Kommunale Aufgaben und Ausgaben durch Entscheidungen des Bundes (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14003)
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, Olaf Hilmer, Otto Strauß, Volker Scheurell, Bastian Treuheit, Rocco Kever, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Kommunen verzeichneten im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Mrd. Euro. Es ist das höchste seit der deutschen Wiedervereinigung und mehr als eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html). Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, spricht sogar von der „größten kommunalen Finanzkrise im Nachkriegsdeutschland“ (www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/groesste-kommunale-finanzkrise-im-nachkriegsdeutschland).
Die Kommunen müssen immer mehr Geld für Aufgaben ausgeben, die ihnen der Bund aufbürdet, ohne für die Kosten aufzukommen (Bundestagsdrucksache 20/14003). Es sind vor allem die Sozialausgaben, welche die kommunalen Haushalte schwer belasten. Sie sind im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um 11,7 Prozent oder 8,9 Mrd. Euro gestiegen und beliefen sich insgesamt auf 84,5 Mrd. Euro (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html). Insbesondere die Landkreise sind davon betroffen (www.landkreistag.de/themen/kreisfinanzen/3426-kreisfinanzen-2023-2024). Allein die Ausgaben für Bürgergeld an ukrainische Geflüchtete kosten die kommunale Ebene mittlerweile über 8 Mrd. Euro (www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/3450-dramatisches-rekorddefizit-der-kommunen). In den letzten 15 Jahren haben sich die Sozialausgaben verdoppelt (www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-final.pdf?cid=1b2m, S. 6).
Zudem geraten die Städte, Gemeinden und Landkreise durch die Vorgaben der Bundesregierung zum „Klimaschutz“ weiter unter Druck. Um die „Klimaneutralität“ bis zur Mitte des Jahrhunderts zu erreichen, sind kommunale Investitionen in Höhe von schätzungsweise rund 150 Mrd. Euro nötig. Auf die Kommunen entfallen damit bis zum Jahr 2045 mindestens 5,8 Mrd. Euro jährlich (www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2023-und-ausblick-2024/bilanz-23-24-final-web.pdf?cid=y9a, S. 17).
Angesichts dieser Pflichtaufgaben wies der Deutsche Städte- und Gemeindebund immer wieder auf Investitionsbedarfe in Höhe von 1 Bill. Euro für die nächsten zehn Jahre hin (www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/deutschlands-kommunen-leben-von-der-substanz-investitionsstau-immer-groesser/). Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher nicht nur eine bessere Finanzausstattung, sondern auch die Reduzierung von Aufgaben und den Abbau von zu hohen Standards (www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-156.pdf, S. 7). Insbesondere wird immer wieder die Einhaltung des Konnexitätsprinzips eingefordert: Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, muss auch die Kosten tragen – „wer bestellt, der zahlt!“ (vgl. www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-final.pdf?cid=1b2m, S. 22).
Die die Koalition tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu die Umsetzung folgender Ziele vorgenommen: „Mit einem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen werden wir die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken und eine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik vornehmen. […] Wir orientieren uns am Grundsatz der Veranlassungskonnexität – »Wer bestellt, bezahlt«, das gilt auch für Verwaltungs- und Personalaufwände. Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen. Das heißt, wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen. […] Wir wollen eine deutliche Entlastung der Kommunen erreichen und werden gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit den Kommunen Lösungen erarbeiten, um die Ausgabendynamik zu durchbrechen. Dabei werden wir auch Verwaltungsverfahren verbessern, um Bürokratie abzubauen und kommunale Kosten zu senken. Es bedarf eines Monitorings unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände zur Anpassung der Standards, auch im Hinblick auf Überregulierung und zeitgemäße Umsetzbarkeit. Wo sinnvoll und möglich, wollen wir mehr Flexibilität und Spielräume vor Ort schaffen, ohne das gesetzgeberische Ziel zu konterkarieren“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 113 ff.).
Die Fragesteller nehmen diese Ziele der Bundesregierung zum Anlass, erneut nach den kommunalen Aufgaben und Ausgaben durch Entscheidungen des Bundes zu fragen und damit an die entsprechende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14003 aus der 20. Wahlperiode anzuknüpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Entscheidungen des Bundes, verstanden als formelle und materielle Gesetze des Bundes, die durch den Bundesgesetzgeber, die Bundesregierung oder das jeweilige Bundesministerium erlassen worden sind, die allgemein verbindlich sind, sowie solche, die Einzelfallentscheidungen darstellen, als auch solche Entscheidungen, die zu Mindereinnahmen, zu einmaligen geringfügigen Belastungen oder bei entstehenden Be- und Entlastungen netto zu Entlastungen der Kommunen führen und schließlich auch Entscheidungen, die die Kommunen nur mittelbar treffen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14003, S. 4), führten bzw. führen seit einschließlich der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu kommunalen Aufgaben und Ausgaben (bitte ausführen, begründen und nach Zeitpunkt des Beschlusses aufführen)?
a) Wie lautet jeweils die förmliche Bezeichnung dieser Entscheidung (des Gesetzes, der Verordnung etc.)?
b) Welcher formalen Art ist die Entscheidung (Gesetz, Verordnung etc.), und auf welcher rechtlichen Grundlage steht diese jeweils?
c) Welches Ziel und welchen Zweck hat diese Entscheidung jeweils?
d) Welchen Zeitraum betrifft diese Entscheidung jeweils?
e) Sind Entscheidungen, vor dem etwaigen Ablauf ihres zeitlichen Rahmens, zurückgenommen worden (bitte ggf. ausführen und begründen)?
f) Sind Entscheidungen über ihr voraussichtliches Ende hinaus verlängert worden (bitte ggf. ausführen und begründen)?
