Sexualdelikte gegen Kinder – Gesetzeslage, Statistik und internationale Ermittlungsstrukturen
der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm, Claudia Weiss, Johann Martel, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 21. August 2025 stellten der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CDU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ vor (vgl. www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/2024/BLBSexualdelikte_2024.html). Die Bundesregierung spricht dabei von stabilen oder rückläufigen Fallzahlen. In dem Bericht wird auf weitgehend stabile Fallzahlen verwiesen. Zugleich weisen Fachverbände darauf hin, dass die Statistik nicht das gesamte Ausmaß der Problematik widerspiegelt und insbesondere durch gesetzliche Änderungen beeinflusst sein könnte (www.kindervertretung.de/de/presse/pressemitteilungen/sexualdelikte-zum-nachteil-von-kindern-rueckgang-der-zahlen-taeuscht-ueber-tatsaechliche-lage-hinweg/2025-08-20/360/).
Zwischen 2023 (16 375 Fälle) und 2024 (16 354 Fälle) blieb die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs nahezu unverändert (Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024, S. 5).
Im Vergleich zu 2019 ist jedoch ein Anstieg bei den unter 14-Jährigen zu verzeichnen: Damals wurden 15 701 Opfer erfasst, 2024 waren es 18 085, was einem Zuwachs von rund 15,2 Prozent entspricht. Dies zeigt, dass die Fallzahlen langfristig betrachtet eine tendenziell steigende Entwicklung aufweisen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38415/umfrage/sexueller-missbrauch-von-kindern-seit-1999/).
Im Bereich der Kinderpornografie verzeichnet das Lagebild von 2023 auf 2024 einen Rückgang der registrierten Fälle um 5,2 Prozent (von 45 191 auf 42 854 Fälle). Im selben Zeitraum wurde am 16. Mai 2024 eine Gesetzesänderung beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat und durch die der Besitz von Missbrauchsdarstellungen von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft wurde (Bundeslagebild Sexualdelikte 2024, S. 16).
Die starke Abhängigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden von Hinweisen der US-amerikanischen Institution National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) ist aus Sicht der Fragesteller besorgniserregend. Bereits heute basiert ein erheblicher Teil der Aufklärung auf diesen Meldungen. Der ansteigende Trend der beim BKA eingehenden Hinweise durch das NCMEC hat sich im Jahr 2024 fortgesetzt. Etwas mehr als die Hälfte der Hinweise (2024: 106 353 Hinweise, 2023: 89 336 Hinweise) waren nach deutschem Recht strafrechtlich relevant (Bundeslagebild Sexualdelikte 2024, S. 17 f.).
Sollte es künftig zu einer Reduzierung oder gar einem Wegfall dieser Kooperation kommen, ist aus Sicht der Fragesteller zu befürchten, dass die Aufklärungsquote im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen deutlich zurückgehen wird. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller dringender Handlungsbedarf, um unabhängige nationale Strukturen aufzubauen, die eine eigenständige und nachhaltige Sicherstellung der Ermittlungsfähigkeit gewährleisten.
Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten sind im Vergleich zum Vorjahr um über 8 Prozent gestiegen. Die Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus, fordert im Internet die Einrichtung sogenannter Safe Spaces – digitaler, altersgerechter Räume mit technischen Schutzmechanismen, in denen Erwachsene keinen Zugang haben. Alarmierend sind besonders Phänomene wie Cybergrooming, Sextortion, Livestreaming, Deepfakes oder Taschengeld-Dating über sogenannte Sugardaddy-Plattformen (https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1061).
Aus Sicht der Fragesteller werden im Bereich der Dunkelfeldforschung die Prävention, Medienbildung und Forschung vernachlässigt. In einer ersten nationalen Dunkelfeldstudie wurden im Juni 2025 die Ergebnisse veröffentlicht. Für die bundesweite repräsentative Studie wurden insgesamt 10 000 Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren schriftlich kontaktiert. Die Studie wurde vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit initiiert. 12,7 Prozent der Befragten gaben an, mindestens einmal im Kinder- und Jugendalter von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen zu sein. Die Studie wurde „mit Eigenmitteln der wissenschaftlichen Institute sowie finanzieller Unterstützung der Weißer Ring-Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch sowie des Kinderschutzbunds finanziert“ (https://kinderschutzbund.de/dunkelfeldstudie-fast-13-prozent-erlebten-sexualisierte-gewalt-im-kinder-und-jugendalter/, www.deutschlandfunk.de/sexualisierte-gewalt-kinder-jugendliche-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die deutliche Zunahme von Fällen sexuellen Missbrauchs, bezogen auf die letzten fünf Jahre, bei Kindern unter 14 Jahren, und welche speziellen Schutzmaßnahmen sind für diese Altersgruppe ggf. geplant?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Zahlen in dem Bereich der Kinderpornografie von 2023 auf 2024 um 5,2 Prozent und der Gesetzesänderung, die den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Reform 2024 Verfahren wegen § 184b des Strafgesetzbuchs (StGB) nach den §§ 153 oder 153a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt?
Wie viele Verfahren, die nach alter Rechtslage vor Gericht verhandelt worden wären, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mai 2024 per Strafbefehl eingestellt?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um eine mögliche Reduzierung oder das Auslaufen der Kooperation mit der US-amerikanischen Institution NCMEC zu kompensieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer eigenen nationalen Meldestelle nach Vorbild des NCMEC, und wenn nein, weshalb nicht?
Prüft die Bundesregierung die gesetzliche Verankerung und technische Umsetzung von „Safe Spaces“ auf Plattformen und mobilen Endgeräten, wenn ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand, und welche finanziellen Mittel sind für eine Umsetzung eingeplant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche finanziellen Mittel wurden seit 2020 für die Dunkelfeldforschung zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bereitgestellt?
Haben die Initiatoren der Dunkelfeldforschung beim Bundesministerium des Innern oder bei einem anderen Bundesministerium die Finanzierung oder Mitfinanzierung der Studie beantragt, und wenn ja, warum wurde keine solche gewährt?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Bereiche Prävention, Medienbildung und Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt künftig dauerhaft abzusichern (z. B. gesetzliche Verankerung; dauerhafte Förderstrukturen; Verstetigung bislang projektgebundener Initiativen; fest eingeplante Haushaltsmittel)?
Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der laufenden Verhandlungen der EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein (CSAM-Verordnung, sogenannte Chatkontrolle)?