Geschenke von ausländischen Staaten oder Nichtregierungsorganisationen an Regierungsmitglieder und Beamte
der Abgeordneten Torben Braga, Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Anna Rathert, René Springer, Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Um der Korruption bzw. Bestechlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung sowie Bundesbeamten vorzubeugen, existiert in Deutschland ein engmaschiges juristisches Netz von Bestimmungen:
„Nach Paragraf 5 Abs. 3 S. 1 BMinG haben die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung, dieser über Geschenke, die sie in Bezug auf ihr Amt erhalten Mitteilung zu machen. Die Bundesregierung […] entscheidet gemäß Paragraf 5 Abs. 3 S. 2 BMinG selbst über die Verwendung der Geschenke. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Parlamentarischen Staatssekretäre über den Verweis in Paragraf 7 S. 1 ParlStG. Während und nach Beendigung des Beamtenverhältnisses dürfen Beamte des Bundes nach Paragraf 71 Abs. 1 S. 1 BBG […] keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder Dritte in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Über Ausnahmen bei Bundesbeamten entscheidet nach Paragraf 71 Abs. 1 S. 2, 3 BBG die oberste oder letzte oberste Dienstbehörde, wenn diese die Befugnis zur Zustimmung nicht auf eine andere Behörde übertragen hat. Für Ausnahmen bedürfen die übrigen Beamten nach Paragraf 42 Abs. 1 S. 2 BeamtStG der Zustimmung des gegenwärtigen bzw. letzten Dienstherrn. Daneben können sich deutsche Amtsträger i. S. d. Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund der unrechtmäßigen Annahme von Zuwendungen wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit (Paragraf 331 und 332 StGB) strafbar machen“ (www.behoerden-spiegel.de/2025/08/28/belohnt-beschenkt-bestochen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Mitteilungen von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung (inklusive der Staatssekretäre) hinsichtlich der Geschenke mit Bezug auf ihr Amt, die von ausländischen Staaten sowie (in- und ausländischen) Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verschenkt wurden, sind in den Jahren seit 2017 eingegangen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln und jeweils den geschätzten Wert des Geschenks und den schenkenden Staat bzw. die NGO nennen)?
Wie hat die Bundesregierung über die Verwendung der in Frage 1 genannten Geschenke entschieden (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Wie viele Ausnahmen für Bundesbeamte gab es im Hinblick auf Geschenke von ausländischen Staaten oder (in- und ausländischen) NGOs, und wie wurden diese begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Gab es Bundesbeamte sowie Mitglieder bzw. ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (inklusive Staatssekretäre), die seit 2017 aufgrund der unrechtmäßigen Annahme von Zuwendungen wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit (§§ 331 und 332 des Strafgesetzbuches) rechtskräftig verurteilt wurden (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?