Bürokratischer Aufwand der Gefahrstoffverordnung
der Abgeordneten Renè Springer, Lukas Rehm, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Anpassung der Gefahrstoffverordnung im November 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuletzt den Arbeitsschutz gestärkt (www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-aenderung-der-gefahrstoffverordnung-und-anderer.html). Eine Entlastung der betroffenen Betriebe, die der Gefahrstoffverordnung unterliegen im Sinne aller betroffenen Akteure, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, erfolgte nicht. Denn ohne einen „gesunden Betrieb“, der die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen kann, ist Arbeitsschutz nach Ansicht der Fragesteller eine Sackgasse.
Die Gefahrstoffverordnung fordert gemäß § 6 Absatz 12 die Erstellung und Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses, gemäß Absatz 14 die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber zum Umgang mit Gefahrstoffen und gemäß Absatz 10a die Erstellung, Führung und Herausgabe eines Expositionsverzeichnisses, das die Tätigkeiten der Beschäftigten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen erfasst. Im Maler- und Lackiererhandwerk, welches von der Gefahrstoffverordnung besonders betroffen ist, stellt dies eine dauerhafte Belastung und Bindung von Arbeitskraft für Verwaltungstätigkeiten dar. Denn eine Betriebsanweisung ist beispielsweise für jede eingesetzte Malerfarbe zu erstellen. Der damit verbundene verwaltungstechnische Aufwand führt nach Auffassung der Fragesteller zu einer fehlenden Arbeitskraft, die der Nachfrage nach qualifizierten Handwerkerleistungen nicht zur Verfügung steht.
Zurückzuführen sind diese Bestimmungen auf das Chemikaliengesetz vom 6. November 1979 (Bundestagsdrucksache 8/3319). In § 21 (1) wird neben dem Erfordernis des „Schutzes von Leben oder Gesundheit des Menschen, einschließlich des Schutzes der Arbeitskraft und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit“ der Bundesregierung die Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung eingeräumt. Die Gefahrstoffverordnung ist daraufhin am 26. August 1986 in Kraft getreten und löste die Arbeitsstoffverordnung vom 29. Juli 1980, die keine derart umfangreichen Bestimmungen zum Umgang mit Gefahrstoffen enthielt, ab (https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fnza%2F1987%2Fcont%2Fnza.1987.266.1.htm&anchor=Y-300-Z-NZA-B-1987-S-266-N-1). Angestoßen wurde der gesamte Rechtgebungsprozess durch die Richtlinie 67/548/EG vom 27. Juni 1967, die im Jahr 1980 zum sechsten Mal angepasst wurde, was in der Folge zur Erarbeitung, Beschlussfassung und Inkrafttreten des Chemikaliengesetzes vom 6. November 1979 geführt hat (Bundestagsdrucksache 8/3319, Begründung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Betriebe unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (bitte nach Bundesland, Wirtschaftssektor, Unternehmen, Umsatz des Unternehmens, Rechtsform der Unternehmen, also natürliche oder juristische Personen, aufschlüsseln)?
Wie viele Beschäftigte unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (bitte nach Bundesland, Beschäftigten, Wirtschaftssektoren aufschlüsseln)?
Wie viele Expositionsverzeichnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der gesetzlichen Unfallversicherung verwaltet?
Wie viele Expositionsverzeichnisse werden jedes Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung bei der gesetzlichen Unfallversicherung eingereicht?
Wie viele Betriebsanweisungen infolge der Gefahrstoffverordnung wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt erstellt bzw. sind zurzeit in Kraft?
Hat sich der Normenkontrollrat mit dem bürokratischen Mehraufwand, der mit der Gefahrstoffverordnung verbunden ist und der mit der vorher geltenden Arbeitsstoffverordnung nicht verbunden war, beschäftigt, um ein Entlastungspotenzial für die betroffenen Betriebe herbeizuführen?
a) Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und in welchem Umfang hat sich der Normenkontrollrat damit befasst?
b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam der Normenkontrollrat?
c) Wenn ja, wo wurden diese veröffentlicht?
d) Wenn nein, warum hat er sich nach Kenntnis der Bundesregierung nicht damit befasst?
e) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, den Normenkontrollrat zu diesem Mehraufwand einzubinden, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der einmalige Erfüllungsaufwand, der laufende Erfüllungsaufwand und die Bürokratiekosten für die Wirtschaft, die von der Gefahrstoffverordnung verursacht werden?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von § 14 „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“ der Gefahrstoffverordnung i. V. m. § 21 Absatz 2 Nummern 5 und 6 des Chemikaliengesetzes (Bundestagsdrucksache 8/3319) i. V. m. der 6. Änderung der Richtlinie (RL) 67/548/EG vom 27. Juni 1967 in den EU-Mitgliedstaaten praktiziert (bitte nach dem Namen des Gesetzes ggf. der Verordnung, Inkrafttreten, Link zum Abruf des Gesetzes, ggf. der Verordnung aufschlüsseln)?
