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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Boni für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

08.01.2026

Aktualisiert

14.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/280613.11.2025

Boni für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

der Abgeordneten Lars Haise, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Kundenzufriedenheit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB InfraGO AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen der DB AG stagniert oder verschlechterte sich im Betrachtungszeitraum von 2022 bis 2024 (vgl. https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengefasster-lagebericht/produktqualitaet-und-digitalisierung/kunde-im-mittelpunkt-unseres-handelns/kundenzufriedenheit/).

Dieses könnte dem Empfinden großer Teile der Bahnkunden und der Steuerzahler in einem Widerspruch zu geleisteten Boni, ausgezahlt als variable Vergütungen des DB Konzerns an seine Vorstandsmitglieder, stehen. Der Vergütungsbericht des integrierten Berichts der DB AG 2024 liefert nur stark aggregierte Informationen über die Leistungskriterien und deren Erfüllung durch die einzelnen Vorstandsmitglieder (https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengfasster-lagebericht/governance/corporate-governance-bericht/verguetungsbericht/).

Daher ist es im Sinne bestmöglicher Transparenz für Steuerzahler und Bahnkunden nach Auffassung der Fragesteller begründet, die Anreizstruktur der Bonuszahlungen an Vorstandsmitglieder der DB AG nachvollziehbar zu machen. Für ihre Tätigkeiten im Jahr 2024 erhielten die Vorstandsmitglieder der DB AG folgende Gesamtvergütungen, davon variable Vergütungen in Klammern (vgl. Deutsche Bahn, Integrierter Bericht, S. 217):

  • Dr. R. Lutz, Vorstandsvorsitzender: 2,136 Mio. Euro (0,706 Mio. Euro)
  • B. Huber, Ressort Infrastruktur: 1,426 Mio. Euro (0,467 Mio. Euro)
  • Dr. L. Holle, Finanzen und Logistik: 1,252 Mio. Euro (0,381 Mio. Euro)
  • Dr. S. Nikutta, Güterverkehr: 1,212 Mio. Euro (0,340 Mio. Euro)
  • M. Seiler, Personal: 1,287 Mio. Euro (0,424 Mio. Euro)
  • Dr. D. Gerd tom Markotten, T.u.D.: 1,016 Mio. Euro (0,251 Mio. Euro)
  • E. Palla, Regionalverkehr: 0,898 Mio. Euro (0,193 Mio. Euro)
  • Dr. M. Peterson, Fernverkehr: 0,833 Mio. Euro (0,169 Mio. Euro)

Insgesamt erhielt der Vorstand der DB AG für das Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung von 10,110 Mio. Euro, wovon 2,930 Mio. variable Vergütungen waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wurde die Bemessung der variablen Vergütungen des Vorstands der DB AG für das Geschäftsjahr 2024 bereits auf Basis eines Vergütungsmodells, das im Jahr 2023 eingeführt worden sein soll (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bahn-vorstand-bonus-104.html), vorgenommen?

2

Sind Informationen der Presse zutreffend, dass bei der Bemessung der variablen Vergütung nach dem neuen Modell nur noch 150 Prozent erzielen können, während beim alten Vergütungsmodell die DB-Vorstände bei voller Erfüllung eines Ziels bis zu 200 Prozent Bonus bekommen konnten (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bahn-vorstand-bonus-104.html)?

3

Ist zutreffend, dass die festen Vergütungen für die Vorstandsmitglieder der DB AG, die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannt wurden, von 3,916 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2022 auf 7,071 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2024 angehoben wurden, was einer Erhöhung von rund 80 Prozent entsprechen würde (vgl. www.deutschebahn.com/resource/blob/10431118/7022b1241d1c0b4322ae6c752157c263/Integrierter-Bericht_Download-data.pdf)?

