Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1055)
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Achim Köhler, Johann Martel, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD förderte die Bundesregierung u. a. mit Laufzeit von Juli 2024 bis März 2025 weltweit die Einrichtung einer Kompetenzstelle für Gewerkschaften zur Förderung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten und fördert weiterhin mit Laufzeit von November 2024 bis Dezember 2025 eine Gewerkschaft in der Automobilindustrie im Senegal (vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055). Die Förderung erfolgt im Rahmen des Globalvorhabens „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, mit dem erklärten Ziel, „den Übergang zu einer klimagerechten Wirtschafts- und Lebensweise sozial gerecht zu gestalten“ (www.bmz.de/de/themen/sonderinitiative-gute-beschaeftigung-sozial-gerechter-wandel). Da die Evaluation derartiger Projekte laut Bundesregierung erst zum Projektende oder nach Projektabschluss erfolgt, ergeben sich hieraus für die Fragesteller Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung und Einhaltung von Förderkriterien (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8a auf Bundestagsdrucksache 21/1055).
Zugleich fördert die Bundesregierung in Deutschland das Projekt „Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“, Projektträger ist hier das Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg. Das Projekt richtet sich gegen eine konkurrierende („Pseudo-“)Gewerkschaft, die im Spektrum der politischen Rechten verortet wird und im Automobilsektor aktiv ist: „Eine Rechte Pseudo-Gewerkschaft ist zum Beispiel seit Jahren in Betriebsräten im Automobilsektor vertreten. Auch der Einfluss von Verschwörungstheorien und sogenannten »Querdenkern« macht vor unseren Betrieben nicht halt“ (https://betriebliche-demokratiekompetenz.de/angebot/nazis-auf-dem-weg-in-die-betriebe-und-was-wir-dagegen-tun-koennen/; abgerufen am 29. Juli 2025). Daraus ergeben sich für die Fragesteller Fragen nach der Bedeutung der politischen Ausrichtung von Gewerkschaften und der Verbreitung von Verschwörungstheorien für deren Förderung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Was versteht die Bundesregierung im Sinne ihrer Förderung von Gewerkschaften im Ausland und ihrer Förderungen von Projekten, die vor Pseudo-Gewerkschaften warnen, unter einer Gewerkschaft, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf Nachfrage der Fragesteller nicht beantwortet hat, was sie im Kontext von im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten steuerlichen Anreizen für Gewerkschaftsmitglieder unter einer Gewerkschaft versteht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller hier und Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/617)?
Um welche Gewerkschaft in der Automobilindustrie im Senegal handelt es sich konkret, die im Rahmen des Globalvorhabens „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ gefördert wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Prüft die Bundesregierung, ob von ihr geförderte Gewerkschaften im Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands eine konkrete politische oder weltanschauliche Ausrichtung erkennen lassen, um hieraus Rückschlüsse auf die Förderwürdigkeit der Gewerkschaften zu ziehen?
Wenn ja, wie laufen diese Prüfungen konkret ab, und zu welchen Ergebnissen haben sie in Bezug auf die geförderten Projekte geführt (vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055)?
Wenn nein, warum gewährt die Bundesregierung ihre Förderungen unabhängig von solchen Prüfungen?
Was versteht die Bundesregierung mit Blick auf ihre Förderung von Projekten mit entsprechenden Themen im Rahmen ihrer Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund bzw. mit dessen Bildungswerk unter Verschwörungstheorien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Prüft die Bundesregierung, ob sich von ihr geförderte Gewerkschaften im Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands an der Verbreitung von Verschwörungstheorien beteiligen, um hieraus Rückschlüsse auf die Förderwürdigkeit der Gewerkschaften zu ziehen?
Wenn ja, wie laufen diese Prüfungen konkret ab, und zu welchen Ergebnissen haben sie in Bezug auf die geförderten Projekte geführt (vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055)?
Wenn nein, warum gewährt die Bundesregierung ihre Förderungen unabhängig von solchen Prüfungen?
Ist es Bestandteil der Gewerkschaftsförderung der Bundesregierung im Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands, tatsächlichen oder potenziellen Gewerkschaftsmitgliedern Ideologien, Ziele und betriebspolitische Strategien von Einzelpersonen oder Gewerkschaften mit konkreter politischer oder weltanschaulicher Ausrichtung verständlich zu machen und Handlungsstrategien gegen deren Einfluss zu vermitteln?
Wenn ja, was sind die konkreten Inhalte dieser Schulungen, und inwieweit erfüllen sie die laut Bundesregierung bei Förderungen prinzipiell zu berücksichtigende Chancengleichheit (www.bmz.de/resource/blob/92884/bmz-leitlinien-evaluierung-2021.pdf; abgerufen am 29. Juli 2025, S. 8, 10)?
Wenn nein, warum fördert die Bundesregierung solche gewerkschaftspolitischen Schulungen in Deutschland, aber nicht im Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?