Wurden Unfälle mit Gefahrstoffen, die der Gefahrstoffverordnung unterliegen, nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 20 Jahren erfasst?
a) Wenn ja, wie viele Unfälle mit Gefahrstoffen, die der Gefahrstoffverordnung unterliegen, wurden in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 20 Jahren erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, wie viele dieser Unfälle haben zum Tode geführt (bitte nach Bundesland, Jahr, Wirtschaftssektor, Privatsektor, also Heimwerker, aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, wie viele Unfälle haben zu einer Erwerbsunfähigkeitsrente geführt (bitte nach Bundesland, Jahr, Wirtschaftssektor, Privatsektor, also Heimwerker, aufschlüsseln)?
d) Wenn nein, warum wurden derartige Unfälle nicht erfasst?
Wurden Unfälle mit Gefahrstoffen, die der RL 67/548/EG bis zum Jahr 2015 zuzuordnen waren und der EU-Verordnung EG/1272/2008 (CLP) ab 2015 zuzuordnen sind, nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-Mitgliedstaaten in den letzten 20 Jahren erfasst?
a) Wenn ja, wie viele dieser Unfälle wurden in den EU-Mitgliedstaaten in den letzten 20 Jahren erfasst (bitte nach Land und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, wie viele dieser Unfälle haben zum Tode geführt (bitte nach EU-Mitgliedsstaat, Jahr, Wirtschaftssektor, Privatsektor aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, wie viele dieser Unfälle haben zu einer Erwerbsunfähigkeitsrente geführt (bitte nach EU-Mitgliedsstaat, Jahr, Wirtschaftssektor, Privatsektor aufschlüsseln)?
d) Wenn nein, warum wurden derartige Unfälle nicht erfasst?
Wurden den Betrieben, die ein Expositionsverzeichnis nach § 10a der Gefahrstoffverordnung führen müssen, nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützungen in Form von Informationsveranstaltungen, Beispielvorlagen, Seminaren etc. durch die 53 Handwerkskammern zuteil kommen gelassen (bitte nach Art und Form der Unterstützung, Zeitpunkt, also Datum, Namen der Handwerkskammer aufschlüsseln)?
Wurden den Betrieben, die ein Expositionsverzeichnis nach § 10a der Gefahrstoffverordnung führen müssen, nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützungen in Form von Informationsveranstaltungen, Beispielvorlagen, Seminaren etc. durch die 79 Industrie- und Handelskammern zuteil kommen gelassen (bitte nach Art und Form der Unterstützung, Zeitpunkt, also Datum, Namen der Handwerkskammer aufschlüsseln)?
Wie haben andere EU-Mitgliedstaaten die Verwaltung von Expositionsverzeichnissen, die in der Bundesrepublik Deutschland von der gesetzlichen Unfallversicherung stellvertretend für alle Unfallversicherungsträger durch die Einrichtung einer Datenbank übernommen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung organisiert (bitte für jeden EU-Mitgliedstaat nach Behörde, Organisation, Anzahl der verwalteten Expositionsverzeichnisse einzeln aufschlüsseln)?
Wurden wissenschaftliche oder ökonomische Bewertungen in der 8. Legislaturperiode vorgenommen, um die bürokratische Mehrbelastung der Betriebe, die unter die Gefahrstoffverordnung fallen, zu ermitteln?
a) Wenn ja, welche wissenschaftlichen oder ökonomischen Bewertungen wurden in der 8. Legislaturperiode vorgenommen, um die bürokratische Mehrbelastung der Betriebe, die unter die Gefahrstoffverordnung fallen, zu ermitteln?
b) Wenn ja, wurden Gutachten in Auftrag gegeben?
c) Wenn ja, welche Institute wurden für die Erstellung von Gutachten herangezogen?
d) Wenn nein, auf welchem Weg erfolgte eine Risikobeurteilung der Mehrbelastungen der Gefahrstoffverordnung?
e) Wenn nein, aus welchem Grund erfolgte dies nicht?
Wurden wissenschaftliche oder soziale Bewertungen in der 8. Legislaturperiode vorgenommen, um die Auswirkungen der Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer zu ermitteln?
a) Wenn ja, welche wissenschaftlichen oder sozialen Bewertungen wurden in der 8. Legislaturperiode vorgenommen, um die Auswirkungen der Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer zu ermitteln?
b) Wenn ja, in welcher Form erfolgten die Bewertungen?
c) Wenn ja, welche Institute wurden für die Bewertung herangezogen?
d) Wenn nein, aus welchem Grund erfolgte dies nicht?