[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2932
21. Wahlperiode 26.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2377 –
Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken,
Risikosteuerung und nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der Finanziellen
Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Artikel der „Berliner Zeitung“ vom 16. September 2025 (
www.berliner-ze
itung.de/politik-gesellschaft/43-milliarden-euro-entwicklungshilfe-auf-
pumpwie-viel-geld-wird-zurueckgezahlt-li.2357143; „43 Mrd. Euro
Entwicklungshilfe auf Pump: Wieviel Geld wird zurückgezahlt?“) beleuchtet die Vergabe
von Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag der
Bundesregierung in Höhe von 43,3 Mrd. Euro seit 2017 im Rahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit. Er weist auf erhebliche Defizite in der
Transparenz hinsichtlich Rückzahlungen, Zahlungsausfällen, Abschreibungen und
Refinanzierungsmechanismen hin und nennt eine durchschnittliche
Rückzahlungsquote von 94 Prozent für die Jahre 2022 bis 2024 (ebd.).
Angesichts der angespannten Haushaltslage in Deutschland, der
Notwendigkeit evidenzbasierter Politikgestaltung und der zentralen Rolle einer
nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit zielt diese Anfrage auf einen maximalen
Erkenntnisgewinn ab. Sie soll eine fundierte Grundlage für die Optimierung
der Finanziellen Zusammenarbeit schaffen und die öffentliche
Nachvollziehbarkeit stärken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) an Entwicklungs- und
Schwellenländer setzen sich zusammen aus Darlehen aus Haushaltsmitteln
(Haushaltsmitteldarlehen) der Bundesregierung aus dem Einzelplan 23 des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) und Marktmittelkrediten (Entwicklungskredite und Förderkredite), die
die KfW Entwicklungsbank (KfW) am Kapitalmarkt aufnimmt. Welches
Finanzierungsmodell zum Einsatz kommt, hängt von der Höhe der Verschuldung, der
Wirtschaftskraft, dem Entwicklungsstand und der Leistungsfähigkeit des
Partnerlandes ab. Der haushaltsmittelschonende Einsatz der Marktmittel der KfW
erweitert die Möglichkeiten des BMZ zur Finanzierung von Investitionsvorha-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ben in Entwicklungs- und Schwellenländern erheblich. Sofern regulatorisch
und risikomäßig möglich, hat die Beauftragung von Marktmittelkrediten
Vorrang vor der Gewährung von Haushaltsmitteldarlehen. Die Konditionen bei
solchen Darlehen sind besonders günstig (Verzinsung, Laufzeit). Einen Überblick
über die Finanzierungsprodukte der KfW im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit ist abrufbar unter
www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Fin
anzierung/KfW-Entwicklungsbank/Aufgaben-und-Ziele/Unsere-Finanzprodu
kte/.
Die Betrachtung der Kreditrisiken bezieht sich bei der Gewährung von
Krediten immer auf den Kreditnehmer, also die Partnerländer und nicht auf einzelne
Projekte. Die Beschreibungen im weiteren Verlauf beziehen sich deshalb auf
das Partnerland und seine staatlichen Strukturen, nicht jedoch auf einzelne
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit.
Zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Rückzahlungsquote von
durchschnittlich 94 Prozent wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um
eine Momentaufnahme handelt (Rückzahlungsquote zum 31.12.). Daraus kann
nicht geschlossen werden, dass es sich hier um endgültige Ausfälle für die
Bundesregierung bzw. die KfW handelt. Vielmehr handelt es sich oft um technische
Verzögerungen und vorübergehende und kurzfristige Effekte. Bei länger
anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten von staatlichen Kreditnehmern greifen die
Mechanismen des Pariser Clubs. Aufgabe des Pariser Clubs ist es, koordinierte
und nachhaltige Lösungen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene
Schuldnerländer zu finden. Dies erfolgt in Form von Umschuldungen/Restrukturierung
der Rückzahlungen, d. h. Stundungen von Tilgungen und Zinszahlungen. Damit
sollen endgültige Ausfälle zu Lasten des Bundeshaushalts vermieden werden.
Zu den Erlassen aus Haushaltsmitteldarlehen finden sich detaillierte
Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD zu Schuldenerlassen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber
anderen Staaten seit dem Jahr 2000 auf Bundestagsdrucksache 21/451 und auf
Bundestagsdrucksache 20/11732 mit weiteren Erläuterungen.
Ungeachtet ihrer besonderen Stellung als Förderbank des Bundes und als
Anstalt des öffentlichen Rechts, sind auf die KfW die Regeln des
Kreditwesengesetzes (KWG) anzuwenden. Infolgedessen ist die KfW wie alle Banken in
Deutschland der Bankenaufsicht unterworfen. Ihre Prozesse und Systeme
werden von der BaFin regelmäßig darauf überprüft, dass sie alle Erfordernisse für
eine bankmäßige, risikoadäquate Darlehensvergabe und Durchführung erfüllen,
einschließlich der erforderlichen Eigenkapitalrückstellungen,
Sicherheitenanrechnung, Risikobewertung, Compliance etc. Auch die Erfordernisse der Ma-
Risk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der BaFin) sind für die
KfW verbindlich.
Als Kreditinstitut unterliegt die KfW zwangsläufig auch dem Bankgeheimnis.
Das Bankgeheimnis wird aus dem zwischen Kreditinstitut und Kunde
bestehenden Vertrauensverhältnis abgeleitet und begründet eine verschiedentlich
hergeleitete, aber gewohnheitsrechtlich anerkannte vertragliche Nebenpflicht zur
Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen, von
denen das Kreditinstitut Kenntnis erlangt. Es bildet damit einen elementaren
und unverzichtbaren Bestandteil der Geschäftstätigkeit der KfW und ist
Grundvoraussetzung für das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden und
Geschäftspartnern. Eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses ist daher nur in eng
begrenzten Ausnahmefällen zulässig, in denen überwiegende Rechtsgüter oder
zwingende gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, oder aber mit Einwilligung
des Kunden.
Bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen ist daher eine sorgfältige
Abwägung zwischen dem berechtigten parlamentarischen Informationsinteresse
und dem Schutz der Vertraulichkeit kundenbezogener Daten vorzunehmen.
Die in der vorliegenden Kleinen Anfrage gestellten Fragen nach
Ratingkategorien, Abschreibungen und Restrukturierungen, Zahlungsausfällen,
Kreditkonditionen und Risikoeinschätzung bei Marktmittelkrediten der KfW richten sich in
Teilen auf hochsensible Geschäftsgeheimnisse der KfW oder betreffen
wesentliche und hochvertrauliche Informationen zu den Darlehensnehmern und ihren
Vertragsinhalten.
Die verfassungsrechtliche Begründung für eine Verweigerung der Übermittlung
derart sensibler Daten stützt sich auf die Abwägung mit den nachfolgend
genannten Verfassungsgütern, die im vorliegenden Fall eine Einschränkung des
parlamentarischen Fragerechts rechtfertigen.
Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes mit seinen Partnern würde durch
die Offenlegung individueller Kreditkonditionen erheblich gefährdet. Die
vertrauliche Behandlung macht einen Vertragsschluss erst möglich und wird daher
von der KfW bei Vertragsschluss zugesagt.
Das Bekanntwerden individueller Kreditkonditionen und Ratings würde es
ermöglichen, detaillierte Rückschlüsse auf die Bonität, wirtschaftliche Lage und
Verhandlungsposition einzelner Partnerländer zu ziehen. Partnerländer, die
aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation besonders günstige Konditionen erhalten,
würden stigmatisiert und könnten politischem Druck ausgesetzt werden. Dies
würde die Kooperation mit Partnern im Bereich der FZ nachhaltig
beeinträchtigen. Partnerländer könnten künftig zögern, mit der KfW zusammenzuarbeiten,
wenn sie befürchten müssen, dass vertrauliche Finanzinformationen öffentlich
werden. Die Funktionsfähigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
würde damit strukturell gefährdet.
Die Stellung der KfW als Organisation des Bundes in der
Entwicklungszusammenarbeit würde ebenfalls erheblich beeinträchtigt. Die
Refinanzierungskonditionen der KfW am Kapitalmarkt hängen wesentlich von ihrer Reputation als
verlässlicher und diskreter Partner ab. Eine Beeinträchtigung dieser Reputation
könnte sich negativ auf die Refinanzierungskonditionen auswirken und damit
mittelbar den Bundeshaushalt belasten, da der Bund für die Verbindlichkeiten
der KfW über den Gewährleistungsrahmen anteilig haftet. Damit würden auch
die fiskalischen Interessen des Bundes gefährdet. Ebenso würde ein
Bekanntwerden von individuellen Konditionen und Ratings die Verhandlung von für
den Bund vorteilhaften Konditionen mit externen Partnern in der Zukunft
erheblich erschweren, da Partnerländer auf eine Angleichung an die günstigsten
bekannten Konditionen drängen könnten.
Aus diesen Gründen können die nachfolgenden Antworten keine Aussagen zu
den Kernbestandteilen des Marktmittelgeschäfts der KfW und ihrer
Geschäftsgeheimnisse enthalten.
1. Welches Gesamtvolumen an Darlehen hat die KfW im Auftrag der
Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025
im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und
Schwellenländern zugesagt, und wie verteilt sich dieses Volumen auf
Kalenderjahre, Empfängerländer, Projekttypen (z. B. Infrastruktur,
erneuerbare Energien, Bildung), Kreditkonditionen (Zinssatz, Laufzeit,
Tilgungsmodalitäten, Gnadenfristen) und Finanzierungsquellen
(Bundeshaushaltsmittel vs. Kapitalmarktrefinanzierung) (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Für reine Haushaltsmitteldarlehen gilt, dass sich die Systematik der
Ländereinstufung an den Kriterien der Weltbank orientiert. Je nach Einstufung des
Landes in die entsprechende Weltbankkategorie wird unterschieden zwischen
Ländern, die Haushaltsmitteldarlehen zu vergleichbaren IDA-, Blend- oder
IBRD-Konditionen erhalten. Diese Darlehen sind durch lange Laufzeiten von
bis zu 38 Jahren, bei Altverträgen sogar 40 Jahre mit bis zu 12
Tilgungsfreijahren und gleichzeitig geringem Zinssatz gekennzeichnet und haben damit einen
hohen Konzessionalitätsgrad. Die Konzessionalität und Höhe des
Zuschusselements der Darlehen nimmt mit zunehmendem Entwicklungsstand des Landes
ab.
Bei Marktmitteldarlehen der KfW (Entwicklungs- und Förderkredite) werden
die Konditionen individuell an das Partnerland und die bei der Kreditprüfung
identifizierten Risiken angepasst. Auch sind sie abhängig von den aktuellen
Refinanzierungskonditionen. Der Zinssatz liegt bei den Entwicklungskrediten
unter dem geltenden Durchschnittssatz für marktübliche Kredite. Bei
Förderkrediten bildet die KfW attraktive, aber marktmäßige Konditionen ab.
Laufzeiten betragen für Entwicklungskredite üblicherweise zwischen 10 und 20 Jahren,
für Förderkredite zwischen 10 und 15 Jahren, können aber auch darunter oder
darüber liegen. Freijahre liegen üblicherweise bei 2 bis 5 Jahren, können in
Einzelfällen aber ebenfalls darüber oder darunter liegen. Die in der Anlage 1
dargestellten Übersichten zeigen die Verteilung bezogen auf das
Gesamtvolumen Darlehen der KfW.
Eine Übermittlung von Zinssätzen der Markmittelkredite ist aus den in der
Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen nicht möglich.
