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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Chancenkarte Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/692)

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.10.2025

Aktualisiert

06.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/196302.10.2025

Chancenkarte Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/692)

der Abgeordneten René Springer, Tobias Matthias Peterka, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Peter Bohnhof, Achim Köhler, Thomas Stephan, Bernd Schuhmann, Jan Feser, Sascha Lensing, Lars Haise, Dr. Daniel Zerbin, Hans-Jürgen Goßner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Chancenkarte wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2024 nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eingeführt. Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Chancenkarte Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/486) hat die Bundesregierung am 27. Juni 2025 auf Bundestagsdrucksache 21/692 geantwortet. Dabei zeigte sich, dass zahlreiche Daten zur tatsächlichen Nutzung und Wirkung der Chancenkarte entweder nicht erhoben werden oder sich nicht aus den vorhandenen Statistiken ablesen lassen. Daraus ergeben sich weitere Fragen für die Fragesteller.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass lediglich der „Standort der Auslandvertretung, bei der der Antrag [für die Chancenkarte] gestellt wurde“ erfasst wird (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/692), in Zukunft eine Erfassung von Personenmerkmalen der Chancenkartenantragsteller wie Alter, Geschlecht, Schulbildung oder Herkunftsland, und wenn ja, welcher Behörde wird die Datenerhebung sowie die Datenauswertung obliegen?

2

Plant die Bundesregierung, die Datenerfassung so anzupassen, dass eine Unterscheidung zwischen Chancenkarteninhabern, die als Fachkräfte nach § 18 Absatz 3 AufenthG gelten, und solchen, die über das Punktesystem (§ 20b AufenthG) qualifiziert sind, künftig möglich ist, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll diese Datenerfassung starten?

3

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um valide Daten zur Einreise von Personen mit Chancenkarte zu erheben, weil diese derzeit im Ausländerzentralregister (AZR) nicht verlässlich abgebildet sind?

4

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung – etwa durch Selbstauskünfte, Angaben im Rahmen von Anträgen auf Verlängerung oder Daten der Bundesagentur für Arbeit – zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme von Chancenkarteninhabern (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitstelle, nach Branche und Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte aufschlüsseln)?

5

Wie viele Chancenkarteninhaber konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitstelle, nach Branche und Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte aufschlüsseln)?

6

Wie ist die prozentuale Verteilung der Chancenkarteninhaber zwischen Akademikern und sonstigen Berufen (insbesondere Handwerk), und wie ist die jeweilige Verteilung bei denjenigen, die in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten?

7

In wie vielen Fällen wurde der Aufenthalt von Chancenkarteninhabern über die Geltungsdauer hinaus verlängert, und zu welchen Zwecken erfolgte dies jeweils?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, in denen Chancenkarteninhaber nach Einreise ein Asylverfahren beantragt haben, und wenn ja, wie viele?

9

Plant die Bundesregierung, künftig statistisch zu erfassen, in welchem Umfang Familiennachzug zu Chancenkarteninhabern erfolgt, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll diese Datenerfassung starten?

10

In wie vielen Fällen wurden trotz des entsprechenden Verbots Sozialleistungen vonseiten der Inhaber der Chancenkarte bezogen (bitte unterteilt nach einzelnen Arten von Sozialleistungen und unter Nennung des Gesamtkostenumfangs aufschlüsseln)?

11

Weshalb ist die Evaluierung der Chancenkarte erst nach drei Jahren vorgesehen, und weshalb wurden keine jährlichen Zwischenberichte eingeplant?

12

Welche Kennzahlen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Evaluierung der Chancenkarte einfließen (z. B. Beschäftigungsquote, Qualifikationsniveau der aufgenommenen Beschäftigungen, Rückkehrquote, Zahl der Folgeaufenthaltstitel, Zahl der Familiennachzüge, Belastungen der Verwaltung), insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bundesregierung weder Daten zum Familiennachzug von Chancenkarteninhabern (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/692) noch Daten zur Aufnahme einer unbefristeten Beschäftigung von Chancenkarteninhabern (vgl. Antwort zu Frage 5, ebd.) oder „valide Erkenntnisse“ zur Einreise von Personen vorliegen, denen die Chancenkarte bewilligt wurde (vgl. Antwort zu Frage 4, ebd.)?

13

Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die Chancenkarte im Lichte der bisherigen Erfahrungen zeitnah nachzuschärfen (z. B. hinsichtlich Sprachvoraussetzungen, Anforderungen an den Lebensunterhalt oder Beschränkungen des Familiennachzugs), und wenn ja, welche Nachschärfungen sollen konkret vorgenommen werden?

Berlin, den 24. September 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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