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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Der Kormoran in Deutschland und der EU - Aktueller Stand zur Populationsentwicklung, Senkung des Schutzstatus, bundesweiten Vereinheitlichung im Jagdrecht, zu Verhandlungen zum Kormoranmanagement, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

26.11.2025

Aktualisiert

13.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/249531.10.2025

Der Kormoran in Deutschland und der EU – Aktueller Stand zur Populationsentwicklung, Senkung des Schutzstatus, bundesweiten Vereinheitlichung im Jagdrecht, zu Verhandlungen zum Kormoranmanagement, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen

der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Andreas Bleck, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Thomas Korell und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) gilt in Deutschland nach § 7 Absatz 2 Nummer 13b Unterbuchstabe bb des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als europäische Vogelart und steht unter strengem Schutz gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG. Abweichungen sind nur auf Grundlage von § 45 Absatz 7 BNatSchG zulässig, wenn ernste fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet werden müssen und der Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet ist (vgl. BNatSchG).

In Deutschland gilt der Kormoran schon lange nicht mehr als gefährdet, zeigt sich doch in der Langzeitbeobachtung (von 1983 bis 2019) eine Bestandszunahme von 2 285 Prozent. Die Anzahl der Brutpaare wurde bereits 2021 auf über 26 000 geschätzt (www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/kormoran/) und dürfte seither weiter angewachsen sein. Insgesamt wird von einer Kormoranpopulation von rund 150 000 Tieren in Deutschland ausgegangen. Davon leben etwa 60 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Anhand dieser Zahlen ist die weitere strenge Unterschutzstellung nach § 44 Absatz 1 BNatSchG in den Augen der Fragesteller ernsthaft zu hinterfragen.

In der politischen Diskussion wurde wiederholt eine Absenkung des Schutzstatus und eine Aufnahme des Kormorans in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gefordert, um eine reguläre Bejagung zu ermöglichen (Bundestagsdrucksache 20/10619; www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/news-fuer-jaeger/kormoran-in-hessen-regierung-will-jagdrecht-anpassen/). Dazu ist einerseits eine Initiative der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission zur Änderung der Vogelschutzrichtlinie notwendig, andererseits muss eine bundesweite Vereinheitlichung im Jagdrecht, kombiniert mit einem nationalen Kormoranmanagement, erfolgen.

Angesichts steigender Kormoranbestände steigt naturgemäß auch deren täglicher Nahrungsbedarf. Bei 150 000 Individuen und einem Nahrungsbedarf von durchschnittlich rund 586 g Fisch pro Tag und Kormoran (www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/Downloads/abschlussberichtSpeiballen.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 33, erster Absatz) ergibt sich ein täglicher Fischbedarf von 87,9 t. Das sind deutlich über 32 000 t heimischer Fisch pro Jahr.

Da dieser Umstand zu wachsenden Konflikten mit der deutschen Fischereiwirtschaft (Küsten-, Binnen-, Teichwirtschaft) – aufgrund von jährlich zunehmenden Schäden und Gewinneinbußen (https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95967/5_thueringer_kormoranbericht_2019_2021.pdf; www.aktion-kormoran.de/wissenswertes/schaeden-durch-den-kormoran/; www.hydra-institute.com/images/Publikationen/2017_Kormoranstudie_Bodensee_IBKF.pdf) – wie auch mit Fischereivereinen und Freizeitanglern führt, ist die Frage nach einer Anpassung aller rechtlichen Rahmen hinsichtlich eines Kormoranmanagements nach Auffassung der Fragesteller weiterhin aktuell.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Mit welcher Individuenanzahl gibt die Bundesregierung den aktuellen Bestand des Kormorans in Deutschland an, und welche Prognosen zum Populationswachstum in den nächsten fünf bis zehn Jahren lassen sich aus der langjährigen (mindestens 35 Jahre) Bestandsentwicklung ableiten?

2

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Populationsentwicklung des Kormorans in Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Polen ggf. vor, und fließen diese, so die Bundesregierung hierzu Kenntnisse hat, in die deutsche Bewertung ein (wenn ja, inwiefern)?

3

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Kormoranmanagement (Bundestagsdrucksache 20/10619; Bundestagsdrucksache 16/3098; www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/fischer-in-deutschland-fordern-jagdrecht-fuer-kormorane-19838013.html; www.zeit.de/news/2024-06/23/kormoran-beschaeftigt-nun-auch-die-bundespolitik), wenn ja, inwiefern, und welche Maßnahmen wurden bisher bzw. werden diesbezüglich gesetzt?

4

Hat die Bundesregierung seit 2022 auf EU-Ebene Gespräche zur Absenkung des Schutzstatus des Kormorans und zu einer möglichen Aufnahme in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie geführt, wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?

5

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zu dem von der Food and Agriculture Organization of the United Nations/European Inland Fisheries and Agriculture Advisery Commission (FAO/EIFAAC) 2025 vorgelegten Entwurf eines europäischen Kormoranmanagementplans, und welche Position vertritt Deutschland in diesem Prozess (www.fao.org/fishery/services/storage/fs/fishery/documents/EIFAAC/cormorantsplan/EuropeanManagementPlanforCormorants-April2025.pdf)?

6

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, im Rahmen des § 45 Absatz 7 BNatSchG erweiterte Ausnahmeregelungen für den Abschuss von Kormoranen zu schaffen, und wenn ja, welche?

7

Welche Daten liegen der Bundesregierung ggf. zur Zahl der jährlich genehmigten und tatsächlich durchgeführten Abschüsse von Kormoranen in Deutschland vor (bitte nach Möglichkeit nach Bundesländern für die Jahre von 2020 bis 2024 aufschlüsseln)?

8

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass der Kormoran nicht dem Jagdrecht unterliegt, sondern nur im Wege artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen getötet werden darf (vgl. u. a. Verwaltungsgericht [VG] Würzburg, Urteil vom 30. Januar 2014, Az. W 5 K 13.2806)?

9

Plant die Bundesregierung, gegenüber der Europäischen Kommission eine Initiative zur Anpassung des Schutzstatus des Kormorans einzubringen, und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?

10

Welche Gespräche oder Abstimmungen hat die Bundesregierung seit 2023 mit den Landesregierungen zur Harmonisierung der Ausnahmeregelungen nach § 45 Absatz 7 BNatSchG ggf. geführt?

11

Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung ggf. gesetzt, um die wirtschaftlichen Einbußen für Berufsfischer und Teichwirte kosten- und verlustwahrend auszugleichen?

Berlin, den 27. Oktober 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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