4

Ist es zutreffend, dass die Gesamtbezüge der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Vorstandsmitglieder der DB AG von 8,589 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2022 auf 10,110 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 angehoben wurden, was einer Erhöhung von mehr als 17 Prozent entspricht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die deutliche Erhöhung der Bezüge vor dem Hintergrund, dass sich die Kundenzufriedenheit nicht verbessert (vgl. https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengefasster-lagebericht/produktqualitaet-und-digitalisierung/kunde-im-mittelpunkt-unseres-handelns/kundenzufriedenheit/) und die Pünktlichkeit im Schienenverkehr sich „trotz intensiver Steuerung der Betriebsqualität“ weiter verringert hat (vgl. https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengefasster-lagebericht/produktqualitaet-und-digitalisierung/kunde-im-mittelpunkt-unseres-handelns/puenktlichkeit/)?

6

Welche Bewertungskriterien wurden für Auszahlungen der variablen Vergütungen an die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Vorstandsmitglieder der DB AG (bitte nach kollektiven und individuellen Zielen der jeweiligen Vorstandsmitglieder gemäß Vergütungsbericht (vgl. https://ibir.deutschebahn.com/2024/de/zusammengefasster-lagebericht/governance/corporate-governance-bericht/verguetungsbericht/), für das Geschäftsjahr 2024 zur Grundlage genommen und festgelegt, aufschlüsseln)?

7

Welche Soll-Werte wurden für diese Ziele als Referenzgröße für eine hundertprozentige Zielerreichung in den jeweiligen Jahren definiert?

8

In welchem Umfang haben die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Vorstandsmitglieder ihre jeweiligen Ziele erreicht?

9

Wie wurden die jeweiligen Ziele der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Vorstandsmitglieder in den jeweiligen Jahren in Bezug auf die Festlegung der Variablen Vergütung gewichtet?

10

Welche variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2024 wären im Falle einer a) hundertprozentigen Zielerfüllung zu erreichen, b) maximal möglichen Zielerfüllung zu erreichen gewesen (bitte auch in Prozentwerten vergleichend darstellen)?

11

War es bei der Errechnung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2024 wiederum möglich, ein Nichterreichen der Ziele bei Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit durch „Mitarbeitenden-Zufriedenheit und Frauen in Führung“ zu kompensieren, wie dies für das Geschäftsjahr 2022 möglich gewesen sein soll (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bahn-vorstand-bonus-100.html)?

12

Wurden die Soll-Werte für eine hundertprozentige und maximal mögliche Zielerreichung des Vorstands seitens der Hauptversammlung der DB AG oder seitens des Aufsichtsrats festgelegt?

13

Ist es zutreffend, dass der Personalausschuss des Aufsichtsrats der DB AG zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Jahresabschluss 2024 aus zwei Vertretern der Anteilseignerseite (Dr. W. Gatzer und S. Henckel) sowie aus zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite (M. Burkert, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), und H. Moll, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der DB AG) bestand, und hat dieser Ausschuss den Umfang der Erreichung der Ziele festgestellt und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgeschlagen?

14

Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der seitens des Aufsichtsrats der DB AG festgestellten Zielerreichung der Vorstandsmitglieder Dr. R. Lutz, Dr. D. Gerd tom Markotten, B. Huber und Dr. S. Nikutta und deren Ablösung im Jahr 2025?

15

Welches Organ der DB AG hat über die Höhe der variablen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder S. Gelbhaar, D. Martin und B. Reuther, die bis zum Jahr 2025 Mitglieder des Deutschen Bundestages waren, für das Geschäftsjahr 2024 beschlossen, und erkennt die Bundesregierung einen verfassungsrechtlichen Konfliktfall in der Fallkonstellation, wenn die Bundesregierung über die Hauptversammlung der DB AG über die Vergütungshöhe von Mitgliedern des Deutschen Bundestages entscheidet, die im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung für das Jahr 2024 über die Erhöhung des Eigenkapitals der DB AG aus Steuergeld (Bundestagsdrucksache 20/7800, Kapitel 1202, Titel 83101–742) zu entscheiden hatten?

Berlin, den 11. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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