Plant die Bundesregierung weitere Entscheidungen im Hinblick auf Frage 1, und wenn ja, welche, und mit welchen voraussichtlich anfallenden Kosten?
Von welchen finanziellen Kosten ging die Bundesregierung im Hinblick auf Frage 1 jeweils aus, und worauf kann sie sich dahin gehend berufen?
a) Welche Kosten sind jeweils tatsächlich bisher angefallen, etwa weil sich die tatsächlichen Kosten anders entwickelt haben als zu der Zeit der Finanzierungsvereinbarung (vgl. https://kommunal.de/Buergermeister-Resolution-Finanzen-Bund, bitte eine Vergleichbarkeit zur übergeordneten Frage 3 schaffen)?
b) Warum findet eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen nur in „Einzelfällen“ und „nachträglich“ statt, angesichts der Antworten zu den Fragen 3a und b auf Bundestagsdrucksache 20/14003?
c) Nach welchen konkreten und dokumentierten Kriterien wird ein solcher „Einzelfall“ definiert, der eine „nachträgliche“ Überprüfung auslöst, und bei welchen Entscheidungen wurde eine solche Überprüfung durchgeführt, angesichts der Antworten zu den Fragen 3a und b?
d) In welche Ausgabearten der Kommunen fallen diese Kosten nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. www.landkreistag.de/images/stories/themen/Kreisfinanzen/230718_BV_Prognose__Tabelle_Flaechenlaender_2021_bis_2026.pdf)?
e) Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die anfallenden Kosten mit den Einlassungen der kommunalen Spitzenverbände (z. B. deren Stellungnahmen) jeweils empirisch valide Erkenntnisse gesammelt, angesichts der Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche (bitte ausführen und begründen)?
f) Wendet die Bundesregierung ein standardisiertes Verfahren an, wenn im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens die Kostenschätzungen der kommunalen Spitzenverbände in deren Stellungnahmen signifikant von den Schätzungen der Bundesregierung abweichen, um diese Diskrepanz vor Verabschiedung des Gesetzes aufzulösen, und kann die Bundesregierung konkrete Beispiele benennen, bei denen sie ihre ursprüngliche Kostenschätzung aufgrund der Einwände der kommunalen Spitzenverbände nach oben korrigiert hat (bitte ausführen und begründen)?
g) In welcher Höhe und auf welche Weise wurden die Kosten durch den Bund jeweils finanziert?
h) Werden die gegenwärtig jeweils anfallenden Kosten (im Vergleich zu einem Zeitpunkt vor der jeweiligen Entscheidung) nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vollständig finanziert (bitte nach Trägern der Kosten aufschlüsseln, bitte ausführen und begründen)?
i) Welche Nettobelastungen entstehen den föderalen Ebenen durch die einzelnen bundesrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung etwaiger Aufgabenübertragungen und Mehrbelastungsausgleiche durch die Länder sowie durch etwaige Finanzierungsbeiträge des Bundes (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14003, S. 8; bitte ausführen und begründen)?
j) Welche Gründe führt die Bundesregierung für die wiederholte Nichtquantifizierbarkeit der Kosten an, angesichts des wiederkehrenden Vermerks in Tabelle 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14003, die finanzielle Belastung für die Kommunen sei „nicht bezifferbar“, und erachtet die Bundesregierung den Erlass von Gesetzen mit unbezifferbaren finanziellen Folgen für die Kommunen als vereinbar mit den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung und dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Konnexitätsprinzip (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Von welchem etwaigen Personalaufwuchs ging die Bundesregierung im Hinblick auf Frage 1 jeweils aus, und worauf kann sie sich dahin gehend berufen?
a) Welcher Personalaufwuchs ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils tatsächlich notwendig geworden?
b) Hat die Bundesregierung im Hinblick auf den anfallenden Personalaufwuchs mit den Einlassungen der kommunalen Spitzenverbände (z. B. deren Stellungnahmen) jeweils empirisch valide Erkenntnisse gesammelt, angesichts der Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche (bitte ausführen und begründen)?
c) Wird der gegenwärtig jeweils notwendige Personalaufwuchs (im Vergleich zu einem Zeitpunkt vor der jeweiligen Entscheidung) nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vollständig finanziert (bitte aufschlüsseln nach Trägern der Kosten, ausführen und begründen)?