2. Welches Gesamtvolumen an Darlehen war zum Stichtag 25. September
2025 ausstehend, und wie verteilt sich dieses Volumen auf Zusagejahre,
Empfängerländer, Projekttypen, Finanzierungsquellen und
Risikokategorien (gemäß KfW-internen Bewertungen), einschließlich einer Analyse
der Altersstruktur der Darlehen (Restlaufzeiten weniger als fünf Jahre,
fünf bis zehn Jahre, mehr als 10 Jahre; vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen, die aus den in der Vorbemerkung der
Bundesregierung genannten Gründen als Verschlusssache „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft ist und dem Deutschen Bundestag separat übermittelt
wird.**
Die dort genannten Zahlen bilden das sogenannte Barobligo ab, also die
Gesamtheit aller Außenstände der KfW aus Darlehen.
Die Partnerländer und Projektträger vertrauen darauf, dass ihre finanziellen
Verhältnisse und eventuelle Zahlungsschwierigkeiten vertraulich behandelt
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2932 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
** Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
werden. Dieses Vertrauen ist konstitutiv für die Funktionsfähigkeit der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Die Bekanntgabe von Schuldenständen gegenüber einem Darlehensnehmer
könnte die Reputation und Kreditwürdigkeit der betroffenen Staaten auf
internationalen Kapitalmärkten beeinträchtigen. Dies könnte zu verschlechterten
Refinanzierungskonditionen für diese Länder führen und ihre wirtschaftliche
Entwicklung zusätzlich erschweren. Das Vertrauensverhältnis zu den
Partnerländern würde nachhaltig beschädigt, wenn vertrauliche Finanzinformationen
öffentlich würden. Dies könnte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der
Entwicklungszusammenarbeit und anderen Bereichen der bilateralen
Beziehungen beeinträchtigen.
Die spezifischen Informationen zum Barobligo einzelner Empfängerländer sind
daher von solcher Bedeutung, dass insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die
Beantwortung dieses Teilaspekts der Frage ist daher auch in eingestufter Form
nicht möglich.
Das KfW-interne Ratingsystem wiederum gehört zu den
Geschäftsgeheimnissen der KfW und wird daher nicht offengelegt. Es wird diesbezüglich ebenfalls
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen
3. Wie hoch waren die tatsächlichen Rückzahlungssummen für Darlehen
aus Bundeshaushaltsmitteln in den Kalenderjahren 2017 bis 2024 sowie
vom 1. Januar bis 25. September 2025, und wie verteilen sich diese
Rückzahlungen auf Jahre, Empfängerländer, Projekttypen und Soll- vs.
Ist-Summen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf Anlage 3 verwiesen, die aus den in der Vorbemerkung der
Bundesregierung genannten Gründen als Verschlusssache „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft ist und dem Deutschen Bundestag separat übermittelt wird.*
Die Bekanntgabe von Rückzahlungssummen und Rückzahlungsverhalten
einzelner Partnerländer könnte die Reputation und Kreditwürdigkeit der
betroffenen Staaten auf internationalen Kapitalmärkten beeinträchtigen. Dies könnte zu
verschlechterten Refinanzierungskonditionen für diese Länder führen und ihre
wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich erschweren. Das Vertrauensverhältnis
zu den Partnerländern würde nachhaltig beschädigt, wenn vertrauliche
Finanzinformationen öffentlich würden. Dies könnte die Bereitschaft zur
Zusammenarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit und anderen Bereichen der
bilateralen Beziehungen beeinträchtigen.
Die spezifischen Informationen zu Rückzahlungssummen einzelner
Empfängerländer sind daher von solcher Bedeutung, dass insoweit auch ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden
kann. Die Beantwortung dieses Teilaspekts der Frage ist daher auch in
eingestufter Form nicht möglich.
Zu den Soll- versus Ist-Summen für die jeweiligen Tilgungstermine liegen
keine stichtagsbezogenen Daten vor. Für eine Aggregation der überfälligen
Forderungen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
4. Welche exakten Rückzahlungsquoten (in Prozent, definiert als Ist- bzw.
Soll-Verhältnis) wurden für Darlehen aus Bundeshaushaltsmitteln in
jedem Kalenderjahr von 2017 bis 2024 sowie vom 1. Januar bis 25.
September 2025 erzielt, und wie viele Zahlungsausfälle oder
Zahlungsverzögerungen gab es pro Jahr, einschließlich der betroffenen Beträge,
Empfängerländer, Projekttypen und Dauer der Verzögerungen (in Monaten)
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf Anlage 4 verwiesen, die aus den in der Vorbemerkung der
Bundesregierung genannten Gründen als Verschlusssache „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft ist und dem Deutschen Bundestag separat übermittelt wird.*
Der weit überwiegende Teil der Partnerländer bedient die Rückzahlungen
pünktlich zu den jeweiligen halbjährlichen Fälligkeitsterminen, also zu
100 Prozent. Zahlungsverzögerungen haben oftmals technische Gründe.
Die Rückzahlungsquote beträgt rund 94 Prozent. Zu der in der Vorbemerkung
der Fragesteller zitierten Rückzahlungsquote von durchschnittlich 94 Prozent
wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Momentaufnahme handelt
(Rückzahlungsquote zum 31.12.). Daraus kann nicht geschlossen werden, dass
es sich hier um endgültige Ausfälle für die Bundesregierung bzw. die KfW
handelt. Vielmehr handelt es sich oft um technische Verzögerungen und
vorübergehende und kurzfristige Effekte.
Bei länger anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten von staatlichen
Kreditnehmern greifen die Mechanismen des Pariser Clubs. Aufgabe des Pariser Clubs
ist es, koordinierte und nachhaltige Lösungen für in Zahlungsschwierigkeiten
geratene Schuldnerländer zu finden. Dies erfolgt in Form von Umschuldungen/
Restrukturierung der Rückzahlungen, d. h. Stundungen von Tilgungen und
Zinszahlungen. Daten für die Dauer von Verzögerungen liegen nicht vor, da
offene Forderungen banküblich durch Eingang der Tilgungen bzw. Zinszahlungen
ausgebucht werden.
