Auslandsaktivitäten politischer Stiftungen aus Deutschland
der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Anna Rathert, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Alexander Wolf, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Diana Zimmer, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die deutschen politischen Stiftungen (Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung) entfalten eine ganze Reihe von Auslandsaktivitäten und betreiben nach Ansicht der Fragesteller eine Nebenaußenpolitik. Die vorliegende Kleine Anfrage dient der Aktualisierung der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 19/4138 sowie Bundestagsdrucksache 20/14695.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Projekte oder sonstigen Vorhaben, die durch politische Stiftungen aus Deutschland im Ausland organisiert werden, werden durch Bundesmittel in welcher Höhe im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren (bitte angeben) gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Titel des Projekts bzw. Vorhabens, Zuwendungsempfänger, Zeitraum, Staat, Höhe der Förderung und Haushaltsplan aufschlüsseln)?
Welche Veranstaltungen, die durch politische Stiftungen aus Deutschland im Ausland organisiert werden, werden durch Bundesmittel in welcher Höhe im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren (bitte angeben) gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Titel der Veranstaltung, Zuwendungsempfänger, Zeitraum, Staat, Höhe der Förderung und Haushaltsplan aufschlüsseln)?
Gab es Projekte, sonstige Vorhaben oder Veranstaltungen, die durch Bundesmittel seit 2018 gefördert wurden und bei denen es Rückforderungen oder missbräuchliches Verwenden von Bundesmitteln gegeben hat (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 aufschlüsseln)?
Sollen auch bundesgeförderte Projekte, sonstige Vorhaben oder Veranstaltungen im Ausland (insbesondere, aber nicht nur durch politische Stiftungen aus Deutschland durchgeführte) auf die Verfassungsmäßigkeit durch den Verfassungsschutz oder andere Sicherheitsbehörden überprüft werden, und wenn ja, um welche Projekte, sonstigen Vorhaben oder Veranstaltung handelt es sich, wann soll die Überprüfung beginnen und wann (voraussichtlich) soll sie abgeschlossen sein (bitte begründen; vgl. https://netzpolitik.org/2025/zivilgesellschaft-familienministerin-will-demokratieprojekte-mit-verfassungsschutz-durchleuchten/)?
Wenn Frage 4 verneint wird, gelten nach Ansicht der Bundesregierung die Werte des Grundgesetzes nicht im Ausland (bitte begründen)?
Wenn Frage 4 verneint wird, wie soll nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet werden, dass keine extremistischen Projekte, Vorhaben oder Veranstaltungen bzw. Projekt- oder Vorhabensträger gefördert werden (bitte begründen; vgl. www.lobbyregister.bundestag.de/media/85/80/325686/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270257.pdf, S. 10)?