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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erschleichen von Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln mittels gefälschter Sprach- und Kurszertifikate

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.10.2025

Aktualisiert

16.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/179724.09.2025

Erschleichen von Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln mittels gefälschter Sprach- und Kurszertifikate

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nachdem bereits in den letzten Jahren die Zahl der Einbürgerungen massiv von 168 000 im Jahr 2022 auf 292 000 im Jahr 2024 angestiegen ist (www.deutschlandfunk.de/einbuergerungen-erreichen-2024-hoechststand-100.html), zeichnet sich auch für das laufende Jahr 2025 eine weitere Steigerung ab (www.bild.de/politik/inland/so-viele-wie-nie-zuvor-immer-mehr-migranten-werden-deutsche-686be07198601a3392661364).

Nunmehr verdichten sich die Indizien, dass Einbürgerungen und auch Aufenthaltstitel in erheblichem Umfang mittels gezielter Täuschung der Behörden erlangt werden. So soll es nach Medienberichten einen bundesweiten professionell betriebenen Handel mit gefälschten Zertifikaten über die erfolgreiche Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen geben, welche dazu genutzt werden, die deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel rechtswidrig zu erlangen. Die gefälschten Zertifikate werden offensiv auf Social-Media-Kanälen beworben und finden offenbar zahlreiche Abnehmer. Offizielle Zahlen über das Ausmaß erschlichener Einbürgerungen liegen nicht vor, doch wird von einer in die Tausende gehenden Dunkelziffer ausgegangen. Zur Verifizierung vorgesehene QR-Codes leiten, soweit die Zertifikate gefälscht sind, auf ihrerseits professionell gefälschte Seiten der Aussteller weiter. Gleichfalls gefälscht werden Wasserzeichen als Erkennungsmerkmal echter Zertifikate. Die durch die zunehmende Zahl an Einbürgerungsanträgen ohnedies überlastete Verwaltung ist im Regelfall nicht in der Lage, diese Fälschungen zu erkennen (vgl. zu allem www.n-tv.de/politik/Betrugsmasche-oeffnet-Weg-zum-deutschen-Pass-article26018227.html und Bericht des Stern „Deutsch auf Bestellung“ vom 11. September 2025, https://prarchiv.bundestag.btg/PressDok/pressmap.html;sessionid=B78A02979C860818A36F0683?id=4673).

Bereits vor den aktuellen Medienberichten über die Nutzung gefälschter Zertifikate hat das Bundesministerium des Innern (BMI) in einem Rundschreiben vom 18. August 2025 („Persönliche Vorsprachen von Antragstellern im Einbürgerungsverfahren, Änderung der Nr. 10 Randnummer 51 und Nr. 11 Randnummer 36 der AH StAG des BMI vom 1. Mai 2025“, Aktenzeichen VII5. 20102/10#2 und VII5. 20102/11#1) an die Einbürgerungsbehörden der Länder eine intensivere Überprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen angemahnt, welche insbesondere auch im Wege der persönlichen Vorsprache der Antragsteller erfolgen müsse. Bezug genommen wird auf Berichte der Behörden über immer mehr Fälle, in denen die Antragsteller kein Verständnis von den Inhalten der abzugebenden Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben und zudem nicht die Sprachkenntnisse aufweisen, welche ihnen in den vorgelegten Zertifikaten über das Niveau B1 bescheinigt werden. Letzteres belegt aus Sicht der Fragesteller, dass die Zertifikate entweder von den Kursanbietern zu Unrecht ausgestellt oder von dritter Seite gefälscht wurden.

Der Vizevorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, fordert angesichts des jetzt bekannt gewordenen möglichen Ausmaßes der Nutzung gefälschter Zertifikate ein Moratorium bei Einbürgerungen und der Verleihung von Aufenthaltstiteln sowie eine umfassende Überprüfung der in den letzten ein bis zwei Jahren vorgelegten Zertifikate (www.n-tv.de/politik/Einbuergerungen-und-die-Aufenthalts-Vergabe-muessen-pausieren--article26018464.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Seit wann hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die rechtswidrige Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft und von Aufenthaltstiteln mittels gefälschter Zertifikate über Sprach- und Integrationskurse?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das aktuelle Ausmaß des Gebrauchs dieser gefälschten Zertifikate, die Entwicklung dieses Kriminalitätsphänomens in den letzten Jahren, die Zahl der auf dieser Grundlage erfolgten Einbürgerungen und die Modi Operandi der Anbieter und Nutzer solcher gefälschter Zertifikate?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob der Handel mit gefälschten Zertifikaten auch der Organisierten und der Clan-Kriminalität zuzurechnen ist?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang wann ergriffen, um die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sowie von Aufenthaltstiteln mithilfe gefälschter Zertifikate zu verhindern?

