Vorbemerkung der Fragesteller
Die hohe Zahl der Beauftragten der Bundesregierung und die damit verbundenen Kosten sind wiederholt Gegenstand öffentlicher Kritik gewesen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/beauftragte-bundesregierung-100.html). Medienberichten zufolge stiegen die Ausgaben für die Beauftragten und deren Stäbe von rund 49 Mio. Euro im Jahr 2020 auf nahezu 70 Mio. Euro im Jahr 2024; zugleich erhöhte sich die Zahl ihrer Mitarbeiter im gleichen Zeitraum von etwa 200 auf rund 300 (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-01/ampel-sonderbeauftragte-kosten-bsw). Ziel der vorliegenden Kleinen Anfrage ist es, einen systematischen Überblick über die Entwicklung der Anzahl der Bundesbeauftragten, der dem Geschäftsbereich zugeordneten Beschäftigten sowie der damit verbundenen Kosten seit dem Jahr 2000 zu gewinnen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Unter „Bundesbeauftragte der Bundesregierung“ (Fragen 1 bis 3) werden die Beauftragten der Bundesregierung, die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung (nachfolgend „Beauftragte“) verstanden (§ 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien – GGO).
Zu den Beauftragten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den (Personal-)Kosten hat die Bundesregierung bereits mehrfach im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens geantwortet. Auf die Antworten der Bundesregierung auf die
- Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14743
- Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/14538
- Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/8955
- Schriftliche Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/8575
- Schriftliche Frage 82 auf Bundestagsdrucksache 20/6865
- Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 20/6309
- Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/6259
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5251
- Schriftliche Frage 91 auf Bundestagsdrucksache 20/3987
- Schriftliche Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 20/3141
- Schriftliche Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/602
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2270
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/570
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/7966
- Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 16/801
- Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 16/349
- Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 15/5079
- Schriftliche Fragen 30 und 31 auf Bundestagsdrucksache 15/3897
- Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 15/2954
- Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 15/877
- Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 15/730
- Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 14/3984
wird verwiesen.
Für die Beantwortung der Fragen wurden Daten im Rahmen einer Ressortabfrage erhoben, da die erfragten Informationen nicht bzw. nur teilweise statistisch erfasst werden. Gemäß Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich und damit seine Personalverwaltung selbständig und unter eigener Verantwortung. Die erfragten Angaben liegen standardmäßig nicht in aufbereiteter Form vor. Die Erfassung der erbetenen Daten erfolgt nicht in allen Bundesbehörden über den gesamten Zeitraum der Abfrage in elektronischen Personalverwaltungssystemen. Zudem beziehen sich die erhobenen Daten unter anderem auch auf Beschäftigte, deren Daten innerhalb des von der Fragestellung erfassten Zeitraums in den elektronischen Personalverwaltungssystemen zu löschen waren.
Es ist angesichts der vorgenannten Umstände nicht möglich, sämtliche zur Beantwortung der Fragen notwendigen Daten zu erheben, da diese zum Teil aufgrund datenschutz- bzw. personalaktenrechtlicher Vernichtungs- und Löschungsfristen nicht mehr verfügbar sind. Darüber hinaus wurden in den jeweiligen Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten elektronische Personalverwaltungssysteme eingeführt, die eine automatisierte Auswertung ermöglichen. Bei deren Einführung fand eine Datenmigration in unterschiedlichem Maße statt, so dass in sehr unterschiedlichem Umfang und ab sehr unterschiedlichen Zeitpunkten automatisierbar auswertbare Daten in den jeweiligen Behörden vorliegen.
Ein Großteil des zu sichtenden Aktenbestandes müsste des Weiteren mittels einer intensiven Recherche händisch ermittelt werden. Angesichts der Betroffenheit aller Ressorts und des Umfangs der manuell zu sichtenden Unterlagen ist eine umfassende Beantwortung der Fragen, auch aufgrund deren Detailliertheit, nicht zumutbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Fragen auf bis in das Jahr 2000 zurückliegende und damit teilweise bereits mehrere Jahre abgeschlossene und ggf. auch ausgesonderte Vorgänge erstrecken, die ersichtlich nicht den Verantwortungsbereich der jetzigen Bundesregierung betreffen. Die Prüfung würde die damit beschäftigten Arbeitseinheiten derart belasten, dass die fristgemäße Erfüllung ihrer Fachaufgaben erheblich gefährdet wäre. Die vorgenannten Gründe führen dazu, dass zu bestimmten Fragen nicht durch alle Behörden die entsprechenden Daten vollumfänglich geliefert werden konnten.