Förderprogramm Internationale Klimaschutzinitiative
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Thomas Fetsch, Rainer Galla, Knuth Meyer-Soltau, Stefan Möller, Ulrich von Zons, Martina Kempf, Andreas Paul, Peter Bohnhof, Christoph Grimm, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung fördert mit der „Internationalen Klimaschutzinitiative“ (IKI) seit 2008 Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung sowie Biodiversität in Entwicklungs- und Schwellenländern (www.international-climate-initiative.com/ueber-die-iki/). Damit erfüllt die Bundesregierung einen Teil der von den Vorgängerregierungen für Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Die Haushaltsmittel waren bis zur Verabschiedung des neuen Haushalts 2025 in Kapitel 09 03 im Titel 896 41 „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ veranschlagt.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Klimarahmenkonvention (UN = United Nations) 1994 (UNFCCC) und des Übereinkommens von Paris (ÜvP) 2016 dazu verpflichtet, Entwicklungs- und Schwellenländer beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziell zu unterstützen. Die damalige Bundesregierung hatte im Jahr 2021 beim G7- Gipfel angekündigt, ihren jährlichen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung von damals etwa 4 Mrd. Euro bis spätestens 2025 auf mindesten 6 Mrd. Euro zu erhöhen. Sie hat dieses Ziel im Juli 2022 beim Petersberger Klimadialog bekräftigt. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) hat sich Deutschland 1993 außerdem dazu verpflichtet, Entwicklungs- und Schwellenländer beim Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Die Bundesregierung erfüllt diese Verpflichtungen auf verschiedene Weisen und mit unterschiedlichen Instrumenten. Die IKI deckt seit dem Jahr 2008 einen Teil dieser Maßnahmen und der dafür benötigten Haushaltsmittel (2023 etwa 15 Prozent) ab. Damit stellt die IKI das „zweite Standbein“ der deutschen internationalen Klimafinanzierung dar. Für den Großteil der Maßnahmen und der dafür benötigten Haushaltsmittel (2023 etwa 85 Prozent) ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zuständig.
Seit dem Jahr 2008 wurden für die IKI 5 Mrd. Euro veranschlagt, 4,8 Mrd. Euro verausgabt und bis April 2023 mehr als 1 100 Projekte in über 150 Ländern bewilligt. Im Dezember 2021 hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Federführung für die IKI vom damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übernommen. Es war von 2021 bis 2025 für die Steuerung und Erfolgskontrolle auf Programmebene zuständig. Für die Umsetzung der IKI waren in diesem Zeitraum neben dem BMWK auch das BMUV und das Auswärtige Amt (AA) zuständig. Innerhalb des Bundeshaushaltsentwurfs für 2026 ist die IKI im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092) bzw. in Anlage 3 zum Einzelplan 02 im Kapitel 02 verankert und wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bewirtschaftet. In Abstimmung mit dem BMUKN werden aber auch einzelne Projekte vom Auswärtigen Amt beauftragt und umgesetzt. Die IKI-Aktivitäten werden mit dem BMZ abgestimmt und sind an die „Klimaaußenpolitikstrategie“ (www.bmuv.de/download/klimaaussenpolitik-strategie-der-bundesregierung-kap) der Bundesregierung Deutschlands angebunden. Die Ressorts werden von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) als Projektträger und zum Teil von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) unterstützt. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die IKI geprüft und zum 27. September 2023 seine Abschließende Mitteilung veröffentlicht (Gz.: III 1 - 000572, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/internationale-klimaschutzinitiative-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2#:~:text=Bis%20April%202023%20wurden%20über,5).
