Fragen zur geplanten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm, Claudia Weiss, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im zwischen CDU, CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag für die laufende 21. Legislaturperiode wurde auch vereinbart, ,,eine unabhängige Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ hinsichtlich der Wirkung und Zielerreichung des Bundesprogramms zu veranlassen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Die bevorstehende Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ ist im Frühsommer 2025 durch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), erneut angekündigt worden, nachdem zum wiederholten Male dahin gehende Kritik am Bundesprogramm geäußert worden war, dass dieses u. a. Organisationen aus dem Umfeld islamistischer Akteure mit Bundesmitteln fördere (www.tagesspiegel.de/politik/antisemitismus-verdacht-bei-demokratie-leben-forderprojekte-des-bundes-sollen-auf-den-prufstand-13892623.html, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Das seit 2014/2015 bestehende Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ war in der Vergangenheit bereits mehrfach evaluiert worden (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dritte-foerderperiode-des-bundesprogramms-demokratie-leben-gestartet-254596, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).
Nachdem im Winter 2024/2025 staatlich geförderte Organisationen gegen die Partei CDU demonstrierten, begann die CDU, ein Interesse an der politischen Neutralität von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu entwickeln. Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag stellte sodann im Februar 2025 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Thematik und stellte in dieser fest, dass eine mit Bundesmitteln erfolgende Förderung von sich öffentlich politisch links positionierenden NGOs einen Verstoß gegen die demokratische Grundordnung darstellen könnte (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15035, S. 1). Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU fiel dann nach Auffassung der Fragesteller bemerkenswert knapp aus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15101; www.focus.de/politik/union-stellte-551-fragen-ueber-ngos-in-deutschland-so-hat-die-regierung-geantwortet_1b01a213-d991-4828-8427-5c5df996f5b4.html, zuletzt abgerufen am 3. September 2025).
Aus Sicht der Fragesteller ist es unabdingbar, den laufenden Förderprozess, der erhebliche Steuermittel verbraucht, und die damit verbundenen Vergabekriterien transparenter zu machen, zumal nach Medienberichten scheinbar häufig von Ausnahmen von der internen Förderrichtlinie des Bundesprogramms Gebrauch gemacht wurde (www.welt.de/politik/deutschland/plus68b00b92d492032667a5d579/Demokratie-leben-Die-Foerderrichtlinie-wurde-hundertfach-umgangen.html, zuletzt abgerufen am 4. September 2025).
Im Folgenden werden Fragen vorgelegt, die sich auf die genaue Art und Weise der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ beziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung mit Blick auf die Formulierung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, man werde eine ,,unabhängige Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ veranlassen, ausschließen, dass erneut eine mit Bundesmitteln geförderte Einrichtung das genannte Bundesprogramm evaluiert wird, wie es hinsichtlich der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogramms etwa mit dem Deutschen Jugendinstitut und dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e. V. (www.demokratie-leben.de/resource/blob/267870/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussbericht-evaluationsverbund-data.pdf, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) der Fall gewesen ist, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an der angestrebten ,,unabhängige[n] Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ erneut Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mitarbeiten werden, wie das in Person einer Soziologin, die nach Recherchen der Fragesteller zeitgleich Stadträtin in Plauen/Vogtland (https://eric-holtschke.spd.de/aktuelles/aktuelles/news/plauen-wird-zur-hochschulstadt/10/04/2024, zuletzt abgerufen am 2. September 2025; https://gruene-vogtland.de/kreistag/, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) sowie Mitautorin des Berichts über die Evaluierung der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms gewesen ist (www.demokratie-leben.de/resource/blob/267870/1f2d838303b26a22cb4e89c85a70d92b/fp2-langfassung-abschlussbericht-evaluationsverbund-data.pdf), der Fall war, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung weitere Mandatsträger diverser politischer Parteien bekannt, die zeitgleich an Berichten über die Evaluierungen der Förderperioden des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ mitarbeiteten, und wenn ja, welche sind bzw. waren dies (bitte jeden Fall nach Parteizugehörigkeit und Mandatsebene [Kommune, Kreis, Land, Bund etc.] aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an der angestrebten ,,unabhängige[n] Überprüfung“ des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) aktive Mandatsträger diverser politischer Parteien teilhaben werden, und wenn nein, warum nicht?
Weshalb gab die Bundesregierung im Juli 2025 in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 130 des Abgeordneten Kay Gottschalk auf Bundestagsdrucksache 21/848 an, dass das Bundesprogramm ,,Demokratie leben!“ seit der ersten Förderperiode durch wissenschaftlich unabhängige Institute evaluiert werde, wenn diese evaluierenden Institute nachweislich mit Bundesmitteln aus eben jenem Bundesprogramm gefördert wurden (www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden, zuletzt abgerufen am 2. September 2025)?
Hält die Bundesregierung nach wie vor (Stand: September 2025) daran fest, dass wissenschaftlich unabhängige Institute die Evaluierung der vergangenen Förderperioden des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ durchführten (www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden, zuletzt abgerufen am 2. September 2025), und wenn ja, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Institute für gegeben an, wenn diese doch mit Bundesmitteln gefördert wurden bzw. werden?
Wird die Bundesregierung in der von ihr in Aussicht gestellten unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) eine im Vergleich zu den Evaluierungen der vergangenen Förderperioden andere Evaluierungsmethodik von den die Evaluierung durchführenden Instituten einfordern?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wenn ja, worin genau wird sich diese andere Evaluierungsmethodik von den zuvor gewählten unterscheiden?
Anhand welcher konkreten Kriterien beurteilte die Bundesregierung bislang Effizienz und Erfolg des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass während der angekündigten ,,unabhängigen Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ stichhaltige Indikatoren entwickelt und bzw. oder angewandt werden, die eine Einschätzung erlauben, ob das Bundesprogramm seinen Leitzielen wirklich nähergekommen ist, und wenn ja, kann die Bundesregierung bereits Angaben dazu machen, welche konkreten Indikatoren dies in ihren Augen sein müssten?
Was genau versteht die Bundesregierung unter der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten ,,unabhängigen Überprüfung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“, und wie genau wird die Unabhängigkeit der Überprüfung sichergestellt werden?