Transparenz bei Förderungen und Amtsübernahme des Staatsministers für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den vergangenen Wochen haben unterschiedliche Berichte und öffentliche Diskussionen Fragen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Ernennung des derzeitigen Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer aufgeworfen. Diese betreffen zum einen seine langjährige unternehmerische Tätigkeit und Beteiligung an der Weimer Media Group, zum anderen die Transparenz der Vorgänge rund um seine Amtsübernahme im Mai 2025.
Die Weimer Media Group ist ein privatwirtschaftliches Medien- und Veranstaltungsunternehmen mit politischem und wirtschaftlichem Einfluss, das regelmäßig Akteure aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft in verschiedenen Formaten zusammenführt (vgl. https://weimermedia.de/). Aufgrund dieser Nähe zu politischen Entscheidungsträgern und Entscheidungsprozessen besteht ein legitimes und erhebliches öffentliches Interesse an der Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung, ihre nachgeordneten Behörden oder staatsnahe Einrichtungen in den vergangenen Jahren finanzielle Mittel, Förderungen oder Aufträge an dieses Unternehmensumfeld vergeben haben. Mittelzuflüsse des Freistaats Bayern über rund 230 000 Euro sind bereits bekannt (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/die-akte-wolfram-weimer-zwischen-interessenkonflikt-und-staatsknete/).
Ein solches Interesse der Allgemeinheit ergibt sich aus dem Grundsatz der staatlichen Neutralität und der Pflicht zur sachgerechten und diskriminierungsfreien Verwendung öffentlicher Mittel. Jede finanzielle Zuwendung oder Kooperation zwischen dem Bund und einem Unternehmen, an dem ein amtierender Staatsminister unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, bedarf daher einer besonders sorgfältigen rechtlichen und politischen Prüfung. Selbst bei formaler Rechtmäßigkeit kann schon der Anschein einer Begünstigung geeignet sein, das Vertrauen in die Integrität der Bundesregierung zu beeinträchtigen.
Ebenso von Belang ist die Frage der ordnungsgemäßen Amtsübergabe und Interessenkontrolle bei der Ernennung Dr. Wolfram Weimers. Nach Artikel 66 des Grundgesetzes (GG) sowie § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (BMinG) dürfen diese kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keine entgeltliche Nebentätigkeit ausüben und keinem auf Erwerb gerichteten Unternehmen in leitender oder überwachender Funktion angehören. Diese Regelungen dienen nicht allein der Vermeidung tatsächlicher Rechtsverstöße, sondern dem Schutz des öffentlichen Vertrauens in die Unabhängigkeit und Lauterkeit der Regierungsarbeit.
Vor diesem Hintergrund ist es von erheblichem parlamentarischen Interesse, ob bei der Amtsübernahme sämtliche erforderlichen Compliance- und Befangenheitsprüfungen, Offenlegungen von Beteiligungen, etwaige Ruhendstellungen wirtschaftlicher Rechte sowie die ordnungsgemäße Übertragung von Geschäftsführungsfunktionen erfolgt sind und ob die Bundesregierung entsprechende Vorgänge dokumentiert und überprüft hat.
Die Kleine Anfrage zielt daher auf eine umfassende Aufklärung aller Sachverhalte, die geeignet sind, mögliche wirtschaftliche Verflechtungen, Förderbeziehungen oder Interessenkollisionen im Umfeld des Kulturstaatsministers transparent zu machen und damit die Integrität der Regierungsarbeit sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Zuwendungen, Förderungen oder sonstigen finanziellen Leistungen (einschließlich projektbezogener oder institutioneller Förderungen, Anzeigen, Sponsoring, Beauftragungen, Honorare, Beratungs- oder Dienstleistungsverträge) haben die Bundesregierung, ihre nachgeordneten Behörden oder bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen ggf. unmittelbar oder mittelbar in den vergangenen zehn Jahren an
a) die Weimer Media Group GmbH,
b) deren Tochterunternehmen oder Beteiligungen sowie
c) deren Veranstaltungsformate (insbesondere „Ludwig-Erhard-Gipfel“ und „Frankfurt Finance & Future Summit“ u. a.) vergeben oder geleistet?
In welcher Höhe und zu welchen konkreten Zwecken erfolgten diese Zuwendungen oder Aufträge ggf. (bitte jeweils mit Titel, Kapitel, Haushaltsjahr und Ressortzuordnung angeben)?
