Evaluation der mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr
der Abgeordneten Gerold Otten, Hannes Gnauck, Heinrich Koch, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 des Abgeordneten Jan Ralf Nolte (Bundestagsdrucksache 20/7519, S. 61) werden die Auslandseinsätze der Bundeswehr regelmäßig im Zusammenhang mit den Mandatsverlängerungen evaluiert. „Zudem“, wie es in der Antwort heißt, wollte die vorherige Bundesregierung „ein Konzept für eine regelmäßige Evaluierung aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“ erarbeiten.
Auf eine ähnliche Mündliche Frage der Abgeordneten Sara Nanni erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Nils Schmid, dass die Bundesregierung nur „im Zuge von Mandatsverlängerungen in ressortgemeinsamer Abstimmung“ Mandate dahin gehend evaluiert, „inwiefern der jeweils erteilte Auftrag erreicht und Ressourcen ausreichend sowie zweckmäßig eingesetzt werden“ (Plenarprotokoll 21/13, S. 1086, Antwort auf die Mündliche Frage 13).
In einem 2015 erarbeiteten Kommissionsbericht („Unterrichtung durch die Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen“, Bundestagsdrucksache 18/5000) wird auf S. 26 festgehalten, welche Bedeutung eine regelmäßige Unterrichtung über die Vorkommnisse in den Einsatzgebieten für eine nachhaltige politische Unterstützung hat. Hervorgehoben wird die sogenannte UdP, die „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr“. Diese Unterrichtung erfolgt im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Zugleich enthält das Parlamentsbeteiligungsgesetz in seinen Erläuterungen zu § 6 (Unterrichtungspflicht) den Passus, dass die Bundesregierung neben der regelmäßigen Unterrichtung über die Entwicklungen im Einsatzgebiet jährlich bilanzierende Gesamtberichte zu den Einsätzen vorlegen solle. Das geschah aus nach Auffassung der Fragesteller fadenscheinigen Gründen bis 2024 zunächst gar nicht (siehe Bundestagsdrucksache 16/3740, S. 2 und 4 f.) und erstmalig mit der Bundestagsdrucksache 20/12075.
Aus Sicht der Fragesteller ist es wünschenswert, wenn die Bundesregierung nicht erst im Vorfeld der Mandatsverlängerungen Überlegungen zur etwaigen Anpassung bei Auslandseinsätzen trifft, sondern regelmäßig gemäß einem Konzept, wie es der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Andreas Michaelis gegenüber dem Abgeordneten Jan Ralf Nolte angedeutet hat. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Nils Schmid wirft für sie aber einige Fragen zum Umgang der gegenwärtigen Regierung mit Bundeswehrmandaten sowie danach auf, ob der 2024 eingeschlagene Weg fortgesetzt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wurde das vom Staatssekretär Andreas Michaelis (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) angedeutete „Konzept für eine regelmäßige Evaluierung aller laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr“ überhaupt erarbeitet (wenn ja, bitten die Fragesteller um Mitteilung und Weiterleitung an den Deutschen Bundestag)?
Wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wer hatte die Federführung bei der Erarbeitung dieses Konzepts?
Warum, wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wird dieses Konzept (siehe die Aussage des Staatssekretärs Dr. Nils Schmid in der Vorbemerkung der Fragesteller) von der neuen Bundesregierung nicht fortgeführt?
Wer ist an der in der genannten „ressortgemeinsamen Abstimmung“ (Antwort Dr. Nils Schmid, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) beteiligt, und wer übernimmt die Federführung?
Anhand welcher Analysen und Expertisen finden die ressortgemeinsamen Abstimmungen (siehe Frage 4) statt?
Betrachtet es die Bundesregierung als ausreichend, nur im Zusammenhang mit anstehenden Mandatsverlängerungen Auslandseinsätze der Bundeswehr zu evaluieren (bitte begründen)?
Finden abseits der ressortübergreifenden Abstimmungen im Vorfeld anstehender Mandatsverlängerungen weitere regelmäßig ressortübergreifende Zusammenkünfte zur Analyse einzelner Auslandseinsätze statt, und wenn ja, wer ist daran beteiligt?
Werden in diesem Zusammenhang (siehe Frage 7) Analysen erstellt und dem Deutschen Bundestag zugleitet, und wenn nein, warum nicht?
Warum erachtet die Bundesregierung, wie die Fragesteller es auffassen, es für unnötig, jährlich bilanzierende Gesamtberichte zu den Einsätzen vorzulegen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Aussage von Dr. Nils Schmid)?
Wird die Bundesregierung unter der Leitung des Bundeskanzlers Friedrich Merz den von der vorherigen Bundesregierung eingeschlagenen Weg fortsetzen und dem Deutschen Bundestag fortan jährlich einen Bericht zur Evaluierung der laufenden mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr vorlegen, und wenn nein, warum nicht?
Warum werden die Unterrichtungen des Parlaments nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Unter welchen inhaltlichen Modifizierungen hinsichtlich des Sicherheitsbedürfnisses der Bundesrepublik Deutschland sieht es die Bundesregierung als vertretbar an, diese Unterrichtungen („UdP“) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?