Der BRH hat in seiner Prüfungsmitteilung im September 2023 bei der IKI (sowie bei den Projektträgern GIZ GmbH und ZUG) erhebliche Mängel festgestellt. Insbesondere habe die IKI seit über 15 Jahren weder eine Gesamtstrategie festgelegt noch konkrete Ziele auf Programmebene benannt. Die für die IKI zum jeweiligen Zeitpunkt zuständigen Ressorts haben weder in der Planungsphase noch als Instrument der Erfolgskontrolle eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO) durchgeführt. Von besonderer Brisanz sind sog. Fondsprojekte (beispielsweise über die Weltbank usw.), bei denen keinerlei Steuerung bzw. Prüfung nach der Bewilligung mehr erfolgt. Fraglich ist ferner, weshalb die 2019 gegründete ZUG bis heute noch nicht voll handlungsfähig ist und die GIZ GmbH zusätzlich zur Prüfung von Verwendungsnachweisen beauftragt werden musste. Erschwerend kommt hinzu, dass die Prüfung einzelner Projekte nach über zehn Jahren immer noch nicht abgeschlossen ist, was die Durchsetzung von Rückforderungen bzw. Schadenersatzansprüchen erheblich erschwert.
Bereits 2013 empfahl eine externe Evaluierung, für die IKI Ziele für einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren zu definieren und diese mit Indikatoren zur Messung der Zielerreichung zu unterlegen (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/cc_16_2013_evaluierung_der_internationale n_klimaschutzinitiative_iki_des_bmu.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren seit Herausgabe der Mitteilungen des Bundesrechnungshofs vom 27. September 2023 zur Internationalen Klimaschutzinitiative (Gz.: III 1 - 000572, im Folgenden: BRH-Mitteilung) ergriffen, um die Empfehlungen des BRH umzusetzen (bitte chronologisch auflisten)?
Gibt es inzwischen eine umfassende Strategie der IKI gemäß Empfehlung des Bundesrechnungshofs (siehe Nummer 3.4 der BRH-Mitteilung), die die nachstehenden Punkte umfasst, a) Festlegung messbarer Ziele auf Programmebene, b) Thematische Fokussierung der IKI, c) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den Anforderungen der Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO entspricht, d) Gesamtstrategie, e) Erfolgskontrolle?
Wenn ja, wo kann diese eingesehen werden (wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase sich die Erarbeitung der Strategie befindet und wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist)?
Wurde die ressortübergreifende Gesamtstrategie zwischen den zuständigen Ressorts, die seitens des BMWK gegenüber dem BRH zugesichert wurde, siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023, inzwischen erarbeitet (wenn ja, bitte den Ort der Veröffentlichung angeben, und wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase der Erarbeitung sich diese Gesamtstrategie befindet und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist)?
Wurde die Zusicherung des BMWK gegenüber dem BRH, alle Ziele der IKI auf allen Handlungsebenen (Projekt- und Programmebene) mit überprüfbaren, geeigneten quantitativen und qualitativen Zielwerten und Indikatoren zu unterlegen, umgesetzt (siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023; wenn ja, bitte den Ort der Veröffentlichung angeben, und wenn nein, bitte erläutern, in welcher Phase sich die Bearbeitung befindet und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist)?
Wurde die vom BRH als erhebliche Schwachstelle bewertete Konzentration der IKI auf 14 Schwerpunktländer, die weniger aus einer Bedarfs-, Potenzial- und Risikoanalyse hervorgegangen und eher historisch gewachsen sein soll, überprüft und die seitens des BMWK zugesicherten klaren Kriterien für die Auswahl von Schwerpunktländern inzwischen definiert (siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023)?
Wurde eine länderspezifische Bedarfs-, Potenzial- und Risikoanalyse durchgeführt seit der Veröffentlichung der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023, wenn ja, für welche Länder und wo sind die Ergebnisse einsehbar, und wenn nein, in welcher Phase befindet sich diese Analyse und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?
Wurde die Zusage des BMWK in Bezug auf die Konkretisierung der Förderinstrumente und ihren jeweiligen Beitrag zu den Programmzielen sowie die Zuordnung der Projekttypen zu trennscharfen Kategorien (siehe Nummer 0.1 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023) inzwischen umgesetzt, und wenn ja, inwieweit?
