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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Folgen des Mandatsendes von UNIFIL

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.11.2025

Aktualisiert

12.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/238523.10.2025

Folgen des Mandatsendes von UNIFIL

der Abgeordneten Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Rainer Rothfuß, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der UN-Sicherheitsrat hat mit seiner Resolution 2790 (2025) am 28. August 2025 beschlossen, dass das Mandat für die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) am 31. Dezember 2026 enden soll (250828_unifil_mandat_e_renewal_adopted_res._e.pdf). Konkret beinhaltet die Resolution einen „geordneten und sicheren“ Abzug der Truppen von UNIFIL binnen eines Jahres nach dem Auslaufen des Mandats. Obgleich die o. g. Resolution das Ende der Feindseligkeiten zwischen Israel und dem Libanon willkommen heißt, werden die Akteure aufgefordert, die Resolution 1701 (2006) umzusetzen, was insbesondere eine Respektierung der territorialen Integrität des Libanons beinhaltet.

Zentral ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Resolution von beiden Seiten diplomatische Bemühungen zur Lösung von Grenzstreitigkeiten fordert.

Hervorgehoben wird, dass der Libanon eine vollständige Souveränität über sein gesamtes Staatsgebiet besitzen müsse, damit die Hisbollah entwaffnet werden kann.

Die Fraktion der AfD hat ihre ablehnende Haltung zur Mandatierung eines Bundeswehreinsatzes im Rahmen von UNIFIL wiederholt damit begründet, dass sie die Beteiligung deutscher seegehender Einheiten an der Maritime Task Force für unzweckmäßig hält. In diesem Zusammenhang waren die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL“ (Bundestagsdrucksache 21/725) aus Sicht der Fragesteller höchst unbefriedigend.

Spätestens seit Anfang Juni 2025 stand die Möglichkeit im Raum, dass die Mission UNIFIL beendet werden könnte. Bei den Parlamentsdebatten im Deutschen Bundestag hat einzig die Fraktion der AfD darauf hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Plenarprotokoll 21/14 S. 1217). Nun, nachdem der UN-Sicherheitsrat ein Ende der Mission und einen geordneten Abzug der Streitkräfte bis zum 31. Dezember 2027 beschlossen hat, liegt es in den Augen der Fragesteller auf der Hand, zu fragen, welche außen-, verteidigungs- und entwicklungspolitischen Konsequenzen die Bundesregierung zu ziehen beabsichtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Möglichkeit, dass sich der UN-Sicherheitsrat für eine letztmalige Verlängerung des Mandats für UNIFIL sowie für eine darauffolgende Abzugsphase entscheiden könnte?

2

Welche Auswirkung hat die Resolution 2790 (2025) für die Auftragserfüllung der Maritime Task Force bis zum 31. Dezember 2026?

3

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Beendigung der Mission nach dem 31. Dezember 2026 zu beschleunigen?

Welche einzelnen Maßnahmen sind nötig?

Wie viel wird die Beendigung der deutschen Beteiligung an UNIFIL kosten, und wie wird diese in Anspruch genommen?

4

Aufgrund welcher Quellen kam die Bundesregierung zu der Aussage, dass die Bedeutung des Waffenschmuggels über den Seeweg „größer ist als die des Landweges“ (Bundestagsdrucksache 21/725), S. 4; bitte nennen und auf die berührten Quellen verweisen)?

5

Wird es einen Evaluationsbericht zur deutschen Beteiligung an UNIFIL geben, und wenn ja, wann wird ein entsprechender Evaluationsbericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Regierungs- und Sicherheitsbehörden sowie die Streitkräfte des Libanons über das Ende der Mission UNIFIL hinaus mit Know-how zu unterstützen, und steht die Bundesregierung diesbezüglich in Verhandlungen mit der libanesischen Regierung bzw. beabsichtigt sie, diesbezüglich auf die libanesische Regierung zuzugehen?

7

Warum unterlässt es die Bundesregierung, die personellen und materiellen Fortschritte sowie die nötigen militärischen Fähigkeiten von ausländischen Streitkräften zu bewerten, um ein klares Bild vom Erfolg eigener Ausbildungsmaßnahmen zu erhalten (Antwort zu den Fragen 15 und 16, S. 6, siehe Bundestagsdrucksache 21/725), und welche Aufgaben erfüllt in diesem Zusammenhang die deutsche Botschaft in Beirut, ggf. ein deutscher Marine- bzw. Verteidigungsattaché?

8

Welche Hindernisse stehen nach Ansicht der Bundesregierung gegenwärtig einer friedlichen Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Libanon und Israel im Wege, und welche diplomatischen Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um einen friedlichen Prozess zwischen dem Libanon und Israel zu unterstützen?

Berlin, den 20. Oktober 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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