Die Bekanntgabe von Zahlungsausfällen und Zahlungsverzögerungen einzelner
Partnerländer könnte die Reputation und Kreditwürdigkeit der betroffenen
Staaten auf internationalen Kapitalmärkten beeinträchtigen. Dies könnte zu
verschlechterten Refinanzierungskonditionen für diese Länder führen und ihre
wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich erschweren. Das Vertrauensverhältnis
zu den Partnerländern würde nachhaltig beschädigt, wenn vertrauliche
Finanzinformationen öffentlich würden. Dies könnte die Bereitschaft zur
Zusammenarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit und anderen Bereichen der
bilateralen Beziehungen beeinträchtigen.
Die spezifischen Informationen zu Zahlungsausfällen und
Zahlungsverzögerungen einzelner Empfängerländer sind daher von solcher Bedeutung, dass
insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann. Die Beantwortung dieses Teilaspekts der
Frage ist daher auch in eingestufter Form nicht möglich.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
5. In welchem Umfang wurden Darlehen im Zeitraum vom 1. Januar 2017
bis 25. September 2025 vollständig oder teilweise abgeschrieben, und
wie verteilen sich die Abschreibungsbeträge (absolut und relativ zum
ursprünglichen Kreditvolumen) auf Jahre, Empfängerländer, Projekttypen
und Gründe wie Zahlungsunfähigkeit, politische Entscheidungen oder
Naturkatastrophen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Haushaltsmitteldarlehen werden nicht abgeschrieben, sondern gehen zu Lasten
des Bundeshaushaltes. Zur Rückzahlungsquote wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen. Zu den Marktmittelkrediten wird auf die Antwort
zu Frage 7 verwiesen.
6. Wie viele Fälle von Zahlungsschwierigkeiten führten im Zeitraum vom
1. Januar 2017 bis 25. September 2025 zu Restrukturierungen (z. B.
Laufzeitverlängerung, Zinsreduktion), und wie hoch waren die
betroffenen Gesamtbeträge, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Jahren,
Empfängerländern, Projekttypen, Art der Restrukturierung und
resultierenden Nettoverlusten für den Bundeshaushalt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Für Haushaltsmitteldarlehen gilt, dass es im betreffenden Zeitraum nur eine
Folgeumschuldung im Jahr 2023 für Argentinien mit einem Volumen i. H. v
18 448 147,35 Euro (ohne Nettoverlust für den Bundeshaushalt) gab, die auf
Zahlungsschwierigkeiten gründete.
Zu laufenden Verhandlungen im Rahmen des Pariser Clubs kann keine
Auskunft gegeben werden, da die Entscheidungsprozesse noch nicht abgeschlossen
sind. Zu den Erlassen von öffentlichen Schulden allgemein wird die Angaben
des Bundesministeriums der Finanzen unter
www.bundesfinanzministerium.de/
Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Schuldenstra
tegie/deutsche-schuldenforderungen-und-schuldenerlasse.html verwiesen.
7. Welche Gesamtsummen an Zahlungsausfällen, Abschreibungen oder
Restrukturierungen wurden für Darlehen, die die KfW am Kapitalmarkt
refinanziert hat, im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025
verzeichnet, und wie verteilen sich diese auf Jahre, Empfängerländer,
Projekttypen und betroffene Volumina, einschließlich einer
Quantifizierung des Ausfallrisikos (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025 kam es zu lediglich
einem Darlehensausfall in den Büchern der KfW.
Zum Schutz des betroffenen Partnerlandes sowie unter Berücksichtigung der
besonderen Schutzwürdigkeit von Marktmittelkrediten können Details hierzu
auch in eingestufter Form nicht bereitgestellt werden. Zur Begründung wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antworten zu den Fragen 2
bis 4 verwiesen.
8. Wie werden Rückzahlungen aus Darlehen (aus Bundeshaushaltsmitteln
und kapitalmarktrefinanziert) bilanziell verbucht, und inwieweit fließen
sie in neue Entwicklungsprojekte oder andere Haushaltszwecke ein,
einschließlich einer Darstellung der Rückflüsse, Rückstellungen für
Ausfallrisiken und Auswirkungen auf den Nettoschuldenstand der
Bundesrepublik Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Rückflüsse aus Haushaltsmitteldarlehen fließen von der KfW sofort nach
Zahlung durch die Kreditnehmer direkt an den Bund zurück.
Für ihre Marktmittelkredite erstellt die KfW ihre Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhänge gemäß den Vorgaben des Handelsgesetzbuches
(HGB). Rückzahlungen aus dem Kreditgeschäft der Entwicklungsbank fließen
in die Bilanz der KfW und reduzieren die Verbindlichkeiten, führen also zu
einer Bilanzkürzung. Tilgungszahlungen werden nicht für eine
Neukreditvergabe verwendet. Rückzahlungen aus Marktmittelkrediten der KfW haben keinen
Einfluss auf den Nettoschuldenstand der Bundesrepublik.
Bezüglich der Behandlung von Ausfallrisiken und Rückstellungen unterliegt
die KfW den Vorschriften der CRR (Capital Requirements Regulation), einer
EU-Verordnung, in der die quantitativen Regelungen für Kapital und Liquidität
zur Absicherung von Risiken festgelegt sind.
9. Welche Mechanismen gewährleisten die Transparenz der
Rückzahlungsprozesse unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses, und wie
detailliert werden Rückzahlungsdaten im Einzelplan 23 des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
veröffentlicht, einschließlich Vorschlägen zur Verbesserung der Transparenz
durch anonymisierte, länderspezifische oder projektspezifische Daten
basierend auf Best Practices internationaler Institutionen wie der Weltbank
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie der Vorbemerkung der Bundesregierung und den Antworten zu den Fragen
3 und 4 zu entnehmen ist, sind transparente Darstellungen von
Rückzahlungsprozessen für ein Partnerland potentiell schädlich und werden daher vertraulich
behandelt.
Anders als die KfW unterliegen die Weltbank und vergleichbare multilaterale
Institutionen keinen staatlichen Regeln und keiner nationalen Bankenaufsicht.
