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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fragen zu in Deutschland begangenen Angriffen auf Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.10.2025

Aktualisiert

09.10.2025

BT21/170617.09.2025

Fragen zu in Deutschland begangenen Angriffen auf Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/1706 21. Wahlperiode 17.09.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Nicole Höchst, Jan Feser, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD Fragen zu in Deutschland begangenen Angriffen auf Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung Ende Juni 2025 verlautbarte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) u. a. für Homo- und Transsexuelle eine abstrakte Gefahr für Leib und Leben ausgehend von durch den Verfassungsschutz im Rechtsextremismus verorteten Jugendgruppen für gegeben hält (www.rnd.de/politik/rechtsextreme-jugendgruppen-beschaeftigen-die-sicherheit sbehoerden-5EIXOFGC2NBJBNRTWRORMSD7J4.html; zuletzt abgerufen am 21. August 2025). Im November 2024 hatte die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik u. a. Schwulen und Lesben geraten, in bestimmten Vierteln, „in denen mehrheitlich arabischstämmige Menschen wohnen“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/berli n-polizeipraesidentin-raet-juden-und-homosexuellen-in-teilen-der-stadt-zu-meh r-vorsicht-a-e9234b2d-57b9-4773-9c3e-8b616577a286; zuletzt abgerufen am 11. August 2025), aufmerksamer zu sein. Im Dezember 2024 meldete „DIE WELT“, dass bei den in der Bundeshauptstadt Berlin gegen homo- und transsexuelle Personen begangenen Straftaten ausländische Staatsangehörige als Tatverdächtige überrepräsentiert seien (www.welt.de/politik/deutschland/article254877328/Hass-und-Gewalt-In-Berli n-eskalieren-Gewalttaten-gegen-Schwule-und-Lesben.html; zuletzt abgerufen am 11. August 2025). Im September 2023 hatte sich die Betreiberin eines Berliner Clubs für Schwule und Lesben in einem Interview dahin gehend geäußert, dass der ,,Großteil“ der gegen queere Menschen gerichteten tätlichen Übergriffe durch ,,Migranten, die queere Menschen nicht anerkennen“, begangen würden (www.welt.de/politik/d eutschland/plus247322938/Gewalt-gegen-Homosexuelle-Grossteil-der-Taeter-s ind-Migranten-die-queere-Menschen-nicht-anerkennen.html, zuletzt abgerufen am 11. August 2025). Die Bundesregierung hat zuletzt auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 21/848 hin beispielhaft eine einstellige Zahl von Übergriffen angegeben, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextrem eingestufte Gruppen seit dem Sommer 2024 gegenüber Angehörigen der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten begangen haben. Demgegenüber gab die Bundesregierung in einer Antwort auf die Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/747 hin an, dass allein im Jahr 2024 in 57 Fällen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten begangen haben, darunter allein sieben afghanische Staatsangehörige. Derselben Antwort zufolge sollen 113 deutsche Staatsangehörige im Jahr 2024 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten begangen haben, wobei die Bundesregierung hervorhebt, dass sie nicht angeben kann, wie viele dieser deutschen Staatsangehörigen daneben auch Angehörige eines weiteren Staates, also Besitzer einer doppelten Staatsangehörigkeit, sind. Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Nachfragen, die für die Einschätzung der tatsächlichen Gefahrenherde und Gefahrenorte für Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten von Relevanz sind. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Staatsangehörigkeit besitzen diejenigen tatverdächtigen Personen, die nach Angaben der Bundesregierung dem Rechtsextremismus zugeordnet werden und die seit dem Sommer 2024 Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland körperverletzt haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 42 f.; bitte je angegebenen Fall aufschlüsseln)?  2. Wie lauten die Vornamen der 46 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2020 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 45)?  3. Wie lauten die Vornamen der 52 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2021 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46)?  4. Wie lauten die Vornamen der 106 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2022 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46)?  5. Wie lauten die Vornamen der 106 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2023 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 47)?  6. Wie lauten die Vornamen der 113 tatverdächtigen Deutschen, die nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2024 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 48)?  7. Wie viele der im Jahr 2020 in Deutschland begangenen 81 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 45) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)?  8. Wie viele der im Jahr 2021 in Deutschland begangenen 92 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)?  9. Wie viele der im Jahr 2022 in Deutschland begangenen 153 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)? 10. Wie viele der im Jahr 2023 in Deutschland begangenen 169 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 47) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)? 11. Wie viele der im Jahr 2024 in Deutschland begangenen 173 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 48) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich aufschlüsseln)? 12. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2020 in Deutschland begangenen 81 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 45) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)? 13. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2021 in Deutschland begangenen 92 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)? 14. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2022 in Deutschland begangenen 153 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)? 15. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2023 in Deutschland begangenen 169 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 47) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)? 16. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B. Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h. Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2024 in Deutschland begangenen 173 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 48) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)? Berlin, den 22. August 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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