Welche Zuwendungen, Förderungen oder sonstigen finanziellen Leistungen (einschließlich projektbezogener oder institutioneller Förderungen, Anzeigen, Sponsoring, Beauftragungen, Honorare, Beratungs- oder Dienstleistungsverträge) sind ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung von den Landesregierungen, ihren nachgeordneten Behörden oder landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen sowie von der EU unmittelbar oder mittelbar in den vergangenen zehn Jahren an
a) die Weimer Media Group GmbH,
b) deren Tochterunternehmen und Beteiligungen sowie
c) deren Veranstaltungsformate (insbesondere „Ludwig-Erhard-Gipfel“ und „Frankfurt Finance & Future Summit“ u. a.) geflossen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von indirekten Förderungen oder finanziellen Zuwendungen über zwischengeschaltete staatlich geförderte Institutionen (z. B. Wirtschaftsverbände, Stiftungen, Agenturen, öffentlich-rechtliche Unternehmen), die in den letzten zehn Jahren an die Weimer Media Group oder ihre Formate geflossen sind, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Summe und mit kurzer Beschreibung des Zuwendungszwecks aufschlüsseln)?
Wurden Vertreter der Bundesregierung einschließlich der Staatssekretäre zu Veranstaltungen der Weimer Media Group eingeladen oder akkreditiert, und wenn ja, wer hat teilgenommen, in welcher Funktion, und auf wessen Veranlassung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer etwaigen finanziellen oder organisatorischen Zusammenarbeit mit der Weimer Media Group mit den Grundsätzen der staatlichen Neutralität, der wirtschaftlichen Trennung von Amt und Privatinteresse sowie den Verhaltensregeln für Mitglieder der Bundesregierung?
Zu welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte die Amtsübernahme und Vereidigung des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer?
Zu welchem konkreten Zeitpunkt hat Dr. Wolfram Weimer seine Funktionen in der Weimer Media Group (Geschäftsführung, Herausgeber-, Verleger- oder Beiratstätigkeit) niedergelegt, und wann wurden die entsprechenden Änderungen im Handelsregister vollzogen?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Gesellschaftsanteile oder wirtschaftliche Beteiligungen Dr. Wolfram Weimers an der Weimer Media Group oder deren verbundenen Unternehmen, und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welcher verwaltungs- oder treuhänderischen Regelung werden diese Anteile derzeit gehalten oder verwaltet?
Wurden im Zuge der Ernennung Dr. Wolfram Weimers die nach Artikel 66 GG und § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung erforderlichen Compliance- und Befangenheitsprüfungen durchgeführt, wenn ja, durch welche Stellen, und mit welchem Ergebnis?
Liegt eine Dokumentation dieser Prüfungen (vgl. Frage 10; Vermerke, Stellungnahmen, Rechtsgutachten oder ministerielle Bewertungen) vor, und wenn ja, wird die Bundesregierung diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen?
Wurden seit Amtsantritt Dr. Wolfram Weimers interne Richtlinien oder Auflagen im Hinblick auf Kontakte, Auftritte oder die Zusammenarbeit mit der Weimer Media Group erlassen, und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Dr. Wolfram Weimer nach seinem Amtsantritt an Veranstaltungen der Weimer Media Group teilgenommen hat oder dort als Redner, Gast oder Ehrengast aufgetreten ist?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Funktion?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung solche Teilnahmen unter den Gesichtspunkten der Neutralitäts- und Integritätspflicht nach § 6 BMinG?
Ergreift die Bundesregierung ggf. Maßnahmen, um zu verhindern, dass durch die bloße Anwesenheit oder öffentliche Nennung des Kulturstaatsministers bei Veranstaltungen der Weimer Media Group der Eindruck einer privilegierten Nähe oder einer indirekten Begünstigung entsteht, und wenn ja, welche?
Bestehen innerhalb der Bundesregierung Verfahren, um bei künftigen Ernennungen sicherzustellen, dass wirtschaftliche Beteiligungen oder familiäre Interessenlagen von Mitgliedern der Bundesregierung vor Amtsantritt geprüft und ggf. ruhendgestellt oder treuhänderisch verwaltet werden, und wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die bestehenden Regelungen zu Interessenkonflikten und Nebentätigkeiten von Regierungsmitgliedern zu überprüfen oder zu präzisieren, um vergleichbare Fälle künftig transparenter zu handhaben?