Rechtsberatungskosten und allgemeine Kostensteigerung beim Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1455)
der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) wurde nach Einstellung des Testbetriebs im Jahr 2011 außer Betrieb genommen. Der Rückbau ist im Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr (SpurVerkErprG) geregelt.
In der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/1301) wurde diese bereits zu Fragen des Rückbaufortschritts, des Kostenrahmens und der vertraglichen Grundlagen befragt. Laut Antwort der Bundesregierung soll der vollständige Rückbau bis 2034 andauern, wobei der Kostenrahmen inzwischen auf rund 40 Mio. Euro geschätzt wird.
Unklar bleibt aus Sicht der Fragesteller bislang jedoch, wie genau sich die erheblichen Kostensteigerungen seit 2011 zusammensetzen, welche anwaltlichen und beratenden Dienstleistungen konkret in Anspruch genommen wurden, welche Verzögerungen und Umweltauflagen zu Mehrkosten führten und welche Kontroll- und Steuerungsmechanismen die Bundesregierung einsetzt. Ebenso ist offen, welche finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen resultieren und mit welchen weiteren Risiken bis 2034 zu rechnen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Auf welche Jahre verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 7c auf Bundestagsdrucksache 21/1455 genannten juristischen Beratungskosten in Höhe von 408 626,45 Euro an die Kanzleien MüllerWrede & Partner und Becker Büttner Held?
Wie viele Stunden für juristische Beratung wurden für welche Stundensätze in Rechnung gestellt und bezahlt (vgl. Frage 1)?
Gab es einen oder drohte der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstreit mit der seinerzeitigen Eigentümerin und Betreiberin der TVE, der Versuchs- und Planungsgesellschaft für Magnetbahnsysteme mbH (MVP)?
Aus welchen Gründen ließ sich die Bundesregierung durch externe juristische Berater zum Rückbau der TVE beraten, wenn dieser bereits auf zivilrechtlicher Grundlage vertraglich in der Form geregelt war, dass die Kosten für den Rückbau der TVE durch den Bund getragen werden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 21/1455 erklärt?
Welche nichtjuristischen Beratungs- und Ingenieurleistungen wurden im Zusammenhang mit dem Rückbau seit 2011 beauftragt?
a) Welche Unternehmen sind beauftragt worden?
b) Welche konkreten Dienstleistungen sind beansprucht worden?
c) Welche Kosten sind durch entsprechende Aufträge entstanden (bitte nach jeweiliger Leistung und Jahr aufschlüsseln)?
Wie haben sich die geschätzten Gesamtkosten des Rückbaus der TVE seit 2011 entwickelt?
Gab es gegenüber der anfänglichen Kalkulation Kostensteigerung, wenn ja, wie hoch sind diese, und was sind die Ursachen hierfür?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bauelemente der TVE, die, sollte im In- oder Ausland die Errichtung einer Magnetbahn geplant werden, weiterverwendbar erscheinen?