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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.11.2025

Aktualisiert

01.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/270311.11.2025

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

der Abgeordneten René Springer, Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Birgit Bessin, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd Schumann, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem 6. Mai 2025 sind die Ämter der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Die Ämter werden seitdem von der Staatsministerin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Natalie Pawlik geleitet. Aus ihrem Internetauftritt als Mitglied des Deutschen Bundestages geht hervor, dass sich die Staatsministerin in der Nichtregierungsorganisation (NGO) „Antifaschistische Bildungsinitiative e. V.“ (Antifa-BI) engagiert (www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien20/P/pawlik_natalie-860626).

Die Antifa-BI versteht sich selbst „als ein Verein, in dem sich alle beteiligen können, die über rechte Aktivitäten informiert bleiben, ihren eigenen Horizont erweitern und entschlossen gegen rechte Aktivitäten vorgehen möchten“. Nach Ansicht der Antifa-BI verhindere „[g]ruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie z. B. Homophobie, Antisemitismus oder Ausländerhass, […] ein vielfältiges Zusammenleben“, wobei „[g]ruppenbezogene Menschenfeindlichkeit […] sich aber nicht nur am ‚rechten Rand‘, sondern auch in der Mitte der Gesellschaft [findet]“ (https://beratungsnetzwerk-hessen.de/infos-presse/portrait-des-monats/die-antifaschistische-bildungsinitiative-e-v/).

Die Antifa-BI verdeutlicht damit aus Sicht der Fragesteller – neben ihrem vielsagenden Namen – ihre eindeutig linke Ausrichtung. Das Engagement von Staatsministerin Natalie Pawlik bei der Antifa-BI wirft aus Sicht der Fragesteller ein besonderes Licht auf den Auftrag der Beauftragten für Integration und Antirassismus, „Verbände, Vereine, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen und sonstige rechtsfähige gemeinnützige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Flüchtlingen bundesweit, mindestens aber überregional tätig sind“ zu fördern, insbesondere vor dem Hintergrund der politischen Neutralität des Staates (www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/integrationsarbeit-in-den-bereichen/projektfoerderung/projektantraege-und-zuwendungen-1865970).

Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen sorgt nicht erst seit den gegen die CDU und AfD gerichteten Protesten im Bundestagswahlkampf 2025 von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen, die unter dem Begriff „NGO“ zusammengefasst werden können, für Debatten. Ebenfalls neuen Auftrieb erhielt die Debatte um den Umgang mit der sogenannten Antifa durch die Ermordung des konservativen amerikanischen Aktivisten Charlie Kirk am 10. September 2025. Das niederländische Parlament forderte daraufhin die Regierung am 19. September 2025 auf, die Einstufung der Antifa als terroristische Vereinigung zu prüfen (https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2025/niederlande-sollen-antifa-als-terrororganisation-einstufen/). US-Präsident Donald Trump erklärte die Antifa am 22. September 2025 per Dekret zu einer „terroristischen Vereinigung“ (www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/09/designating-antifa-as-a-domestic-terrorist-organization/).

Die Fragesteller verstehen unter besagten NGOs alle nichtstaatlichen Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände, gemeinnützige GmbHs und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbünde sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden einige NGOs durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Fördermittel von Nichtregierungsorganisationen in Bezug auf die Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Antirassismus an andere Nichtregierungsorganisationen durchgeleitet werden, und wenn ja, inwieweit sind ggf. die unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?

2

Besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die Beauftragte für Integration und Antirassismus ggf. eine Übersicht über Nichtregierungsorganisationen, die letztlich – also als letztempfangende Nichtregierungsorganisationen – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Anspruch nehmen bzw. genommen haben?

3

Welche Empfänger erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel von der Beauftragten für Integration und Antirassismus (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Jahr, Kapiteln, Titeln, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, nach welchen Kriterien im ersten Teil des zweistufigen Antragsverfahrens über die Auswahl von Interessenbekundungen entschieden wird (www.integrationsbeauftragte.de/resource/blob/1865332/2304934/6b4d55591526be32a078e5b11c9bfd41/aufruf-interessenbekundungsverfahren-data.pdf?download=1)?

a) Über wie viele Interessenbekundungen ist seit 2020 beschieden worden (bitte nach Jahr und positiver bzw. negativer Entscheidung aufgliedern)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der durchschnittliche Umfang einer seit 2020 eingereichten Interessenbekundung ist (bitte nach Jahren und, soweit vorhanden, durchschnittlicher Zeichenzahl von erfolgreichen bzw. abgelehnten Interessenbekundungen aufgliedern)?

c) Liegen der Bundesregierung Statistiken dazu vor, ob der Umfang der Interessenbekundungen in einem Verhältnis zur Höhe der beantragten Mittel steht (ausführlichere Interessenbekundung bei mehr beantragten Mitteln)?

d) Wie viele Interessenbekundungen wurden im Vorfeld der Auswahl seit 2020 zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?

e) Wie viele Interessenbekundungen wurden nach der Auswahl seit 2020 zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?

f) Haben Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Interessenbekundung juristische Schritte eingeleitet, weil sie das Antrags- bzw. Auswahlverfahren angezweifelt haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren und Gründen für die juristischen Schritte gliedern)?

g) Sind externe Personen an der Entscheidung über die Interessenbekundungen beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen, und sind sie ggf. Mitglied in einer Nichtregierungsorganisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?

h) Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden sind an der Entscheidung über Interessenbekundungen beteiligt?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, nach welchen Kriterien im zweiten Teil des zweistufigen Antragsverfahrens über die Auswahl von förmlichen Anträgen entschieden wird (www.integrationsbeauftragte.de/resource/blob/1865332/2304934/6b4d55591526be32a078e5b11c9bfd41/aufruf-interessenbekundungsverfahren-data.pdf?download=1)?

a) Über wie viele förmliche Anträge ist seit 2020 beschieden worden (bitte nach Jahr und positiver bzw. negativer Entscheidung aufgliedern)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der durchschnittliche Umfang eines seit 2020 eingereichten förmlichen Antrags ist (bitte nach Jahren und, soweit vorhanden, durchschnittlicher Zeichenzahl von erfolgreichen bzw. abgelehnten förmlichen Anträgen aufgliedern)?

c) Liegen der Bundesregierung Statistiken dazu vor, ob der Umfang der förmlichen Anträge in einem Verhältnis zur Höhe der beantragten Mittel steht (ausführlicherer förmlicher Antrag bei mehr beantragten Mitteln)?

d) Wie viele förmliche Anträge wurden im Vorfeld der Auswahl seit 2020 zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?

e) Wie viele förmliche Anträge wurden nach der Auswahl seit 2020 zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?

f) Sind externe Personen an der Entscheidung über die förmlichen Anträge beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen, und sind sie ggf. Mitglied in einer Nichtregierungsorganisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?

g) Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden sind an der Entscheidung über förmliche Anträge beteiligt?

h) Auf welcher Grundlage wurde entschieden, die Informationen zur Stellung eines förmlichen Antrags nicht wie bei der Einreichung einer Interessenbekundung öffentlich einsehbar zu machen, sondern diese erst im Wege des weiteren Verfahrens zur Verfügung zu stellen?

i) Werden den Antragstellern unterschiedliche Informationen über die Stellung eines förmlichen Antrags zur Verfügung gestellt, und wenn ja, worin bestehen diese Unterschiede?

6

Wie viele Förderanträge wurden bei der Beauftragten für Integration und Antirassismus seit 2020 gestellt (bitte nach Jahr und Grund der Bewilligung bzw. Ablehnung gliedern)?

7

Lässt die Bundesregierung Antragsteller bzw. Empfänger von Förderungen der Beauftragten für Integration und Antirassismus durch Sicherheitsbehörden des Bundes auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin überprüfen, und wenn ja, unter welchen Umständen?

8

Hat die Bundesregierung seit 2002 Überprüfungen von Nichtregierungsorganisationen durch Sicherheitsbehörden des Bundes durchführen lassen, die Förderungen von der Beauftragten für Integration und Antirassismus beantragt hatten bzw. erhielten, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte nach Jahren, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und sonstige gliedern)?

9

Führte eine Feststellung des Vorliegens verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse zur Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. zu einer Einschränkung oder Beendigung einer laufenden Förderung, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte nach Jahren, Rechtsfolgen [Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. Einschränkung und Beendigung einer laufenden Förderung] und den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und sonstige gliedern)?

10

Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen teilnahmen, die Förderungen durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen gliedern)?

a) Welche Kosten wurden ggf. den teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus erstattet (bitte nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen sowie Höhe und Art der Kostenerstattung gliedern)?

b) Führte ggf. der Austausch von Nichtregierungsorganisationen und der Beauftragten für Integration und Antirassismus auf Veranstaltungen zur Veröffentlichung von Publikationen der Beauftragten für Integration und Antirassismus (bitte nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen sowie Titel der Publikation gliedern)?

11

Wie viele Planstellen sind seit 2002 bei der Beauftragten für Integration und Antirassismus angesiedelt, um die Förderung von Nichtregierungsorganisationen zu bearbeiten (bitte nach Jahren, Vollzeitäquivalenten und Höhe der Personalkosten gliedern)?

12

Führt die Bundesregierung eine Erfolgsprüfung von Förderungen durch, die durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus vergeben worden sind?

a) Wenn ja, anhand welcher Kriterien?

b) Wenn nein, wieso wird diese nicht durchgeführt?

13

Prüft die Bundesregierung Verwendungsnachweise von Nichtregierungsorganisationen, die durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus gefördert werden, und wenn ja, anhand welcher Kriterien?

14

In wie vielen Förderverfahren durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus gingen die Verwendungsnachweise ggf. rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte tabellarisch ab Haushaltsjahr 2020 nach Jahresscheiben aufteilen)?

15

Wie viele dieser Förderverfahren durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus waren ggf. zu beanstanden (bitte tabellarisch ab Haushaltsjahr 2020 nach der Art der Beanstandung tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

16

Leitete die Bundesregierung ggf. nach dem Feststellen der Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, und gegenüber wem, und wenn nein, warum nicht (bitte tabellarisch ab Haushaltsjahr 2020 und ggf. Art der Maßnahme tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

17

Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen und bzw. oder zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund dafür?

18

Wie hoch waren bzw. sind ggf. die Rückforderungen durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2020?

a) Wie viele Mahnbescheide wurden ggf. durch die Beauftragte für Integration und Antirassismus ausgestellt?

b) Wie hoch sind ggf. die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern der Beauftragten für Integration und Antirassismus rückerstattet wurden?

19

Wie begründet die Bundesregierung den Wechsel der Beauftragten für Integration und Antirassismus aus der Zuständigkeit des Bundeskanzleramts in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales?

20

Welche Effekte verspricht sich die Bundesregierung von dem Wechsel der Beauftragten für Integration und Antirassismus aus der Zuständigkeit des Bundeskanzleramts in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales?

Berlin, den 20. Oktober 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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