Ein verbindliches Bankgeheimnis (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung)
existiert damit nicht für diese Institutionen. Folglich ist es für die KfW nicht
möglich, sich solchen „Best Practice“ Vorstellungen anzuschließen.
10. Wie wird die nachhaltige Wirkung der finanzierten Projekte (z. B. Just
Energy Transition Partnerships (JETP)) systematisch evaluiert, und
welche Indikatoren (z. B. CO₂-Reduktion, Beschäftigungseffekte,
Armutsreduktion) werden verwendet, um den Return on Investment jenseits
monetärer Rückzahlungen zu bewerten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die unabhängige Evaluierungseinheit der KfW Entwicklungsbank evaluiert die
im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Vorhaben in Hinblick auf ihre
tatsächliche Wirksamkeit im Rahmen von Ex-post-Evaluierungen. Dazu wird
jährlich eine nach Sektoren geschichtete Zufallsstichprobe aus der
Grundgesamtheit der abgeschlossenen Vorhaben gezogen. Die OECD-DAC-
Evaluierungskriterien (Relevanz, Kohärenz, Effektivität, Effizienz, Impact und
Nachhaltigkeit) bilden den Rahmen für die Bewertung der Projekte. Die Ergebnisse
der Evaluierungen werden veröffentlicht, u. a. im Transparenzportal der KfW
(
www.kfw.de/microsites/Microsite/transparenz.kfw.de/#/start) oder auf der
Interactive Database for Evaluation and Learning (
www.kfw-entwicklungsban
k.de/ideal/#/deViewDefault). Ergänzend führt die unabhängige
Evaluierungseinheit Impact Evaluierungen unter Berücksichtigung aktueller
wissenschaftlicher Methoden zur Messung von kausalen Projektwirkungen durch. Weitere
Informationen zu Wirkungen von KfW finanzierten Vorhaben finden sich im
KfW-Wirkungsreporting (
www.kfw.de/nachhaltigkeit/%c3%9cber-die-KfW/Na
chhaltigkeit/Strategie-Management/Sustainable-Finance/Wirkungen-managen/
).
Für das Projektmanagement wird in der Konzeptionsphase gemeinsam mit den
Projektpartnern und den technischen Experten der FZ ein projektspezifisches
Indikatorenset ausgewählt, was sowohl die technischen Aspekte des Projektes
(z. B. installierte Stromerzeugungskapazitäten) als auch die angestrebten
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Effekte (z. B. erhöhte
Versorgungssicherheit) angemessen abbilden kann. Diese Indikatoren werden in der
projektspezifischen Wirkungsmatrix festgehalten und dienen dem Monitoring und der
Bewertung des Projekterfolges.
Die FZ-Projekte erzielen im Allgemeinen in mehr als einem Bereich
nachhaltige Wirkungen. Ein Schulneubau verbessert beispielsweise die
Bildungsinfrastruktur und schafft gleichzeitig Arbeitsplätze. Diese Multidimensionalität lässt
sich durch Metriken wie den Return on Investment nicht adäquat abbilden.
Stattdessen werden FZ-Projekte systematisch anhand der multidimensionalen
DAC-Kriterien u. a. nach den Kriterien Effizienz und Effektivität evaluiert.
11. Welche Kriterien und Prozesse werden bei der Vergabe von Darlehen
angewandt, um die Kreditwürdigkeit von Empfängerländern zu bewerten,
und wie werden diese Kriterien mit den entwicklungspolitischen Zielen
(z. B. Klimaschutz, Armutsbekämpfung) abgeglichen, einschließlich
einer Analyse der Entscheidungsfindung für das 500-Millionen-Euro-
Darlehen an Südafrika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Kreditvergabe der KfW basiert auf den Grundsätzen einer
verantwortungsvollen Finanzierung. Die Finanzierungsinstrumente werden sorgfältig auf
Grundlage einer gründlichen Bewertung der Schuldentragfähigkeit, der
wirtschaftlichen Machbarkeit und der Konzessionalitätsanforderungen jedes Landes
ausgewählt.
Als regulierte Bank (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) unterliegt die
KfW vollumfänglich den Anforderungen, die die Bankenaufsicht an
international agierende Finanzinstitute stellt. Für die Bestimmung der kommerziellen
Risiken bei Marktmittelkrediten der KfW wendet die KfW aktuelle, empirisch
fundierte und aufsichtlich geprüfte Ratingverfahren an. Als große, und
international tätige Bank verfügt sie dabei über besonders fortschrittliche
Instrumente und Prozesse, die dem höchsten Aufsichtsstandard (Advanced Internal
Ratings Based Approach) gerecht werden.
Der Abgleich von kommerziellen Risiken und politischen Zielen ist eine sehr
fallspezifische politische Entscheidung. Aspekte zu Kreditentscheidungen, die
sich auf einzelne Marktmittel-Transaktionen (hier Südafrika) beziehen, können
aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung angeführten Gründen nicht
weitergegeben werden, da Ratingentscheidungen zum Kern des
Geschäftsgeheimnisses der KfW gehören und der Partner zudem auf die Vertraulichkeit
solcher Informationen vertrauen darf.
12. Wie hoch ist der Anteil der Darlehen, die im Zeitraum vom 1. Januar
2017 bis 25. September 2025 an Länder mit hohem Ausfallrisiko (gemäß
internen KfW-Bewertungen) vergeben wurden, und wie werden solche
Risiken im Vergabeprozess berücksichtigt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Zum Vergabeprozess wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Haushaltsmitteldarlehen werden nicht aufgrund KfW-interner Risikobewertung vergeben.
Bei ungeregelten Zahlungsverzugsfällen werden neue Haushaltsmitteldarlehen
nicht zugesagt und in Verhandlung befindliche Darlehensverträge (selbst bei
vorheriger Zusage) nicht abgeschlossen.
Marktmittelkredite müssen regulatorisch und risikomäßig für die KfW
abbildbar sein und werden nicht an Länder mit hohem Ausfallrisiko gegeben.