Von welchem etwaigen Flächenverbrauch (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw03-pa-klimaschutz-windenergieausbau-1037790; https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/58/VO) ging die Bundesregierung im Hinblick auf Frage 1 jeweils aus, und worauf kann sie sich dahin gehend berufen?
a) Welcher Flächenverbrauch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils tatsächlich notwendig geworden?
b) Hat die Bundesregierung im Hinblick auf den anfallenden Flächenverbrauch mit den Einlassungen der kommunalen Spitzenverbände (z. B. deren Stellungnahmen) jeweils empirisch valide Erkenntnisse gesammelt, angesichts der Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche (bitte ausführen und begründen)?
c) Wird der gegenwärtig jeweils notwendige Flächenverbrauch (im Vergleich zu einem Zeitpunkt vor der jeweiligen Entscheidung) nach Auffassung der Bundesregierung jeweils vollständig vom Bund kompensiert (bitte ausführen und begründen)?
Werden die Kommunen im Hinblick auf Frage 1 durch den Bund unterstützt, oder plant die Bundesregierung dies im Rahmen der Ziele des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) unabhängig von etwaigen Hilfen in den Bereichen Finanzen, Personalaufwuchs und Flächenverbrauch, und wenn ja, inwiefern (bitte gegebenenfalls ausführen und in verschiedene Unterstützungsleistungen, Unterstützungsstellen aufschlüsseln)?
Welchen Zielen und Unterzielen dienen die Entscheidungen im Hinblick auf Frage 1 jeweils im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele bzw. die Umsetzung der Agenda 2030, und welche Indikatoren sind diesen Entscheidungen jeweils zugeordnet (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/14003; bitte ausführen und begründen)?
Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis, ob die Umsetzung der Entscheidungen im Hinblick auf Frage 1 für die Kommunen priorisiert, flexibel gestaltet oder freiwillig ist, angesichts ihrer Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/14003 und angesichts ihrer Ziele im Koalitionsvertrag (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen und jeweils begründen)?
Welche Angelegenheiten sind nach Auffassung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/14003), angesichts der Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen und begründen)?
a) Wie sind diese nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf ihre geschichtliche Entwicklung und historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung bestimmt, und haben diese entsprechend einen Wandel erfahren (bitte ausführen und begründen)?
b) Welche Aufgaben sind für das Bild der typischen Gemeinde typisch, und zählen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fluchtzuwanderung und dem Klimaschutz dazu (bitte ausführen und begründen)?
Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung angesichts der Ziele des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) der Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Fähigkeit der Kommunen, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und durch welche etwaigen Maßnahmen verleiht sie diesem Stellenwert Ausdruck?
Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des angekündigten „Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bereits ergriffen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken?
Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung des Zukunftspakts (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie erfolgt die angekündigte umfassende Aufgaben- und Kostenkritik im Detail, und welche Kriterien werden dabei angewendet (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat die Bundesregierung einen Abbau von Aufgaben und Standards vor, und wenn ja, in welchem Umfang (vgl. www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-156.pdf, S. 7, bitte ausführen und begründen)?
Welche Ergebnisse oder Zwischenergebnisse liegen im Hinblick auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und die Entlastung der Kommunen von Aufgaben und Kosten bereits vor?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Konnexitätsprinzip bei neuen oder ausgeweiteten Aufgaben tatsächlich umgesetzt wird, insbesondere auch bei Verwaltungs- und Personalaufwänden (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen und begründen)?
Welche Mechanismen oder Verfahren existieren, um die vollständige Finanzierung kommunaler Mehrausgaben durch Bundesgesetze oder Maßnahmen sicherzustellen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wie wird die Wirksamkeit dieser Mechanismen überprüft und gegebenenfalls nachgesteuert?
b) Welche konkreten Kontrollmechanismen wendet der Bund an, um sicherzustellen, dass Finanzmittel, die er den Ländern zum Ausgleich für bundesrechtlich verursachte Aufgaben zur Verfügung stellt, nachweislich und in vollem Umfang bei den Kommunen ankommen?
c) Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, einen „Konnexitätsprüfungsausschuss“ einzurichten (Kommunaler Finanzreport 2025, Bertelsmann Stiftung, S. 93: https://difu.de/publikationen/2025/kommunaler-finanzreport-2025) eine Meinung gebildet, und wenn ja, welche (bitte begründen)?
Wie wird die Ausgabendynamik auf kommunaler Ebene gemessen, und welche Maßnahmen wurden zur Durchbrechung dieser Dynamik eingeleitet (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Verwaltungsverfahren wurden bereits verbessert oder vereinfacht, um Bürokratie abzubauen und kommunale Kosten zu senken (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gibt es konkrete Zielvorgaben oder Kennzahlen für den Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene, und wie werden diese überwacht (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie ist das Monitoring zur Anpassung der Standards organisiert, insbesondere unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Standards wurden bereits überprüft oder angepasst, um Überregulierung zu vermeiden und die Umsetzbarkeit vor Ort zu verbessern (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
In welchen Bereichen wurden den Kommunen bereits mehr Flexibilität und lokale Gestaltungsspielräume eingeräumt (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wird sichergestellt, dass diese Flexibilität nicht zu einer Verwässerung gesetzlicher Ziele führt, sondern tatsächlich die Handlungsfähigkeit vor Ort stärkt (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?