Wurde die Wirtschaftlichkeit insbesondere der sog. Schnittstellen- und Unterstützungsvorhaben überprüft, ist der konkrete Beitrag der Schnittstellenvorhaben – in Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten – zu den Zielen der IKI inzwischen erbracht, und ist eine klare Abgrenzung der sog. Unterstützungsvorhaben zu administrativen Aufgaben erfolgt (bitte erläutern; wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Zusage zu rechnen ist)?
Kennen die zuständigen Ressorts bzw. kennt die Bundesregierung inzwischen den Erfolg der IKI auf Programmebene (vgl. Nummer 0.2 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023; bitte den Erfolg oder Misserfolg erläutern)?
Ist die vom BRH geforderte Durchführung einer Erfolgskontrolle auf Programmebene inzwischen erfolgt (wenn ja, wird um Mitteilung der Ergebnisse gebeten, und wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Durchführung zu rechnen ist)?
Wurde die Zusicherung des BMWK dahin gehend, dass zukünftig alle Projekte zu den jeweils relevanten Standardindikatoren berichten, inzwischen umgesetzt (siehe Nummer 0.2 der BRH-Mitteilung vom 27. September 2023; bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Zusage zu rechnen ist)?
Sind die unter IKI-Hilfsdokumente (Guidelines) hinterlegten „Richtlinien“ verbindliche Förderrichtlinien?
Werden diese durch Bezugnahme in den Bewilligungsbescheiden für die jeweiligen Projekte inländischer Zuwendungsempfänger für verbindlich erklärt (siehe Abschnitt Hilfsdokumente bzw. Guidelines auf www.international-climate-initiative.com/iki-dokumente-download/)?
Wenn die in Frage 10 genannten Guidelines nicht als verbindliche Förderrichtlinien zu verstehen sind, wo werden die verbindlichen IKI-Förderrichtlinien für die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger veröffentlicht?
Wurden die in Frage 10 genannten Guidelines für ausländische Zuwendungsempfänger durch Inbezugnahme in den Verträgen für verbindlich erklärt, und wenn ja, inwiefern?
Wurde die Empfehlung des BRH dahin gehend, dass die Sicherstellung der Aussagekraft der IKI-Standardindikatoren durch möglichst vollständige und methodisch solide Erfassung aller IKI-Projekte herzustellen ist, inzwischen umgesetzt?
Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen (wenn diese Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde, bitte erläutern, warum, und darlegen, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)?
Wurde der Aufforderung des BRH zur Sicherstellung, dass alle Instrumente und Projekte der IKI zu den Indikatoren berichten, inzwischen nachgekommen (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann dieser Aufforderung nachgekommen wird)?
Wurde eine jährliche Auswertung der Standardindikatoren und Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht, sowie deren Veröffentlichung zur Gewährleistung von Transparenz der IKI, inzwischen eingeführt (bitte erläutern)?
Wenn geschehen, wo kann diese Auswertung bzw. der Bericht eingesehen werden (und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen ist)?
Wurde inzwischen eine Erfolgskontrolle für die IKI insgesamt mittels eines Konzepts, das sicherstellt, dass die Bestandteile (Programmdaten, Standardindikatoren, Evaluierungsergebnisse) aufeinander abgestimmt sind und derselben Zielhierarchie folgen, durchgeführt (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieses Konzepts zu rechnen ist)?
Haben die zuständigen Ressorts gemeinsam als Grundlage für eine Programmevaluierung überprüfbare Ziele für die IKI als Ganzes konkretisiert?
a) Gelten diese Ziele fortan auch als Grundlage für die von nun an auch auf Programmebene regelmäßig durchzuführenden Erfolgskontrollen?
b) Wurden dazu die für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß den Verwaltungsvorschriften Nummer 2.2 zu § 7 BHO notwendigen Kriterien und Verfahren festgelegt (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)?
Gibt es bei Fondsprojekten inzwischen eine einheitliche haushaltsrechtliche Einordnung der Fondseinzahlung, insbesondere im Fall von Beteiligung an privatrechtlich organisierten Fonds?