13. Welche Rolle spielen multilaterale Kooperationen (z. B. G7, Just Energy
Transition Partnerships) bei der Vergabe und Überwachung von
Darlehen, und wie wird sichergestellt, dass die deutschen Beiträge in diesen
Partnerschaften transparent und effektiv eingesetzt werden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Gruppe der Sieben (G7) ist ein informelles Forum und keine internationale
Organisation. Sie vergibt und überwacht keine Darlehen. Die JETPs sind ein
Beispiel für multilaterale Kooperation, die einer gemeinsam politisch
ausgehandelter Zielsetzung dient. Die deutschen Beiträge werden nach dem Verfahren
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugesagt und gesteuert. Eine
übergeordnete Aussage zur Rolle multilateraler Kooperationen bei der Vergabe
und Überwachung von Darlehen ist daher nicht möglich.
14. Wie wird die langfristige fiskalische Nachhaltigkeit der Finanziellen
Zusammenarbeit gewährleistet, insbesondere angesichts potenzieller
Ausfälle oder Abschreibungen, und welche Szenarioanalysen führt die
Bundesregierung durch, um Haushaltsrisiken zu minimieren (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Um Haushaltsrisiken zu minimieren, prüft die KfW die Kreditwürdigkeit der
Darlehensnehmer. Konditionen werden an die jeweilige Risikogruppe der
Darlehensnehmer angepasst. Rückflüsse fließen zurück an den Bundeshaushalt.
Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der vorherigen Fragen und der
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Wirksamkeit
der finanzierten Projekte in Bezug auf entwicklungspolitische Ziele zu
maximieren, und wie werden die Erkenntnisse aus Projekten mit
Zahlungsausfällen oder Abschreibungen in die zukünftige Projektplanung
integriert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Wirksamkeit der finanzierten Projekte in Bezug auf entwicklungspolitische
Ziele wird sichergestellt durch eine Problem- und Potenzialanalyse, die
Definition von Zielen, Indikatoren und Wirkungsketten, zu denen regelmäßig zu
berichten ist, Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Wirksamkeit sowie
eine Bewertung der Wirkungen, einschließlich des Beitrags eines Projekts zur
nationalen Umsetzung der Agenda 2030 und der damit verbundenen Ziele für
nachhaltige Entwicklung (SDGs).
Zusätzlich werden die Projekte in den systematischen Evaluierungen der FZ
immer wieder auf Verbesserungs- und Effizienzpotenziale durchleuchtet und
diese Ergebnisse bei der Entwicklung neuer Projekte berücksichtigt (siehe
Antwort zu Frage 10).
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, ergeben sich
Zahlungsausfälle und Abschreibungen nicht aus einzelnen Projekten. Partnerländer
haften unabhängig vom Projekterfolg für die Rückzahlung ihrer Darlehen.
16. Wie wird die Refinanzierung der KfW-Darlehen am Kapitalmarkt
organisiert, und welche Auswirkungen haben Zinssatzänderungen oder
Marktvolatilitäten auf die Kostenstruktur dieser Darlehen, einschließlich einer
Analyse der Absicherungsstrategien der KfW (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die KfW refinanziert sich über eine hauseigene Treasury. Die Refinanzierung
erfolgt in den Hauptkapitalmärkten über die Emission von Anleihen. Die
Zinsrisiken werden über die Treasury gesteuert und Zinsänderungen am
Kapitalmarkt über ein bankenübliches Pricingsystem an das Kreditgeschäft
weitergegeben. Die Marktmittelkredite der KfW werden nach banküblichen Regeln
abgesichert. Sicherungsinstrumente können neben dem Gewährleistungsrahmen
des Bundes (anteilige Absicherung) auch EU-Garantien oder in Einzelfällen
Garantien am Markt sein.
17. Inwiefern werden die Rückzahlungserfahrungen einzelner Projekte
systematisch dokumentiert und analysiert, um die Vergabekriterien für
zukünftige Projekte zu optimieren, und welche Datenbanken oder
Berichtssysteme werden hierfür genutzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Rückzahlungserfahrungen lassen sich nicht mit einzelnen Projekten
verknüpfen.
18. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen in
Empfängerländern bei der Überwachung und Sicherstellung der
Rückzahlungen, und wie wird die Kapazität dieser Institutionen bewertet,
bevor Darlehen vergeben werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Einschätzung von Rückzahlungsrisiken ist wesentlicher Bestandteil jeder
Kreditprüfung. Die Rückzahlungsrisiken werden mindestens jährlich überprüft.
In beiden Fällen fließen Erkenntnisse von Institutionen vor Ort und auch
solchen in anderen Ländern (z. B. Ratingagenturen) ein. Bei der Gewichtung der
Erkenntnisse werden auch die Möglichkeiten und Ressourcen der Institutionen
berücksichtigt.
19. Wie hoch ist der administrative Aufwand (in Euro und Personalstunden)
für die Verwaltung und Überwachung der Darlehen im Rahmen der
Finanziellen Zusammenarbeit, und wie verhält sich dieser Aufwand im
Verhältnis zu den zurückgezahlten Beträgen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Verwaltungsaufwand des Geschäftsfeldes KfW beläuft sich zum Stichtag
31. Dezember 2024 insgesamt auf 436 Mio. Euro. Dies beinhaltet alle Kosten
von der Projektvorbereitung, -umsetzung und -betreuung bis Abschluss und die
Verwaltung der Darlehen über die Gesamtlaufzeit. Diese Kosten werden bei
Haushaltsmitteldarlehen von der Bundesregierung erstattet, bei
Marktmittelkrediten banküblich den Kreditnehmern als Teil des Zinssatzes in Rechnung
gestellt. Ein Verhältnis zwischen Kosten und Rückzahlungen lässt sich nicht
ermitteln.
