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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Folgen der staatlichen Förderung von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1367)

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

04.11.2025

Aktualisiert

11.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/237922.10.2025

Folgen der staatlichen Förderung von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1367)

der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1367 hat die Bundesregierung eingeräumt, dass zahlreiche Umwelt- und Klimaschutzorganisationen jährlich Fördermittel in Millionenhöhe erhalten. Offen bleiben jedoch zentrale Fragen zur Transparenz, Neutralität und demokratischen Legitimation dieser Förderpraxis. Insbesondere ergeben sich für die Fragesteller neue Fragen zu Landübertragungen, zu möglichen Doppelförderungen, zu Kriterien und Folgen von Evaluierungen sowie zu personellen Verflechtungen zwischen Ministerien und Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Diese Aspekte sind von hoher politischer Relevanz, da es um die Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel und um mögliche Interessenkonflikte bei politischer Einflussnahme geht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche ehemals im Eigentum des Bundes stehenden Flächen (bitte nach Bundesland, Hektar, Verkehrswert und Empfängerorganisation aufschlüsseln) hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 ggf. an Umwelt- und Klimaschutzorganisationen übereignet, übertragen oder überlassen, und zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?

2

Welche Vorkehrungen bestehen ggf., dass überlassene Flächen nicht für kommerzielle oder parteipolitische Zwecke genutzt werden?

3

Welche Instrumente existieren ggf., um eine Doppelfinanzierung derselben Fördermaßnahme (Projektförderung, institutionelle Förderung oder Sach- und Strukturförderung) für Nichtregierungsorganisationen durch Bundes-, Landes-, Kommunal- und EU-Mittel auszuschließen?

4

Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines zentralen Fördermittelregisters, das Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen aus allen staatlichen Ebenen dokumentiert, und wenn nein, warum nicht?

5

Welche konkreten Auflagen zur Wahrung der politischen Neutralität bestehen ggf. bei der institutionellen Förderung von Dachverbänden im Bereich Umwelt- und Klimaschutz wie dem Deutschen Naturschutzring (DNR)?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf., wenn staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen im politischen Wettbewerb (z. B. durch Wahlkampfbeteiligung oder parteipolitische Kampagnen) aktiv werden?

7

Welche Ressorts der Bundesregierung und welche ihr nachgeordneten Behörden haben zwischen 2020 und 2025 Fördermittel an Umwelt- und Klimaschutzorganisationen vergeben, und in welcher Höhe jeweils (bitte nach Ressort bzw. Behörde, Haushaltsjahr, Haushaltstitel und empfangender Organisation aufschlüsseln)?

8

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um eine Zersplitterung der Förderpraxis über zahlreiche Ressorts und ihr nachgeordnete Behörden zu vermeiden, und welche Formen der ressort- bzw. behördenübergreifenden Koordination bestehen derzeit (bitte im Einzelnen darstellen, ob hierfür ein zentrales Register, ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ressorts oder andere Mechanismen zur Abstimmung und Kontrolle eingerichtet wurden)?

9

Werden Fördermaßnahmen von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen durch externe Evaluationen überprüft, und wenn ja, nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Maßnahmen extern evaluiert werden?

10

Welche Fördermaßnahmen mit einem Volumen von mehr als 1 Mio. Euro wurden bislang nicht extern evaluiert, und warum nicht?

11

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 ggf. nach negativen oder kritischen Evaluationen von Fördermaßnahmen an Umwelt- und Klimaschutzorganisationen gezogen (bitte jeweils mit Angabe der Organisation, der Fördermaßnahme, des Jahres der Evaluation, des Evaluationsergebnisses sowie der konkret ergriffenen Maßnahmen wie Mittelkürzungen, Rückforderungen, Nichtverlängerungen oder zusätzliche Auflagen angeben)?

12

Welche Vorgaben oder Regelungen bestehen, um zu verhindern, dass staatlich geförderte Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in Anhörungen des Deutschen Bundestages oder von Bundesministerien als unabhängige Sachverständige auftreten, ohne ihre staatliche Förderung offenzulegen?

13

Plant die Bundesregierung, für Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die in Gesetzgebungsverfahren eingebunden sind, eine Pflicht einzuführen, offenzulegen, ob und in welchem Umfang die von ihnen vertretene Organisation staatliche Fördermittel erhält, und wenn nein, warum nicht?

14

Wie wird sichergestellt, dass durch Bundesmittel finanzierte Kampagnen von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen (z. B. Deutsche Umwelthilfe: „Drei Mal am Tag Fleisch?“, „Wieviel Soja steckt im Schnitzel?“) nicht als steuerfinanzierte politische Meinungsbildung wirken?

15

Zieht die Bundesregierung bestimmte Kriterien heran, um zwischen „Informationskampagne“ und „politischer Beeinflussung“ zu unterscheiden, und wenn ja, welche?

16

Hat die Bundesregierung über frühere Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie des Auswärtigen Amts (AA) bei staatlich geförderten Umwelt- und Klimaschutzorganisationen (z. B. die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der World Wide Fund For Nature (WWF), Germanwatch, Adelphi, Ecologic, Öko-Institut) Kenntnisse, und wenn ja, werden solche Vorbeschäftigungen bei Einstellung systematisch erfasst?

17

Welche Vorgaben oder Regelungen bestehen innerhalb dieser in Frage 16 genannten Bundesministerien zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit einem Wechsel von Beschäftigten staatlich geförderter Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in die Bundesministerien, insbesondere hinsichtlich möglicher Karenzzeiten, Transparenzpflichten oder vergleichbarer Maßnahmen?

Berlin, den 20. Oktober 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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