Entwicklung des Insolvenzgeldumlagesatzes – Mögliche Auswirkungen des verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre
der Abgeordneten Gerrit Huy, Dr. Christoph Birghan, Gereon Bollmann, Jan Feser, Christoph Grimm, Achim Köhler, Johann Martel, Knuth Meyer-Soltau, Tobias Matthias Peterka, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Insolvenzrechtsreform zum 1. Oktober 2020 wurde das Restschuldbefreiungsverfahren verkürzt (www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2020/kw51-de-restschuldbefreiungsverfahren-812882).
Die Insolvenzgeldumlage gewährleistet, dass Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensinsolvenz ihre ausstehenden Löhne und Gehälter für maximal drei Monate erhalten. Alle Arbeitgeber müssen Insolvenzgeldumlagen entrichten. Deren Wert ist in § 360 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt und wurde im Jahr 2025 von 0,06 Prozent auf 0,15 Prozent angehoben (www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/I/insolvenzgeldumlage.html). Dies stellt den höchsten Stand seit 2015 dar. Grund für steigende Insolvenzgeldumlage sind die aktuell steigenden Unternehmensinsolvenzen, die seit 2021 um bereits 58 Prozent gestiegen sind (www.creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/insolvenzen-in-deutschland-1-halbjahr-2025).
Das Antragsvolumen beim Insolvenzgeld hängt von der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ab (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Leistungsstatistik/Generische-Publikationen/Hintergrundinfo-Insolvenzgeld.pdf?__blob=publicationFile#page=13). Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen soll mit dieser Kleinen Anfrage beleuchtet werden, ob die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens neue Risiken oder Fehlanreize zulasten des Sozialsystems erzeugt.
Aus Sicht der Fragesteller stellt sich auch die Frage, inwiefern Personen verschiedener Staatsbürgerschaften, die möglicherweise nur temporär in Deutschland leben, versuchen könnten, das System auszunutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Restschuldbefreiungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 jährlich erteilt (bitte jeweils nach Verfahrensart und Staatsangehörigkeit der Schuldner aufschlüsseln und jeweils prozentual auf die Gesamtmenge angeben)?
Sind der Bundesregierung Prognosen hinsichtlich der Entwicklung der Insolvenzgeldumlage sowie Prognosen der Fondsbelastung bis 2030 unter Berücksichtigung der verkürzten Restschuldbefreiung bekannt?
Wie wirkt sich die Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens aus Sicht der Bundesregierung auf das Risiko von Ketteninsolvenzen aus?
In wie vielen Verfahren bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung die Schuldner während der Wohlverhaltensphase Leistungen aus dem SGB II (Bürgergeld) bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 nach der Restschuldbefreiung innerhalb von 12, 24 und 36 Monaten weiterhin oder erneut Bürgergeld bzw. Sozialhilfe erhalten (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
Wie viele Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Erhalt der Restschuldbefreiung innerhalb von zwölf Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben oder sich gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ins Ausland abgemeldet?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Erfolgsquote verkürzter Restschuldbefreiungsverfahren seit 2021 (bitte nach Staatsangehörigkeit und Jahren aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Schuldenbetrag in Euro, der in Insolvenzverfahren mit verkürzter Restschuldbefreiung auf öffentliche Gläubiger entfiel (bitte nach Staatsangehörigkeit der Schuldner aufschlüsseln)?
Welche Forderungsausfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung den genannten öffentlichen Gläubigern seit 2021 in Insolvenzverfahren mit verkürzter Restschuldbefreiung entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 ein Insolvenzverfahren beantragt, obwohl sie bereits in der Vergangenheit, seit 2010, eine Restschuldbefreiung erhalten hatten (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
Wie viele Ermittlungen oder Strafverfahren wegen Insolvenzstraftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 gegen Schuldner mit verkürzter Restschuldbefreiung eingeleitet (bitte nach Jahr und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
Welche Maßnahmen ergreifen ggf. Bund und Länder, um Missbrauchspotenziale zu reduzieren, und inwiefern unterscheiden sich diese Maßnahmen bei Schuldnern mit und ohne die deutsche Staatsangehörigkeit?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine weitere Steigerung der Insolvenzgeldumlage zu vermeiden?
Sieht die Bundesregierung angesichts der oben genannten Entwicklungen Bedarf, die Voraussetzungen für die dreijährige Restschuldbefreiung anzupassen, um Fehlanreize zulasten des Sozialsystems zu verhindern, und wenn nein, warum nicht?