20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Transparenz und
öffentliche Nachvollziehbarkeit der Finanziellen Zusammenarbeit zu
erhöhen, insbesondere hinsichtlich der Kommunikation von
Rückzahlungsquoten, Ausfällen und entwicklungspolitischen Wirkungen, und wie
könnten diese Maßnahmen mit internationalen Standards abgeglichen
werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zu geplanten Prozessen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht,
da laufende Entscheidungsprozesse dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung zuzuordnen sind
21. Welche Mechanismen werden angewendet, um die Einhaltung von
Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG) in den finanzierten
Projekten sicherzustellen, und wie wird die Einhaltung über die
Projektlaufzeit überwacht, einschließlich Fallbeispielen für Verstöße und deren
Konsequenzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW legt fest, dass die Standards der
Weltbankgruppe als maßgebliche Bewertungsgrundlage für die Einhaltung von
Umwelt- und Sozialstandards in den finanzierten Projekten herangezogen werden.
Gemäß Richtlinie werden regelmäßige Berichterstattungen des Projektpartners
vereinbart und ein Monitoring der KfW Entwicklungsbank zur Überwachung
der Umsetzung der Anforderungen während der Projektlaufzeit durchgeführt.
Die KfW kann zusätzliche unabhängige Prüfungen durchführen, um die
Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie der Safeguards zu überprüfen.
Wird Optimierungsbedarf festgestellt, werden korrektive Maßnahmen mit den
Projektpartnern vereinbart. Die KfW Entwicklungsbank behält sich das Recht
vor, Zahlungen auszusetzen oder von der Projektfinanzierung zurückzutreten.
Fallbeispiel eines Projekts in Indonesien: Vertreter der lokalen Bevölkerung
hatten bei der KfW eine formelle Beschwerde gegen die geplante Finanzierung
eingereicht. Die KfW hat daraufhin eine Prüfung durch unabhängige Experten
in Auftrag gegeben und die Ergebnisse der Prüfung an den Projektpartner, die
lokale Regierung und die betroffene Bevölkerung übermittelt. Die KfW hat den
Projektpartner aufgefordert, die notwendigen Prozesse nach Weltbankstandards
durchzuführen und Maßnahmen zur Verbesserung bei der Information und
Zustimmung der lokalen Bevölkerung empfohlen. Die KfW hat die Finanzierung
für die geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Vorhaben ausgesetzt.
22. Wie berücksichtigt die Bundesregierung ggf. die Wechselwirkungen
zwischen der Finanzierung internationaler Projekte und den fiskalischen
Einschränkungen in deutschen Kommunen, und welche
Priorisierungskriterien werden angewandt, um nationale und internationale
Investitionsbedarfe auszubalancieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im zweistufigen Staatsaufbau sind in erster Linie die Länder für die
Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen zuständig.
Gleichwohl unterstützt der Bund Länder und Kommunen finanziell im Rahmen
seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Der Bund stellt seine Mittel für
internationale Projekte bereit, ohne dass die Investitionsfähigkeit der
Kommunen beeinträchtigt wird.
23. Welche Frühwarnsysteme und Risikomanagementstrategien nutzt die
KfW, um Zahlungsausfälle frühzeitig zu identifizieren, und wie effektiv
waren diese Systeme in den Jahren 2017 bis 2025, gemessen an der
Anzahl und dem Volumen verhinderter Ausfälle (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die KfW ist eine regulierte Bank und unterliegt somit dem KWG (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung). Das Frühwarnsystem erfüllt die
entsprechenden Kriterien und Anforderungen der MaRisk (Mindestanforderungen an das
Risikomanagement der BaFin) hinsichtlich der Kredit-, Markt-, Liquiditäts-
sowie operationeller Risiken. Der Monitoringprozess entspricht somit den
Anforderungen regulierter Banken und wird regelmäßig aufsichtsrechtlich quantitativ
geprüft, d. h. entspricht die Anzahl der gemeldeten Frühwarnsignale den
statistischen Erwartungswerten
24. Wie hoch ist der Anteil multilateraler vs. bilateraler Finanzierungen im
Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025, und wie wird die
Risikodiversifikation durch multilaterale Partnerschaften (z. B. G7,
JETP) sichergestellt, einschließlich konkreter Beispiele für erfolgreiche
oder problematische Kooperationen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Eine übergeordnete Aussage zur Rolle multilateraler Kooperationen bei der
Vergabe und Überwachung von Darlehen ist nicht möglich. Multilaterale
Partnerschaften führen nicht zu Risikodiversifikation, da jeder Kreditgeber bei
Kofinanzierungen sein eigenes Darlehensrückzahlungsrisiko trägt. Auch ist die
Rückzahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers bei FZ-Krediten nicht abhängig
von den jeweiligen Einzelprojekten.
