die Bundeshaushaltsordnung hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom 18. April 2024 bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch festgestellt (bitte unter Angabe von Datum und vollständiger Begründung nennen)?

4

Welche Alternativmodelle wurden seit der Feststellung der Beanstandungen geprüft, um einen haushaltsrechtskonformen Fortbestand zu gewährleisten?

5

Welche konkreten haushaltsrechtlichen Bedenken führten zur Abschaffung der Möglichkeit, Vorleistungen zu übernehmen?

6

Wurde vor Umsetzung der neuen Regelung eine Folgenabschätzung hinsichtlich des Ausschlusses einkommensschwacher Betroffener durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7

In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten wurde der Betroffenenrat seit 2023 zur Ausgestaltung des FSM bzw. EHS offiziell beteiligt?

8

Aus welchen Gründen wurde der Betroffenenrat bei der Neuregelung zum 1. Januar 2025 nicht einbezogen, obwohl dies im damaligen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugesagt wurde?

9

Welche Hilfesysteme sollen die Versorgungslücke schließen, wenn der FSM ausläuft und Betroffene keinen Anspruch nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) haben (bitte Alternativsysteme benennen)?

10

Welche Budgetplanungen für einen möglichen Nachfolgefonds liegen derzeit im Entwurf vor (bitte mit Höhe, Laufzeit und Rechtsgrundlage nennen)?

11

Über welche Kommunikationswege und zu welchen Zeitpunkten wurden Betroffene, Fachstellen und Beratungsstellen informiert?

12

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben) sind aktuell in der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) und des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) beschäftigt (bitte nach Fachbereich – z. B. Verwaltung, Beratung, Clearingstelle – aufschlüsseln)?

13

Welche konkreten arbeitsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Falle einer vollständigen Abwicklung des FSM bzw. EHS, um den betroffenen Beschäftigten eine Weiterbeschäftigung, Versetzung oder anderweitige Absicherung zu ermöglichen?

Berlin, den 16. September 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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