5

Welche zusätzlichen Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für erforderlich, um dieser offenbar nach wie vor weitverbreiteten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) kriminellen Praxis Einhalt zu gebieten?

6

Gehen Bundesbehörden (gegebenenfalls in Kooperation mit Landesbehörden) gegen Social-Media-Betreiber, deren Angebote genutzt werden, um gefälschte Zertifikate zu bewerben und zu verkaufen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), vor, und wenn ja, welche Maßnahmen sind im Jahr 2024 und im laufenden Jahr gegen welche Anbieter ergriffen worden?

7

Welche Vorgaben gibt es seitens des Bundes hinsichtlich der fälschungssicheren Gestaltung von Sprach- und Integrationszertifikaten gegenüber den Ausstellern solcher Zertifikate?

8

Welche Prüfungsschritte sind seitens der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um rechtssicher zu erkennen, dass vorgelegte Zertifikate nicht gefälscht sind?

9

Lässt sich ein Wasserzeichen, das die Echtheit des Zertifikats gew��hrleisten soll, auch in einem digitalen Einbürgerungsverfahren überprüfen, oder muss die Einbürgerungsbehörde das Originaldokument sichten, um die Echtheit des Wasserzeichens prüfen zu können?

10

Wie kann ausgeschlossen werden, dass Behördenmitarbeiter nach Nutzung des QR-Codes in gefälschten Zertifikaten die daraufhin erscheinenden, ebenfalls gefälschten Seiten (Homepages) der Aussteller für echt halten, und welcher Grad an Schulung und Kenntnis ist erforderlich, um die entsprechenden Seiten als gefälscht zu erkennen?

11

Sind die Vorgaben in dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern an die Länderbehörden, in jedem Fall vor Einbürgerungen ein persönliches Gespräch mit den Antragstellern zwecks Prüfung ihrer Verfassungstreue und ihrer Sprachkenntnisse zu führen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), verbindlich oder angesichts der Vollzugszuständigkeit der Bundesländer lediglich Empfehlungen?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer, in denen die Vorgaben (weiterhin) nicht umgesetzt werden, und um welche Bundesländer handelt es sich hierbei?

12

Hält die Bundesregierung es im Lichte der Berichte über den systematischen Einsatz von gefälschten Zertifikaten, welche von den Behörden oftmals nicht als solche erkannt werden, für geboten, ein Moratorium bei Einbürgerungen und der Erteilung von Aufenthaltstiteln zu verhängen, bis eine Kontrollpraxis etabliert ist, welche die Gewähr bietet, dass Fälschungen im Regelfall erkannt werden, und wenn nein, warum nicht?

13

Hält die Bundesregierung es im Lichte der Berichte über den systematischen Einsatz von gefälschten Zertifikaten für geboten, bereits erteilte Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel ab einem bestimmten Stichtag noch einmal stichprobenweise oder umfassend im Hinblick auf die Echtheit der dabei vorgelegten Zertifikate zu überprüfen, und wenn nein, warum nicht?

14

Hält die Bundesregierung es angesichts der zahlreichen im Raum stehenden Betrugsfälle politisch für geboten, bei den wichtigsten Ausstellern der Zertifikate einen Abgleich der dort gespeicherten Namen der erfolgreichen Kursteilnehmer mit den von den Behörden gespeicherten Namen der Antragsteller auf Einbürgerung bzw. Aufenthaltstitel, die ein Zertifikat des jeweiligen Ausstellers vorgelegt haben, vorzunehmen, um die Echtheit der in der Vergangenheit eingereichten Zertifikate in größerem Umfang zu verifizieren, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. September 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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