25. Welche langfristigen Strategien verfolgt die Bundesregierung ggf., um
die Rückzahlungsquote zu erhöhen und Abschreibungsrisiken zu
minimieren, einschließlich geplanter Reformen der Kreditvergabepolitik und
Maßnahmen zur Kapazitätsförderung in Empfängerländern bis 2030
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die sehr geringen Ausfallquoten sowohl bei Haushaltsmitteldarlehen als auch
bei Marktmittelkrediten zeigen, dass Risiken bereits erfolgreich minimiert
werden.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/2377
(AfD) „Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und
nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der FZ“
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Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum
Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Zusagejahren
Jahr Vertrag Zusage (in Euro)
2017 4.386.266.366,62
2018 5.152.716.144,81
2019 4.020.279.728,54
2020 6.334.610.929,85
2021 4.526.989.310,14
2022 5.951.659.291,33
2023 5.152.319.002,24
2024 4.569.303.064,99
2025 2.689.724.790,89
Gesamtergebnis 42.783.868.629,41
Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum
Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Empfängerländern
Land Zusage (in Euro)
Afrika NA 311.589.893,36
Ägypten 847.000.000,00
Albanien 515.000.000,00
Alle Entw. Länder 1.076.982.491,28
Armenien 426.500.000,00
BOAD (Westafrikanische Entwicklungsbank) 213.500.000,00
Bangladesch 430.000.000,00
BCIE (Zentralamerikanische Entwicklungsbank) 445.632.326,60
Bolivien 106.402.710,05
Bosnien und Herzegowina 70.532.000,63
Brasilien 1.042.053.704,06
CAF (Andenpakt) 719.690.333,34
Chile 99.544.909,94
China 1.709.520.204,72
Costa Rica 1.018.172,89
Cote d'Ivoire 713.409.999,90
Ecuador 54.500.000,00
El Salvador 11.000.000,00
FONPLATA Development Bank 37.000.000,00
Georgien 1.120.860.700,81
Ghana 265.790.000,00
Honduras 6.000.000,00
Indien 8.011.074.734,20
Indonesien 5.134.497.634,17
Irak 498.576.673,35
Jordanien 1.662.000.000,00
Kambodscha 60.000.000,00
Kamerun 15.000.000,00
Kenia 454.400.000,00
Kolumbien 2.556.536.108,12
Kosovo 54.500.000,00
Marokko 3.034.841.347,30
Mexiko 1.300.335.752,77
Mongolei 32.450.000,00
Montenegro 173.000.000,00
Myanmar 298.683,00
Namibia 591.000.008,94
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/2377
(AfD) „Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und
nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der FZ“
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Nicaragua 18.000.000,00
Nordmazedonien 288.000.000,00
OMVG (Organisation pour la Mise en Valeur du
Fleuve Gambie) 1.450.000,00
Pakistan 70.760.000,00
Paraguay 70.415.923,50
Peru 1.485.265.401,06
Philippinen 0,00
Serbien 1.312.508.593,46
Sri Lanka 0,00
Südafrika 2.050.421.327,77
Supranationale Organisationen in Afrika 317.221.980,00
Supranationale Organisationen in Europa 182.145.422,00
Tunesien 1.390.929.202,20
Türkei 558.624.861,94
Uganda 75.000.000,00
Ukraine 440.950.000,00
Usbekistan 475.600.000,00
Vietnam 244.537.528,05
Gesamtergebnis 42.783.868.629,41
Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum
Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Förderbereichen ("Projekttypen")
Förderbereich Zusage (in Euro)
Finanzsektor 4.417.768.417,68
• Finanzwesen 4.417.768.417,68
Multisektoral/Querschnitt 3.532.593.929,89
• Andere multisektorale Maßnahmen 2.157.010.421,94
• Umweltschutz allgemein 1.375.583.507,95
Produktionsbereiche 1.507.887.094,01
• Handelspolitik und -
regeln/handelsbezogene
Anpassungsmaßnahmen und
Tourismus 420.000.000,00
• Industrie, Bodenschätze und Bergbau,
Bauwesen 70.798.683,00
• Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Fischereiwesen 1.017.088.411,01
Soziale Infrastruktur und Dienste 14.206.670.544,47
• Bevölkerungspolitik/-programme und
reproduktive Gesundheit 0,00
• Bildung 1.669.477.819,88
• Gesundheitswesen 1.742.911.179,34
• Sonstige soziale Infrastruktur und
Dienste 1.934.613.270,73
• Staat und Zivilgesellschaft 3.529.651.912,51
• Wasser und Abwasser/Abfallentsorgung 5.330.016.362,01
Warenhilfe und allgemeine Programmhilfe 536.000.000,00
• Allgemeine Budgethilfe 536.000.000,00
Wirtschaftliche Infrastruktur und Dienste 18.582.948.643,36
• Energieerzeugung, -verteilung und -
effizienz 14.220.673.715,77
• Kommunikation 20.000.000,00
• Privatwirtschaftliche und andere Dienste 99.642.047,00
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/2377
(AfD) „Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und
nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der FZ“
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• Transport und Lagerhaltung 4.242.632.880,59
Gesamtergebnis 42.783.868.629,41
Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum
Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Freijahren
Freijahre Zusage (in Euro)
0 325.000.006,41
1 803.888.576,70
2 2.848.962.825,44
3 11.414.629.944,19
4 6.120.257.835,12
5 17.032.007.535,25
6 1.309.714.231,83
7 194.024.165,60
8 758.500.000,00
9 183.276.760,18
10 1.184.872.115,33
12 10.912.163,36
13 102.072.470,00
14 20.000.000,00
15 130.000.000,00
18 100.000.000,00
23 245.750.000,00
Gesamtergebnis 42.783.868.629,41
Anmerkung zu den Freijahren: abweichend von der Regelzeit an Freijahren kommt es in Einzelfällen
auch zu der vertraglichen Vereinbarung von längeren Freijahren. Dies ist individuell begründet und
keine Regel.
Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum
Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Laufzeit
Laufzeit in Jahren Zusage (in Euro)
1 300.000.000,00
3 146.222.080,36
4 107.149.157,86
5 62.558.332,00
6 520.087.526,44
7 157.000.000,00
8 54.956.141,79
9 1.162.817.330,60
10 3.254.040.421,23
11 3.663.819.124,88
12 4.574.436.995,30
13 1.064.491.620,50
14 5.804.385.284,65
15 14.730.724.895,35
16 340.000.000,00
17 158.000.000,00
18 105.000.000,00
19 691.230.008,63
20 3.190.137.740,71
23 245.750.000,00
29 650.850.000,00
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/2377
(AfD) „Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und
nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der FZ“
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30 417.997.997,98
34 1.450.000,00
37 638.760.000,00
38 434.199.999,90
39 127.366.760,18
40 180.437.211,05
Gesamtergebnis 42.783.868.629,41
Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum
Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Mittelherkunft
Mittelherkunft Zusage (in Euro)
Haushaltsmittel 2.617.944.132,47
Marktmittel 40.165.924.496,94
Gesamtergebnis 42.783.868.629,41
Übersicht über die Gesamtvolumen der Haushaltsmittel-Darlehen im Zeitraum Januar 2017 bis
September 2025, Aufteilung nach Zinssätzen
Zinssätze Zusage (in Euro)
0,75 1.431.126.134,49
0,9 117.970.000,00
1,2 60.000.000,00
2 1.008.847.997,98
Gesamtergebnis 2.617.944.132,47
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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