Wird diesbezüglich bei der rechtlichen Einordnung der Fondseinzahlungen inzwischen einheitlich vorgegangen (bitte erläutern, und wenn dies noch nicht der Fall ist, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieses Aspekts zu rechnen ist)?
Wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zwischenzeitlich geklärt, welche haushaltsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere beim Eingehen und bei der Führung von Beteiligungen an privatrechtlich organisierten Fonds zu erfüllen sind und ob es sich dabei um Bundesbeteiligungen nach § 65 BHO handelt, und wurde diese Klärung zeitnah vorgenommen und die Stellungnahme dem BRH, wie in der BRH-Mitteilung erbeten, vorgelegt (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Abstimmung zu rechnen ist)?
Hat das BMWK auf Programmebene und bzw. oder auf Ebene der ausgewählten Fonds die Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments der Fondseinzahlung belegen können, wie dies gemäß BRH-Mitteilung im September 2023 noch nicht der Fall war (bitte erläutern und angeben, wo dieser Beleg eingesehen werden kann, und wenn noch nicht geschehen, bitte angeben, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist)?
Verfügen die zuständigen Ressorts inzwischen über Einflussmöglichkeiten sowie Informationen über die Umsetzung der Fondsprojekte, um einen wirksamen Mitteleinsatz zu gewährleisten (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieses Aspekts zu rechnen ist)?
Erfüllen die Fonds inzwischen die Berichtsformate der IKI bzw. werden anderenfalls hinreichende Informationen regelmäßig vorgelegt, um sicherzustellen, dass der Bund Einfluss auf den Einsatz seiner Haushaltsmittel hat (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Berichterstattung zu rechnen ist)?
Wurde der Aufforderung des BRH, künftig nur Fonds auszuwählen, bei denen neben der Frage der Wirtschaftlichkeit die Informationen über den Mitteleinsatz sowie Berichte vorgelegt werden können, die für eine Erfolgskontrolle erforderlich sind, nachgekommen (bitte erläutern, inwiefern das federführende Ressort darauf hingewirkt hat, dass diese Anforderungen für die IKI-Fonds auch in Zuständigkeit des BMUV und AA erfüllt werden, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann beabsichtigt ist, dieser Aufforderung nachzukommen)?
Wurden die Empfehlungen des BRH dahingehend, künftig alle für die IKI eingesetzten Förderinstrumente in den jeweiligen Haushaltstiteln aufzuführen und diese unter Angabe ihres jeweiligen Anteils am Titelansatz auszuweisen, um den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit Rechnung zu tragen, inzwischen umgesetzt, und werden in dem jährlichen Bericht zur IKI die tatsächliche Entwicklung der Finanzierungsanteile der Förderinstrumente der IKI sowie der Einzahlungen in Fonds ausgewiesen und den Bericht veröffentlicht (bitte erläutern, und wenn noch nicht geschehen, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen sowie mit der Berichterstattung zu rechnen ist)?
Wurde die vom Bundesrechnungshof aufgrund von Interessenkonflikten monierte Übergangslösung, wonach die GIZ GmbH und die ZUG gGmbH sich seit 2020 die Projektträgerschaft teilen, inzwischen beendet (bitte erläutern, und wenn nein, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
Wurde der Empfehlung des Bundesrates dahin gehend, dass die GIZ GmbH Anfang 2025 nur noch die Fälle abschließt, mit deren Prüfung sie bereits begonnen hat, gefolgt, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern, und wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
Hat die ZUG gGmbH Anfang 2025 die Verwendungsnachweise übernommen, die der GIZ GmbH bis dahin zwar bereits vorlagen, mit deren Bearbeitung sie jedoch noch nicht begonnen hatte, weil zu diesen Fällen noch Unterlagen fehlen (bitte erläutern, und wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?
Wurden diese Verwendungsnachweise und Sachberichte zum 1. Januar 2025 zur Bearbeitung an die ZUG gGmbH übergeben (bitte erläutern, und wenn die Antwort nein lautet, wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. Maßnahmen zu rechnen ist)?